PDF-Download - Bundesverband Sonnenschutztechnik
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3 Funktionale Anforderungen an Sonnenschutzsysteme<br />
3.2.2 Blendschutz<br />
Nicht nur die Wärme der Sonnenstrahlen erzeugt Unbehaglichkeit. Besonders bei Bildschirmarbeitsplätzen<br />
führt das direkte Sonnenlicht zu Blendung und verhindert ein effektives Arbeiten. Bei fensternahen<br />
Arbeitsplätzen ist daher ein wirksamer Blendschutz notwendig, der das direkte Auftreffen des<br />
Sonnenlichtes auf den Arbeitsplatz verhindert. 3<br />
Der Bedarf an Blendschutz ist prinzipiell unabhängig von der Jahreszeit, kann also auch im Winter<br />
auftreten, wenn aus thermischer Sicht kein Sonnenschutzbedarf besteht.<br />
3.2.3 Sichtkontakt zur Außenwelt<br />
Der Sichtkontakt zur Außenwelt ist ein wesentlicher Faktor des Arbeitsplatzkomforts 4 . Beim Einsatz<br />
von Sonnenschutzsystemen ist daher darauf zu achten, dass dieser Sichtkontakt auch bei wirksamem<br />
Sonnenschutz möglichst erhalten bleibt. Dies gilt allerdings nicht für den Blendschutz: Blendung stört<br />
den Arbeitsplatzkomfort stärker als eine zeitweise fehlende Sichtverbindung. Der Blendschutz sollte<br />
aber wegfahrbar sein, um in blendungsfreien Zeiten die Außensicht nicht zu behindern.<br />
Tageslichtversorgung<br />
Sichtkontakt<br />
Blendschutz<br />
Abb. 4 Tageslichtnutzung, Blendschutz und Sichtkontakt zur Außenwelt sind einander widersprechende Komfortansprüche.<br />
Bei Sonnenschutzsystemen gilt es, fensternahe Bildschirmarbeitsplätze vor Blendung zu schützen, und gleichzeitig eine<br />
möglichst hohe Tageslichtnutzung und einen möglichst ungestörten Sichtkontakt zur Außenwelt zu gewährleisten.<br />
3 Ein wirksamer Blendschutz für fensternahe Arbeitsplätze ist in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung vorgeschrieben (§6 Belichtung<br />
und Beleuchtung, Absatz 2: „Lichteintrittsöffnungen, die störende Reflexionen oder zu hohe Kontraste hervorrufen, müssen<br />
mit verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen ausgestattet sein.“). Unter einem wirksamem Blendschutz ist dabei eine erhebliche,<br />
Reduktion des Lichteinfalls zu verstehen, aber keine völlige Verdunkelung. So dürfen im Hochsommer beispielsweise rund 2-5%<br />
des direkten Sonnenlichts auf den Arbeitsplatz auftreffen, um die maximal zulässigen Beleuchtungsstärken (rund 2-5000 lx)<br />
einzuhalten. Bei bedecktem Himmel rund 10-25%, bei klarem Himmel ohne direkte Sonneneinstrahlung rund 13-33%.<br />
4 Wie die Versorgung mit Tageslicht ist auch der Sichtkontakt zur Außenwelt in der Arbeitsstättenverordnung festgehalten<br />
(§ 25 Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung, Absatz 5: „Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden,<br />
die eine Sichtverbindung zum Freien aufweisen“).<br />
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