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Editorial - VHS Diepholz

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Sprachen 187<br />

Fördern und Fordern<br />

Integrationsverordnung formuliert klare Rechte und Pflichten für Migrantinnen und Migranten<br />

Aufgrund des Zuwanderungsgesetzes haben<br />

alle Neuzuwanderer mit einer Bleibeperspektive,<br />

ob Spätaussiedler oder Ausländer,<br />

einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige<br />

Teilnahme an einem Integrationskurs.<br />

Darüber hinaus sollen auch jährlich rund<br />

50.000 bereits hier lebende Ausländer an<br />

einem Integrationskurs teilnehmen können<br />

(„nachholende Integration“).<br />

Auch für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />

sowie Geduldeten mit<br />

Bleiberecht gibt es unter bestimmten<br />

Bedingungen die Möglichkeit, am Integrationskurs<br />

teilzunehmen.<br />

Aufbau des Integrationskurses<br />

Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs,<br />

in dem die Teilnehmer an ausreichende<br />

Kenntnisse der<br />

deutschen Sprache herangeführt<br />

werden, und einen<br />

Orientierungskurs, der zur<br />

Vermittlung von Kenntnissen<br />

der Rechtsordnung,<br />

der Kultur und der<br />

Geschichte in Deutschland<br />

dient. Der Integrationskurs<br />

umfasst insgesamt 645<br />

Stunden Unterricht. Davon<br />

entfallen 600 Stunden<br />

auf den Sprachunterricht<br />

und 45 Stunden auf den Orientierungskurs.<br />

Ziel der Kurse ist das Erreichen „ausreichender<br />

Sprachkenntnisse“. Dies entspricht<br />

dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen<br />

Europäischen Referenzrahmen, der ersten<br />

Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.<br />

Die Kurse enden mit der Prüfung<br />

„Zertifikat Deutsch“, (entspricht B1), die<br />

auch von den Industrie- und Handelskammern<br />

als qualifizierte Sprachprüfung<br />

anerkannt ist und als Voraussetzung für die<br />

Einbürgerung dient.<br />

Sollte das Ziel - das erfolgreiche Ablegen<br />

des Zertifikats Deutsch - nicht erreicht<br />

werden, besteht die Möglichkeit, an einem<br />

Wiederholungskurs (300 U.-Stunden)<br />

teilzunehmen.<br />

Voneinander lernen<br />

Integrationskurs in Syke<br />

Die Verordnung sieht eine gemeinsame<br />

Kursteilnahme von Ausländern, Spätaussiedlern<br />

und Deutschen mit geringen<br />

Sprachkenntnissen vor. Die Kurse werden<br />

durch erfahrene und qualifizierte Kursträger<br />

durchgeführt. Das Zulassungsverfahren der<br />

Kursträger berücksichtigt deren Zuverlässigkeit<br />

und Leistungsfähigkeit. Damit wird<br />

eine hohe Qualität der Kurse erreicht.<br />

Entgelt:<br />

Der Eigenanteil der Teilnehmenden<br />

beträgt 1,00 € pro Unterrichtsstunde, für<br />

645 U-Std. entsprechend 645,00 €.<br />

Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen<br />

werden auf Antrag vom Kostenbeitrag<br />

befreit. Es besteht eine Anwesenheitspflicht,<br />

von der nur in dringenden Ausnahmefällen<br />

abgewichen werden kann.

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