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4. In Fällen, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Rechnungsabgren<strong>zu</strong>ngsposten auf mehrere Haushaltsjahre ab<strong>zu</strong>grenzen ist<br />

(z.B. Nut<strong>zu</strong>ngsentgelte für Grabstellen), wird <strong>de</strong>r Posten mit <strong>de</strong>n anteiligen Jahresbeträgen aufgelöst.<br />

5. Die Ansparraten für Darlehen aus <strong>de</strong>m Investitionsfonds - Abteilung B - stellen<br />

Kreditbeschaffungskosten dar. Die Ansparraten wirken sich in <strong>de</strong>n Jahren <strong>de</strong>r Zahlung nicht<br />

ergebniswirksam aus. Sie sind als aktiver Rechnungsabgren<strong>zu</strong>ngsposten <strong>zu</strong> bilanzieren. Die<br />

Auflösung <strong>de</strong>s aktiven Rechnungsabgren<strong>zu</strong>ngspostens kann wahlweise gleichmäßig verteilt auf die<br />

Laufzeit <strong>de</strong>s Darlehens (linear) o<strong>de</strong>r mit fallen<strong>de</strong>n Beträgen (<strong>de</strong>gressiv) erfolgen. Der<br />

Auflösungsbetrag ist ergebniswirksam im or<strong>de</strong>ntlichen Ergebnis <strong>zu</strong> buchen.<br />

Zu § 46: Gesamtergebnisrechnung, Planvergleich<br />

1. Die Gesamtergebnisrechnung ist die Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> (Gv). Darin sind die jeweiligen Jahresergebnisse <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Ertrags- und<br />

Aufwandspositionen an<strong>zu</strong>geben.<br />

2. Die Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Jahresergebnisse und <strong>de</strong>r Haushaltsansätze lässt erkennen, ob und in<br />

welchem Umfang die Haushaltsplanung realisiert wer<strong>de</strong>n konnte. Die Berichtspflicht nach § 28<br />

<strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong> bleibt unberührt.<br />

Zu § 47: Gesamtfinanzrechnung, Planvergleich<br />

1. In <strong>de</strong>r Gesamtfinanzrechnung wer<strong>de</strong>n die Einzahlungen und Auszahlungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> (Gv) aus<br />

laufen<strong>de</strong>r Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit sowie die<br />

haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge nachgewiesen. Die Gegenüberstellung <strong>de</strong>r Zahlungen und<br />

<strong>de</strong>r fortgeschriebenen Haushaltsansätze lässt erkennen, in welchem Umfang die Haushaltsplanung<br />

realisiert wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

2. Im Teil B <strong>de</strong>r Gesamtfinanzrechnung wer<strong>de</strong>n die tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen nach<br />

Arten dokumentiert und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s Vorjahres gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung<br />

ermöglicht eine jahresübergreifen<strong>de</strong> Analyse.<br />

Stand: 2. Juni 2008 Seite 34 von 69

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