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An alle Haushalte Ausgabe Nr. 172/ 16. Jg ... - Wendelstein Anzeiger

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Der Sommer hat sich verabschiedet, die kühlen<br />

Temperaturen sind auf dem Vormarsch und<br />

mit ihnen machen Nebel, Glätte und Kälte bald<br />

den Autofahrern das Leben schwer. Während die<br />

Holzlege bereits voll eingeräumt ist, um den Winter<br />

im warmen Haus zu verbringen, der Garten<br />

ebenfalls winterfest ist, um die Pflanzen vor dem<br />

Gefriertod zu beschützen, vergessen viele, ihren<br />

fahrbaren Untersatz winterfest zu ma chen. Und<br />

dies, obwohl es doch um die eigene Sicherheit<br />

geht! So sollte unbedingt noch vor dem ersten<br />

Frost das Auto einem eingehenden Wintercheck<br />

unterzogen werden. Wir möchten Ihnen dazu in<br />

unserem Sonderteil „Autoherbst” einige nützliche<br />

Tipps aufzeigen, wie Sie sicher mit Ihrem<br />

PKW durch den Winter kommen.<br />

winterreifen­Verordnung<br />

Winterreifen sollten unbedingt vor dem er sten<br />

Schneefall aufgezogen werden. Die Autofahrerclubs<br />

raten, von „O bis O” (Oktober bis Ostern)<br />

mit Winterreifen zu fahren. Denn schon bei Tem-<br />

peraturen um plus 5° Grad beginnt die Gummimischung<br />

von Sommerreifen hart zu werden und<br />

an Haftung zu verlieren. Außerdem ist laut Straßenverkehrsordnung<br />

die Ausrüstung des Fahrzeuges<br />

an die Wetterverhältnisse anzupassen. Eine einfache<br />

Formel hilft, auf das Richtige zu achten.<br />

4×4x4 = 4 gleiche Reifen x mindestens 4 Millimeter<br />

Profil x maximal 4 Jahre alt. Achtung: Wer<br />

nur mit Sommerreifen fährt, verliert im Schadensfall<br />

seinen Versicherungsschutz und bringt sich<br />

und andere in Gefahr: Die am 4. Dezember 2010<br />

in Kraft getretene Winterreifen-Verordnung be -<br />

deutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006<br />

bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht<br />

zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der<br />

mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,<br />

Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“<br />

unterwegs ist - verbindlich übrigens auch für im<br />

Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Generell<br />

gefordert werden Winterreifen auch mit der neuen<br />

Rechtslage nicht! Nur wer bei „Eis, Schneematsch...”<br />

mit Sommerreifen unterwegs ist, ris -<br />

kiert ein Bußgeld - damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit<br />

aufgehoben. Wer Fahrten bei „Eis,<br />

Unfallgutachten<br />

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Wenn´s gekracht hat...dann zu uns!<br />

Sachverständigenbüro Greilinger GmbH & co. kG<br />

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Plakette fällig? ...dann nix wie hin zu den<br />

Schneematsch...” zuverlässig vermeiden kann,<br />

kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen<br />

fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell<br />

winterarmen Regionen sowie für Besitzer<br />

von Zweitwagen oder Oldtimern - und natürlich<br />

für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel<br />

umsteigen kann.<br />

reifendruck prüfen,<br />

sommerreifen richtig einlagern<br />

Der Luftdruck bei den Winterreifen sollte mindestens<br />

2 bar betragen. Tankstellen haben tragbare<br />

Reifendruckmessgeräte, mit denen sich der<br />

Reifendruck optimal einstellen lässt. Bei der La -<br />

gerung der Sommerreifen sollte der Luftdruck um<br />

0,3 bar erhöht werden. Die abgenommenen Sommerreifen<br />

am besten vor dem Einlagern auf Risse<br />

oder Schnitte überprüfen und Steinchen im Pro -<br />

fil entfernen. Reifen sollten bei einer Lagerung<br />

ab 4 Wochen aufrecht stehend auf Regalgestellen<br />

mit wenigstens 10 cm Abstand zum Fußboden<br />

gelagert werden sollten. Außerdem soll man die<br />

Reifen einmal pro Monat etwas drehen, um Ver -<br />

formungen zu vermeiden.<br />

Batterie prüfen<br />

Schon früh, also weit vor den ersten wirklichen<br />

Nacht frösten, ist es sinnvoll, die Batterie zu<br />

überprüfen. Eine defekte oder entladene Batterie<br />

gehört zu den häufigsten Pannen-Ursachen.<br />

Obwohl moderne Batterien größtenteils wartungsarm<br />

sind, sollten sie auf Extrembelastungen im<br />

Winter vorbereitet werden. Es empfiehlt sich, die<br />

Prüfstellen Greilinger<br />

Prüfzentrum Raubling: Rosenheimer-Str. 108 · 83064 Raubling/Pfraundorf<br />

Telefon 0 80 35 / 96 49 0 · Fax 0 80 35 / 96 49 49<br />

Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Prüfstelle Rosenheim: Hubertusstr. 45 · 83022 Rosenheim<br />

Telefon 0 80 31 / 30 44 740 · Fax 0 80 31 / 30 49 744<br />

Öffnungszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung!<br />

www.fahrzeugschaeden.de · eMail: greilinger@fahrzeugschaeden.de<br />

44 <strong>Wendelstein</strong>-<strong>An</strong>zeiger / InnFormativ<br />

November 2011

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