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betriebsanweisungen für tätigkeiten mit gefahrstoffen

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10 Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

•Einbeziehen auch der Arbeitsumgebung und betrieblichen Sicherheitsorganisation<br />

in die Unterweisung (Erste Hilfe, Fluchtund<br />

Rettungswege, Notrufstellen, Ansprechpartner, etc.)<br />

•Herausarbeiten sicherer Arbeitsweisen; Vorteile sicheren Arbeitens<br />

erläutern<br />

•Bei der Unterweisung auf den Mitarbeiter einstellen; angepasste<br />

Sprachform wählen<br />

•Beschränkung auf das Wesentliche am Arbeitsplatz (den Mitarbeiter<br />

betreffend)<br />

•Gebote und Verbote begründen<br />

•Erfolgskontrolle der Unterweisung sowie einüben sicherheitsgerechten<br />

Arbeitens<br />

•Schriftliche Dokumentation der Unterweisung (Inhalt, Teilnehmer,<br />

Datum)<br />

•Bestätigung der Unterweisung durch Unterschrift der Unterwiesenen<br />

Wie auch in jedem anderen Arbeitsschutzbereich ist die Wirksamkeit<br />

der Betriebsanweisung um so größer, je ernsthafter und wichtiger<br />

die Führungsaufgabe vom Arbeitgeber oder dem jeweiligen<br />

Vorgesetzten genommen wird. Die Vorbildfunktion des Vorgesetzten<br />

im Betrieb ist hierbei nicht zu unterschätzen. Die Betriebsanweisung<br />

wird so zu einem wichtigen Instrument <strong>für</strong> das sichere Arbeiten<br />

<strong>mit</strong> Gefahrstoffen.<br />

Im Rahmen der Unterweisungen sollen die Mitarbeiter darüber<br />

hinaus eine allgemeine arbeitsmedizinische toxikologische Beratung<br />

unter Beteiligung eines Arbeitsmediziners erhalten. Hierbei<br />

sollen die Mitarbeiter auch über die sogenannten Angebotsuntersuchungen<br />

sowie auf besondere Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten<br />

<strong>mit</strong> bestimmten Gefahrstoffen hingewiesen werden (§ 14<br />

Abs.3 GefStoffV).<br />

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