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4. In Fällen, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Rechnungsabgren<strong>zu</strong>ngsposten auf mehrere Haushaltsjahre ab<strong>zu</strong>grenzen ist<br />
(z.B. Nut<strong>zu</strong>ngsentgelte für Grabstellen), wird <strong>de</strong>r Posten mit <strong>de</strong>n anteiligen Jahresbeträgen aufgelöst.<br />
5. Die Ansparraten für Darlehen aus <strong>de</strong>m Investitionsfonds - Abteilung B - stellen<br />
Kreditbeschaffungskosten dar. Die Ansparraten wirken sich in <strong>de</strong>n Jahren <strong>de</strong>r Zahlung nicht<br />
ergebniswirksam aus. Sie sind als aktiver Rechnungsabgren<strong>zu</strong>ngsposten <strong>zu</strong> bilanzieren. Die<br />
Auflösung <strong>de</strong>s aktiven Rechnungsabgren<strong>zu</strong>ngspostens kann wahlweise gleichmäßig verteilt auf die<br />
Laufzeit <strong>de</strong>s Darlehens (linear) o<strong>de</strong>r mit fallen<strong>de</strong>n Beträgen (<strong>de</strong>gressiv) erfolgen. Der<br />
Auflösungsbetrag ist ergebniswirksam im or<strong>de</strong>ntlichen Ergebnis <strong>zu</strong> buchen.<br />
Zu § 46: Gesamtergebnisrechnung, Planvergleich<br />
1. Die Gesamtergebnisrechnung ist die Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> (Gv). Darin sind die jeweiligen Jahresergebnisse <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Ertrags- und<br />
Aufwandspositionen an<strong>zu</strong>geben.<br />
2. Die Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Jahresergebnisse und <strong>de</strong>r Haushaltsansätze lässt erkennen, ob und in<br />
welchem Umfang die Haushaltsplanung realisiert wer<strong>de</strong>n konnte. Die Berichtspflicht nach § 28<br />
<strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong> bleibt unberührt.<br />
Zu § 47: Gesamtfinanzrechnung, Planvergleich<br />
1. In <strong>de</strong>r Gesamtfinanzrechnung wer<strong>de</strong>n die Einzahlungen und Auszahlungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> (Gv) aus<br />
laufen<strong>de</strong>r Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit sowie die<br />
haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge nachgewiesen. Die Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Zahlungen und<br />
<strong>de</strong>r fortgeschriebenen Haushaltsansätze lässt erkennen, in welchem Umfang die Haushaltsplanung<br />
realisiert wer<strong>de</strong>n konnte.<br />
2. Im Teil B <strong>de</strong>r Gesamtfinanzrechnung wer<strong>de</strong>n die tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen nach<br />
Arten dokumentiert und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s Vorjahres gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung<br />
ermöglicht eine jahresübergreifen<strong>de</strong> Analyse.<br />
Stand: 2. Juni 2008 Seite 34 von 69