Wirtschaftliche Entwicklung
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Lt. Prognose des Bundesministeriums für Finanzen vom 13.Oktober 2009<br />
ist für das Jahr 2010 mit einer Valorisierung von minus 7,87 % gegenüber<br />
dem Vorjahr zu rechnen. Die Beträge pro Einwohner sind derzeit noch<br />
nicht bekannt. Bei der Berechnung des Vorausanteil Abs. 5 wurde daher<br />
bei den einzelnen Gemeindebeträgen ein Minus von 7,87 % zum Vorjahr<br />
vorgenommen. Dementsprechend ergibt das einen Vorausanteil gem. Abs.<br />
5 von 26.376.752 Euro.<br />
Ertragsanteile - Vorausanteil (§ 11 Abs. 2 Z. 6)<br />
Für die Vorausanteile gem. § 11 Abs. 8 für Gemeinden mit mehr als 2.000<br />
Einwohnern (Ausgleich für die Abschaffung der Selbstträgerschaft) sind die<br />
Beträge pro Einwohner lt. Verordnung, BGBl. II Nr. 421/2008,<br />
vorgeschrieben.<br />
Ertragsanteile - Restbeträge nach aBS (§ 11 Abs. 2 Z. 7.)<br />
Nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verbleiben somit noch<br />
838.370.215 Euro zu verteilen; auf die Einheit des abgestuften<br />
Bevölkerungsschlüssels entfallen daher 351,76 Euro an Restbeträgen.<br />
Die Restbeträge für die einzelnen Gemeinden sind in der Beilage aus der<br />
Spalte Ertragsanteile nach aBevS zu entnehmen.<br />
Für die Verrechnung der Ertragsanteile gibt es gemäß Voranschlags- und<br />
Rechnungsabschlussverordnung -VRV, BGBl. Nr. 787/1996, seit 1997 nur<br />
mehr die Postengruppe 859; die bisherige Unterscheidung nach<br />
"Ertragsanteile-Unterschiedsbeträge" oder "Ertragsanteile nach dem abgestuften<br />
Bevölkerungsschlüssel" ist bundeseinheitlich verrechnungsmäßig<br />
nicht mehr vorgesehen. Zur Unterscheidung der Ertragsanteile wird aber<br />
auf Grund der auch vom Österreichischen Städtebund und<br />
Österreichischen Gemeindebund unterzeichneten Vereinbarung über Form<br />
und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse trotzdem<br />
empfohlen, eine Trennung der Ertragsanteile nach den einzelnen<br />
Zuteilungsstufen (Restbeträge - Unterschiedsbeträge -