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VV zu GemHVO-Doppik - web-portal-system.de

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32. Unter For<strong>de</strong>rungen gegen verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen und solchen Unternehmen, mit <strong>de</strong>nen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht, sind sämtliche For<strong>de</strong>rungen aus<strong>zu</strong>weisen, die nicht <strong>de</strong>n Ausleihungen<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen sind. Solche For<strong>de</strong>rungen gegen verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen und solchen Unternehmen,<br />

mit <strong>de</strong>nen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind in <strong>de</strong>r Kontengruppe 25 KVKR aus<strong>zu</strong>weisen.<br />

Dieses Verfahren erleichtert die Erstellung <strong>de</strong>s Gesamtabschlusses.<br />

33. Unter <strong>de</strong>m Sammelposten „Sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>" wer<strong>de</strong>n, z.B. anrechenbare Vorsteuer,<br />

For<strong>de</strong>rungen aus Sozialversicherung, For<strong>de</strong>rungen gegen Bedienstete, Organmitglie<strong>de</strong>r und gegen<br />

Gesellschafter, For<strong>de</strong>rungen aus durchlaufen<strong>de</strong>n Posten, For<strong>de</strong>rungen aus Versorgungsrücklagen<br />

erfasst. Die sonstigen Vermögensgegenstän<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Kontengruppe 26 KVKR<br />

nachgewiesen.<br />

34. Zu <strong>de</strong>n flüssigen Mitteln (Kontengruppe 28 KVKR) gehören Schecks, <strong>de</strong>r Kassenbestand sowie<br />

Guthaben auf Bankkonten. Zu <strong>de</strong>n Kassenbestän<strong>de</strong>n, z.B. Handkassen, gehören auch Sorten in<br />

frem<strong>de</strong>n Währungen, noch nicht verbrauchte Freistempelwerte und Briefmarken.<br />

35. Wegen <strong>de</strong>r Bildung von Rechnungsabgren<strong>zu</strong>ngsposten wird auf die <strong>VV</strong> <strong>zu</strong> § 45 <strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong><br />

verwiesen.<br />

36. Das Eigenkapital ist verbraucht, wenn sich bei <strong>de</strong>r Gegenüberstellung <strong>de</strong>s Vermögens (Aktivposten)<br />

und <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n (vgl. § 58 Nr. 31 <strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong>) ein negativer Wert ergibt. Er ist auf <strong>de</strong>r<br />

Aktivseite <strong>de</strong>r Bilanz unter <strong>de</strong>r Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital ge<strong>de</strong>ckter Fehlbetrag"<br />

(Hauptkonto 299) aus<strong>zu</strong>weisen (vgl. 25 Abs. 5 <strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong>).<br />

37. Die „Netto-Position" stellt das Basiskapital <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> (Gv) dar, das bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r<br />

Eröffnungsbilanz festgestellt wird (vgl. <strong>VV</strong> Nr. 13.2 <strong>zu</strong> § 59 <strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong>).<br />

38. Die Verwendung <strong>de</strong>s Jahresüberschusses ist durch § 24 <strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong> und die Behandlung eines<br />

Jahresfehlbetrags durch § 25 <strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong> vorgegeben.<br />

39. Investitions<strong>zu</strong>weisungen, Investitions<strong>zu</strong>schüsse und Investitionsbeiträge, die die Gemein<strong>de</strong> (Gv)<br />

erhalten hat, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung (Bilanz) als Son<strong>de</strong>rposten (Kontengruppe 36 KVKR)<br />

passiviert (vgl. § 38 Abs. 4 <strong>GemHVO</strong>-<strong>Doppik</strong>).<br />

Stand: 2. Juni 2008 Seite 41 von 70

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