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517/12 - Bundesanzeiger Verlag

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Drucksache <strong>517</strong>/<strong>12</strong> -4-<br />

E. Erfüllungsaufwand<br />

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger<br />

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht.<br />

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft<br />

Für die Wirtschaft entstehen Kosten aus reformbedingt erforderlichen Anpassungen von<br />

Abrechnungssoftware bis zu insgesamt 600 000 €.<br />

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten<br />

Zusätzliche Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht: Es werden keine<br />

neuen Informationspflichten für die Wirtschaft oder Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

geschaffen. Durch die Änderung bestehender Informationspflichten sind keine zusätzlichen<br />

Bürokratiekosten zu erwarten.<br />

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung<br />

Bei den Gerichten entstehen für die reformbedingt erforderlichen Anpassungen der Ab-<br />

Fortbildungen der Richterinnen und Richter, der Rechtspflegerinnen<br />

rechnungssoftware,<br />

und Rechtspfleger sowie der Justizangestellten sowie für die Anschaffung neuer Literatur<br />

Ausgaben in Höhe von insgesamt ca. 10,8 Millionen Euro.<br />

Für reformbedingt erforderliche Fortbildungen der Notarinnen und Notare und der<br />

Notariatsangestellten sowie für die Anschaffung neuer Literatur fällt bei den Notarinnen<br />

und Notaren ein Aufwand von insgesamt ca. 9,6 Millionen Euro an.<br />

Weiterer Erfüllungsaufwand der Verwaltung entsteht nicht.<br />

F. Weitere Kosten<br />

Weitere Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wirtschaft und die<br />

Verwaltung entstehen entsprechend dem Umfang der In anspruchnahme von Gerichten,<br />

Notarinnen und Notaren sowie von anwaltlichen Dienstleistungen. Im Bereich der<br />

nichtforensischen Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hängt die<br />

Auswirkung auch davon ab, in welchem Ausmaß von der Möglichkeit der Vergütungsvereinbarung<br />

Gebrauch gemacht wird. Eine genaue Bezifferung des Erfüllungsaufwandes<br />

ist nicht möglich.<br />

Tendenziell sind Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,<br />

zu erwarten, vor allem im Bereich der Rechtsschutzversicherungen; die<br />

Auswirkungen können aber nicht quantifiziert werden.

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