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Hochwassersituation gut gemeistert

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festgelegt. Die Zeitkonten sind ab sofort<br />

mindestens einmal im Jahr auszugleichen,<br />

das heißt, sie müssen einmal im Jahr auf<br />

„Null“ oder Minusstunden stehen. Mit diesem<br />

„Nulldurchlauf“ beginnt dann das<br />

neue Ausgleichsjahr. Die Leiter erhalten<br />

mehr Entscheidungsbefugnis in der Festlegung<br />

und Kontrolle innerhalb ihrer Organisationseinheiten.<br />

Dies gilt beispielsweise<br />

bei der Festlegung der Kernarbeitszeit. Die<br />

Abwesenheit während der Kernarbeitszeit<br />

der Mitarbeiter kann eigenständig koordiniert<br />

werden. Korrekturbelege sind dafür<br />

nicht mehr notwendig.<br />

An dieser Stelle möchte ich u. a. die Verantwortung<br />

aller Vorgesetzten betonen.<br />

Mit der neuen Arbeitszeitregelung sollten<br />

die betrieblichen Interessen besser und<br />

flexibler mit denen der Mitarbeiter in Einklang<br />

gebracht werden. Ein unverhältnismäßig<br />

hoher Stand an Mehrarbeit müsste<br />

bei <strong>gut</strong>er Planung vermeidbar sein. Natürlich<br />

gibt es besondere betriebliche Interessen<br />

– wie jüngst bei den Einsätzen anlässlich<br />

des Elbehochwassers. Aber auch bei<br />

überwiegend „normalen“ Arbeitsabläufen<br />

können durch besondere Anforderungen<br />

und Aufgaben Mehrarbeitsstunden entstehen.<br />

Dauerhaft umfängliche Anhäufungen<br />

sollten in jedem Fall als Alarmsignal unter<br />

die Lupe genommen werden. Arbeitsverteilung<br />

und Aufgabenhäufung, Überforderung,<br />

aber auch „ungerechtfertigte Sammelleidenschaft“<br />

können Gründe für hohe<br />

Mehrarbeitskontenstände sein. Möglichst<br />

zeitnahes und wenn dies den Arbeitsabläufen<br />

in den Teams entspricht auch stundenweises<br />

Absetzen hilft, solche Bugwellen<br />

zu vermeiden. Inakzeptabel wird es für<br />

uns als Unternehmen dann, wenn Flexibilität<br />

ohne erkennbares betriebliches Interesse<br />

zielgerichtet zur Gewinnung einer Art<br />

Freiwochen missverstanden wird. Flexible<br />

Arbeitszeitgestaltung darf für unser Unternehmen<br />

weder zu mangelnden Leistungen<br />

und Erträgen, noch zu Dauerstress bei<br />

den Mitarbeitern führen. Letztendlich müssen<br />

sich alle Betriebsangehörigen, von der<br />

Geschäftsführung, über Gebiets- und<br />

Stabsstellenleiter bis zum Sachbearbeiter,<br />

bewusst sein und danach handeln, dass<br />

nur eine starke und erfolgreiche Stadtent-<br />

Standpunkt des Betriebsrates<br />

zu den neuen Arbeitszeitregelungen<br />

Welche Ziele hat der Betriebsrat in die<br />

neue Arbeitszeitregelung eingebracht?<br />

Unsere Ziele finden sich in der Präambel<br />

der neuen Betriebsvereinbarung wieder. Wir<br />

wollen, dass die verfügbare Jahresarbeitszeit<br />

effizient genutzt wird. Dabei ist aus<br />

unserer Sicht ein hohes Maß an Zeitsouveränität<br />

der Beschäftigten kein Widerspruch<br />

zur wirtschaftlichen Notwendigkeit, die sich<br />

aus der spezifischen Arbeitsaufgabe ergibt.<br />

Wir haben schon seit 1998 flexible<br />

Arbeitszeiten und haben die Möglichkeiten<br />

des BAT-O/BMT-G-O und des Arbeitszeitgesetzes<br />

bis an die Grenzen ausgereizt.<br />

Dabei hat sich gezeigt, dass die Balance<br />

zwischen Beruf und Familie gerade da am<br />

besten realisiert werden konnte, wo mit<br />

