Wirtschaftliche Entwicklung
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Die Gebührenkalkulation muss den Nachweis liefern, dass die Mindestgebühr<br />
tatsächlich eingehoben wird.<br />
Die Details zur Dateneingabe entnehmen sie bitte der Online-Hilfe.<br />
Wir ersuchen, die Gebührenkalkulationen dem Voranschlag lose anzuschließen. Für<br />
allfällige Rückfragen steht Hr. Rainer Secklehner (0732 / 7720 / 11469) gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Investitions- und Tilgungszuschüsse/Gewinnentnahmen<br />
Auf den diesbezüglichen Erlass Gem-013019/947-2003-Jl/Pü vom<br />
12. November 2003 wird hinge-wiesen. Auf die Bedeutung dieser Umbuchungen im<br />
Zusammenhang mit dem Maastricht-Ergebnis für das Jahr 2010 wird besonders<br />
hingewiesen.<br />
Rückzahlung der Getränkesteuer<br />
Um bei der Rückzahlung der Getränkesteuer im Jahr 2009 bei allen Gemeinden ein<br />
einheitliches Vorgehen bei der Erfassung in der Buchhaltung und damit auch die<br />
Anrechenbarkeit bei der Ermittlung der Finanzkraft zu gewährleisten, haben wir<br />
empfohlen, die Rückzahlung der Getränkesteuer an die Unternehmen bei der VA-<br />
Stelle 1/920/7229 als Ausgabe zu veranschlagen. Der teilweise Rückersatz des<br />
Bundes für diese Ausgabe soll bei der VA-Stelle 2/942/8619 "Sonstige<br />
Finanzzuweisungen, laufende Transferzahlungen von Ländern und Landesfonds<br />
(Getränkesteuerrückzahlung)" ausgewiesen werden.<br />
Es wird ersucht, im Zusammenhang mit der Erstellung der Rechnungsabschlüsse für<br />
das Finanzjahr 2009 entsprechend vorzugehen, um eine Berücksichtigung der<br />
Auswirkungen auf die Finanzkraft 2009 möglichst zu vereinfachen.<br />
Ob jedoch der Rückersatz des Bundes noch im laufenden Jahr 2009 zu erwarten ist,<br />
ist aus derzeitiger Sicht ungewiss.