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Wirtschaftliche Entwicklung

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Lt. Prognose des Bundesministeriums für Finanzen vom 13.Oktober 2009<br />

ist für das Jahr 2010 mit einer Valorisierung von minus 7,87 % gegenüber<br />

dem Vorjahr zu rechnen. Die Beträge pro Einwohner sind derzeit noch<br />

nicht bekannt. Bei der Berechnung des Vorausanteil Abs. 5 wurde daher<br />

bei den einzelnen Gemeindebeträgen ein Minus von 7,87 % zum Vorjahr<br />

vorgenommen. Dementsprechend ergibt das einen Vorausanteil gem. Abs.<br />

5 von 26.376.752 Euro.<br />

Ertragsanteile - Vorausanteil (§ 11 Abs. 2 Z. 6)<br />

Für die Vorausanteile gem. § 11 Abs. 8 für Gemeinden mit mehr als 2.000<br />

Einwohnern (Ausgleich für die Abschaffung der Selbstträgerschaft) sind die<br />

Beträge pro Einwohner lt. Verordnung, BGBl. II Nr. 421/2008,<br />

vorgeschrieben.<br />

Ertragsanteile - Restbeträge nach aBS (§ 11 Abs. 2 Z. 7.)<br />

Nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verbleiben somit noch<br />

838.370.215 Euro zu verteilen; auf die Einheit des abgestuften<br />

Bevölkerungsschlüssels entfallen daher 351,76 Euro an Restbeträgen.<br />

Die Restbeträge für die einzelnen Gemeinden sind in der Beilage aus der<br />

Spalte Ertragsanteile nach aBevS zu entnehmen.<br />

Für die Verrechnung der Ertragsanteile gibt es gemäß Voranschlags- und<br />

Rechnungsabschlussverordnung -VRV, BGBl. Nr. 787/1996, seit 1997 nur<br />

mehr die Postengruppe 859; die bisherige Unterscheidung nach<br />

"Ertragsanteile-Unterschiedsbeträge" oder "Ertragsanteile nach dem abgestuften<br />

Bevölkerungsschlüssel" ist bundeseinheitlich verrechnungsmäßig<br />

nicht mehr vorgesehen. Zur Unterscheidung der Ertragsanteile wird aber<br />

auf Grund der auch vom Österreichischen Städtebund und<br />

Österreichischen Gemeindebund unterzeichneten Vereinbarung über Form<br />

und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse trotzdem<br />

empfohlen, eine Trennung der Ertragsanteile nach den einzelnen<br />

Zuteilungsstufen (Restbeträge - Unterschiedsbeträge -

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