den flexiblen Arbeitszeiten im gegenseitigen<br />

Einvernehmen verantwortungsbewusst<br />

umgegangen wurde. Darin sehen wir einen<br />

wesentlichen Aspekt der Mitarbeiterzufriedenheit<br />

und Motivation.<br />

Auf welche wesentlichen Änderungen<br />

möchten Sie besonders hinweisen?<br />

Der TVöD räumt eine noch größere Flexibilität<br />

ein. Die Verdoppelung der Ausgleichsfrist<br />

auf ein Jahr birgt auch die Gefahr,<br />

dass sich Zeiten ansammeln, die nur<br />

schwer wieder ausgeglichen werden können.<br />

Deshalb legen wir in der neuen Regelung<br />

großen Wert auf eine regelmäßige<br />

Überwachung der Gleitzeitsalden in Form<br />

des so genannten Ampelkontos.<br />

Organisatorische Mängel oder Personalengpässe<br />

kann man mit Gleitzeit nicht<br />

ändern. Andererseits sind aber extreme<br />

Häufungen von Mehrstunden auch ein<br />

wässerung Dresden ein dauerhaftes Miteinander<br />

garantiert.<br />

Entfällt mit der neuen Betriebsvereinbarung<br />

„Zeiterfassung und Kontrolle“ jeglicher<br />

Bürokratismus?<br />

Es gibt sichtbare Vereinfachungen beispielsweise<br />

bei den Formularen. Die<br />

Besonderheiten unseres Betriebsalltages<br />

bilden sich jedoch nicht vollständig in den<br />

allgemein gehaltenen Regelungen des<br />

TVöD wieder. Das ist wie im Straßenverkehr.<br />

Die STVO gilt für alle Fahrzeuge, wo<br />

man aber lang fährt, was man tankt oder<br />

auflädt, entscheidet jeder Fahrer selbst.<br />

Deshalb bedarf es bei der Umsetzung des<br />

TVöD individueller betrieblicher Vereinbarungen,<br />

die jedoch nicht starr in Zement<br />

gegossen sind. Wir haben jetzt eine <strong>gut</strong>e<br />

Grundlage geschaffen im Rahmen des<br />

neuen Tarifrechtes, mit welcher wir hoffentlich<br />

erfolgreich arbeiten werden. Zum<br />

Ende des Jahres wird Bilanz gezogen: Was<br />

hat sich bewährt und was sollte erneut<br />

angepasst werden.<br />

Indiz für solche Ursachen. Hier sind Vorgesetzte<br />

und Beschäftigte gleichermaßen<br />

gefordert, frühzeitig solche Risiken zu<br />

benennen und gemeinsam auf einen Ausgleich<br />

hinzuwirken.<br />

Fallen mit der neuen Regelung alle Überstunden<br />

weg?<br />

Es wird auch zukünftig Anlässe für die<br />

Anordnung von Überstunden geben.<br />

Zusätzliche Aufgaben, die nicht im Rahmen<br />

der Gleitzeit ausgeglichen werden<br />

können, ohne sofort ein neues Loch zu<br />

reißen, werden immer die Anordnung von<br />

Überstunden rechtfertigen. Hier sind die<br />

Vorgesetzten gefordert, abzuwägen und<br />

Prioritäten zu setzen.<br />

Zukünftig werden angeordnete Überstunden<br />

vom Gleitzeitkonto getrennt verwaltet.<br />

Welche Wünsche haben Sie für die<br />

Umsetzung der neuen Regelungen?<br />

Ich wünsche mir, dass die neuen Regelungen<br />

gelebt werden im Interesse des Unternehmens<br />

und der Beschäftigten.<br />

Wenn Kolonnen sich einig sind, ist Gleitzeit<br />

auch im gewerblichen Bereich möglich.<br />

Wir wollen den Beweis dafür antreten,<br />

dass unsere Mitarbeiter durchaus in<br />

der Lage sind, selbst zu entscheiden, wie<br />

sie die Wochenarbeitszeit am effektivsten<br />

einsetzen können, um ihre Arbeitsaufgaben<br />

optimal zu erfüllen. Ich bin sicher,<br />

dass wir auch dabei noch weiter voran<br />

kommen werden.<br />

Christine Krause/Betriebsratsvorsitzende

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