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10. Finanzanlagen; Beteiligungen; Son<strong>de</strong>rbeziehungen<br />
10.1. Finanzanlagen sind grundsätzlich mit <strong>de</strong>n tatsächlichen Anschaffungskosten ggf. vermin<strong>de</strong>rt um<br />
außerplanmäßige Abschreibungen in <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz an<strong>zu</strong>setzen.<br />
10.2. Beteiligungen sind mit <strong>de</strong>m anteiligen Eigenkapital in <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz an<strong>zu</strong>setzen. Dies gilt<br />
insbeson<strong>de</strong>re für Eigenbetriebe, Gesellschaften und Zweckverbän<strong>de</strong>.<br />
Das Eigenkapital <strong>de</strong>r Beteiligung wird nach <strong>de</strong>r Eigenkapital-Spiegelbildmetho<strong>de</strong> wie folgt<br />
ermittelt:<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
+ Rücklagen<br />
+/- Ergebnisvorträge<br />
+/- Jahresergebnis<br />
= Eigenkapital <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
Die Mitgliedschaft in einem Zweckverband kann nur dann nach <strong>de</strong>r Eigenkapital-<br />
Spiegelbildmetho<strong>de</strong> bewertet wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Verband sein Rechnungswesen nach <strong>de</strong>n<br />
Regeln <strong>de</strong>r doppelten Buchführung führt. Bei Zweckverbän<strong>de</strong>n mit zahlungsorientierter<br />
Rechnungslegung ist anteilig die Differenz aus Vermögen (lt. Anlagennachweis) und<br />
bestehen<strong>de</strong>n Kreditverpflichtungen als Wert <strong>de</strong>r Beteiligung an<strong>zu</strong>setzen.<br />
10.3. Sparkassen sind <strong>de</strong>m gemeinen Nutzen dienen<strong>de</strong> wirtschaftliche Unternehmen ihrer Träger (§ 2<br />
Hessisches Sparkassengesetz). Wegen <strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n Sparkassen und ihren Trägern<br />
bestehen<strong>de</strong>n öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rbeziehungen stellen sie allerdings eine Beteiligung im<br />
weiteren Sinne dar. Es wird <strong>de</strong>shalb empfohlen, die Beteiligung an einer Sparkasse als<br />
(beson<strong>de</strong>ren) Vermögensgegenstand in <strong>de</strong>r Bilanz unter <strong>de</strong>r Position „Beteiligungen" geson<strong>de</strong>rt<br />
aus<strong>zu</strong>weisen.<br />
Ist die Gemein<strong>de</strong> (Gv) über einen Sparkassen-Zweckverband mit zahlungsorientierter<br />
Rechnungslegung an einer kommunalen Sparkasse beteiligt, wird grundsätzlich <strong>de</strong>r<br />
Verbandsanteil <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> (Gv) <strong>zu</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s anteiligen Eigenkapitals an <strong>de</strong>r<br />
Sparkasse <strong>zu</strong>grun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Stand: 2. Juni 2008 Seite 52 von 69