betriebsanweisungen für tätigkeiten mit gefahrstoffen
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10 Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
•Einbeziehen auch der Arbeitsumgebung und betrieblichen Sicherheitsorganisation<br />
in die Unterweisung (Erste Hilfe, Fluchtund<br />
Rettungswege, Notrufstellen, Ansprechpartner, etc.)<br />
•Herausarbeiten sicherer Arbeitsweisen; Vorteile sicheren Arbeitens<br />
erläutern<br />
•Bei der Unterweisung auf den Mitarbeiter einstellen; angepasste<br />
Sprachform wählen<br />
•Beschränkung auf das Wesentliche am Arbeitsplatz (den Mitarbeiter<br />
betreffend)<br />
•Gebote und Verbote begründen<br />
•Erfolgskontrolle der Unterweisung sowie einüben sicherheitsgerechten<br />
Arbeitens<br />
•Schriftliche Dokumentation der Unterweisung (Inhalt, Teilnehmer,<br />
Datum)<br />
•Bestätigung der Unterweisung durch Unterschrift der Unterwiesenen<br />
Wie auch in jedem anderen Arbeitsschutzbereich ist die Wirksamkeit<br />
der Betriebsanweisung um so größer, je ernsthafter und wichtiger<br />
die Führungsaufgabe vom Arbeitgeber oder dem jeweiligen<br />
Vorgesetzten genommen wird. Die Vorbildfunktion des Vorgesetzten<br />
im Betrieb ist hierbei nicht zu unterschätzen. Die Betriebsanweisung<br />
wird so zu einem wichtigen Instrument <strong>für</strong> das sichere Arbeiten<br />
<strong>mit</strong> Gefahrstoffen.<br />
Im Rahmen der Unterweisungen sollen die Mitarbeiter darüber<br />
hinaus eine allgemeine arbeitsmedizinische toxikologische Beratung<br />
unter Beteiligung eines Arbeitsmediziners erhalten. Hierbei<br />
sollen die Mitarbeiter auch über die sogenannten Angebotsuntersuchungen<br />
sowie auf besondere Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten<br />
<strong>mit</strong> bestimmten Gefahrstoffen hingewiesen werden (§ 14<br />
Abs.3 GefStoffV).<br />
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