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10. Finanzanlagen; Beteiligungen; Son<strong>de</strong>rbeziehungen<br />

10.1. Finanzanlagen sind grundsätzlich mit <strong>de</strong>n tatsächlichen Anschaffungskosten ggf. vermin<strong>de</strong>rt um<br />

außerplanmäßige Abschreibungen in <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz an<strong>zu</strong>setzen.<br />

10.2. Beteiligungen sind mit <strong>de</strong>m anteiligen Eigenkapital in <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz an<strong>zu</strong>setzen. Dies gilt<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Eigenbetriebe, Gesellschaften und Zweckverbän<strong>de</strong>.<br />

Das Eigenkapital <strong>de</strong>r Beteiligung wird nach <strong>de</strong>r Eigenkapital-Spiegelbildmetho<strong>de</strong> wie folgt<br />

ermittelt:<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

+ Rücklagen<br />

+/- Ergebnisvorträge<br />

+/- Jahresergebnis<br />

= Eigenkapital <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Die Mitgliedschaft in einem Zweckverband kann nur dann nach <strong>de</strong>r Eigenkapital-<br />

Spiegelbildmetho<strong>de</strong> bewertet wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Verband sein Rechnungswesen nach <strong>de</strong>n<br />

Regeln <strong>de</strong>r doppelten Buchführung führt. Bei Zweckverbän<strong>de</strong>n mit zahlungsorientierter<br />

Rechnungslegung ist anteilig die Differenz aus Vermögen (lt. Anlagennachweis) und<br />

bestehen<strong>de</strong>n Kreditverpflichtungen als Wert <strong>de</strong>r Beteiligung an<strong>zu</strong>setzen.<br />

10.3. Sparkassen sind <strong>de</strong>m gemeinen Nutzen dienen<strong>de</strong> wirtschaftliche Unternehmen ihrer Träger (§ 2<br />

Hessisches Sparkassengesetz). Wegen <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n Sparkassen und ihren Trägern<br />

bestehen<strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rbeziehungen stellen sie allerdings eine Beteiligung im<br />

weiteren Sinne dar. Es wird <strong>de</strong>shalb empfohlen, die Beteiligung an einer Sparkasse als<br />

(beson<strong>de</strong>ren) Vermögensgegenstand in <strong>de</strong>r Bilanz unter <strong>de</strong>r Position „Beteiligungen" geson<strong>de</strong>rt<br />

aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Ist die Gemein<strong>de</strong> (Gv) über einen Sparkassen-Zweckverband mit zahlungsorientierter<br />

Rechnungslegung an einer kommunalen Sparkasse beteiligt, wird grundsätzlich <strong>de</strong>r<br />

Verbandsanteil <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> (Gv) <strong>zu</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s anteiligen Eigenkapitals an <strong>de</strong>r<br />

Sparkasse <strong>zu</strong>grun<strong>de</strong> gelegt.<br />

Stand: 2. Juni 2008 Seite 52 von 69

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