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Sprachen 187<br />
Fördern und Fordern<br />
Integrationsverordnung formuliert klare Rechte und Pflichten für Migrantinnen und Migranten<br />
Aufgrund des Zuwanderungsgesetzes haben<br />
alle Neuzuwanderer mit einer Bleibeperspektive,<br />
ob Spätaussiedler oder Ausländer,<br />
einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige<br />
Teilnahme an einem Integrationskurs.<br />
Darüber hinaus sollen auch jährlich rund<br />
50.000 bereits hier lebende Ausländer an<br />
einem Integrationskurs teilnehmen können<br />
(„nachholende Integration“).<br />
Auch für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />
sowie Geduldeten mit<br />
Bleiberecht gibt es unter bestimmten<br />
Bedingungen die Möglichkeit, am Integrationskurs<br />
teilzunehmen.<br />
Aufbau des Integrationskurses<br />
Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs,<br />
in dem die Teilnehmer an ausreichende<br />
Kenntnisse der<br />
deutschen Sprache herangeführt<br />
werden, und einen<br />
Orientierungskurs, der zur<br />
Vermittlung von Kenntnissen<br />
der Rechtsordnung,<br />
der Kultur und der<br />
Geschichte in Deutschland<br />
dient. Der Integrationskurs<br />
umfasst insgesamt 645<br />
Stunden Unterricht. Davon<br />
entfallen 600 Stunden<br />
auf den Sprachunterricht<br />
und 45 Stunden auf den Orientierungskurs.<br />
Ziel der Kurse ist das Erreichen „ausreichender<br />
Sprachkenntnisse“. Dies entspricht<br />
dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen<br />
Europäischen Referenzrahmen, der ersten<br />
Stufe der selbstständigen Sprachverwendung.<br />
Die Kurse enden mit der Prüfung<br />
„Zertifikat Deutsch“, (entspricht B1), die<br />
auch von den Industrie- und Handelskammern<br />
als qualifizierte Sprachprüfung<br />
anerkannt ist und als Voraussetzung für die<br />
Einbürgerung dient.<br />
Sollte das Ziel - das erfolgreiche Ablegen<br />
des Zertifikats Deutsch - nicht erreicht<br />
werden, besteht die Möglichkeit, an einem<br />
Wiederholungskurs (300 U.-Stunden)<br />
teilzunehmen.<br />
Voneinander lernen<br />
Integrationskurs in Syke<br />
Die Verordnung sieht eine gemeinsame<br />
Kursteilnahme von Ausländern, Spätaussiedlern<br />
und Deutschen mit geringen<br />
Sprachkenntnissen vor. Die Kurse werden<br />
durch erfahrene und qualifizierte Kursträger<br />
durchgeführt. Das Zulassungsverfahren der<br />
Kursträger berücksichtigt deren Zuverlässigkeit<br />
und Leistungsfähigkeit. Damit wird<br />
eine hohe Qualität der Kurse erreicht.<br />
Entgelt:<br />
Der Eigenanteil der Teilnehmenden<br />
beträgt 1,00 € pro Unterrichtsstunde, für<br />
645 U-Std. entsprechend 645,00 €.<br />
Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen<br />
werden auf Antrag vom Kostenbeitrag<br />
befreit. Es besteht eine Anwesenheitspflicht,<br />
von der nur in dringenden Ausnahmefällen<br />
abgewichen werden kann.