An alle Haushalte Ausgabe Nr. 172/ 16. Jg ... - Wendelstein Anzeiger
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Der Sommer hat sich verabschiedet, die kühlen<br />
Temperaturen sind auf dem Vormarsch und<br />
mit ihnen machen Nebel, Glätte und Kälte bald<br />
den Autofahrern das Leben schwer. Während die<br />
Holzlege bereits voll eingeräumt ist, um den Winter<br />
im warmen Haus zu verbringen, der Garten<br />
ebenfalls winterfest ist, um die Pflanzen vor dem<br />
Gefriertod zu beschützen, vergessen viele, ihren<br />
fahrbaren Untersatz winterfest zu ma chen. Und<br />
dies, obwohl es doch um die eigene Sicherheit<br />
geht! So sollte unbedingt noch vor dem ersten<br />
Frost das Auto einem eingehenden Wintercheck<br />
unterzogen werden. Wir möchten Ihnen dazu in<br />
unserem Sonderteil „Autoherbst” einige nützliche<br />
Tipps aufzeigen, wie Sie sicher mit Ihrem<br />
PKW durch den Winter kommen.<br />
winterreifenVerordnung<br />
Winterreifen sollten unbedingt vor dem er sten<br />
Schneefall aufgezogen werden. Die Autofahrerclubs<br />
raten, von „O bis O” (Oktober bis Ostern)<br />
mit Winterreifen zu fahren. Denn schon bei Tem-<br />
peraturen um plus 5° Grad beginnt die Gummimischung<br />
von Sommerreifen hart zu werden und<br />
an Haftung zu verlieren. Außerdem ist laut Straßenverkehrsordnung<br />
die Ausrüstung des Fahrzeuges<br />
an die Wetterverhältnisse anzupassen. Eine einfache<br />
Formel hilft, auf das Richtige zu achten.<br />
4×4x4 = 4 gleiche Reifen x mindestens 4 Millimeter<br />
Profil x maximal 4 Jahre alt. Achtung: Wer<br />
nur mit Sommerreifen fährt, verliert im Schadensfall<br />
seinen Versicherungsschutz und bringt sich<br />
und andere in Gefahr: Die am 4. Dezember 2010<br />
in Kraft getretene Winterreifen-Verordnung be -<br />
deutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006<br />
bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht<br />
zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der<br />
mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,<br />
Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“<br />
unterwegs ist - verbindlich übrigens auch für im<br />
Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Generell<br />
gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen<br />
Rechtslage nicht! Nur wer bei „Eis, Schneematsch...”<br />
mit Sommerreifen unterwegs ist, ris -<br />
kiert ein Bußgeld - damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit<br />
aufgehoben. Wer Fahrten bei „Eis,<br />
Unfallgutachten<br />
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Wenn´s gekracht hat...dann zu uns!<br />
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Plakette fällig? ...dann nix wie hin zu den<br />
Schneematsch...” zuverlässig vermeiden kann,<br />
kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen<br />
fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell<br />
winterarmen Regionen sowie für Besitzer<br />
von Zweitwagen oder Oldtimern - und natürlich<br />
für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel<br />
umsteigen kann.<br />
reifendruck prüfen,<br />
sommerreifen richtig einlagern<br />
Der Luftdruck bei den Winterreifen sollte mindestens<br />
2 bar betragen. Tankstellen haben tragbare<br />
Reifendruckmessgeräte, mit denen sich der<br />
Reifendruck optimal einstellen lässt. Bei der La -<br />
gerung der Sommerreifen sollte der Luftdruck um<br />
0,3 bar erhöht werden. Die abgenommenen Sommerreifen<br />
am besten vor dem Einlagern auf Risse<br />
oder Schnitte überprüfen und Steinchen im Pro -<br />
fil entfernen. Reifen sollten bei einer Lagerung<br />
ab 4 Wochen aufrecht stehend auf Regalgestellen<br />
mit wenigstens 10 cm Abstand zum Fußboden<br />
gelagert werden sollten. Außerdem soll man die<br />
Reifen einmal pro Monat etwas drehen, um Ver -<br />
formungen zu vermeiden.<br />
Batterie prüfen<br />
Schon früh, also weit vor den ersten wirklichen<br />
Nacht frösten, ist es sinnvoll, die Batterie zu<br />
überprüfen. Eine defekte oder entladene Batterie<br />
gehört zu den häufigsten Pannen-Ursachen.<br />
Obwohl moderne Batterien größtenteils wartungsarm<br />
sind, sollten sie auf Extrembelastungen im<br />
Winter vorbereitet werden. Es empfiehlt sich, die<br />
Prüfstellen Greilinger<br />
Prüfzentrum Raubling: Rosenheimer-Str. 108 · 83064 Raubling/Pfraundorf<br />
Telefon 0 80 35 / 96 49 0 · Fax 0 80 35 / 96 49 49<br />
Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Prüfstelle Rosenheim: Hubertusstr. 45 · 83022 Rosenheim<br />
Telefon 0 80 31 / 30 44 740 · Fax 0 80 31 / 30 49 744<br />
Öffnungszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung!<br />
www.fahrzeugschaeden.de · eMail: greilinger@fahrzeugschaeden.de<br />
44 <strong>Wendelstein</strong>-<strong>An</strong>zeiger / InnFormativ<br />
November 2011