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Wirtschaftliche Entwicklung

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Die Gebührenkalkulation muss den Nachweis liefern, dass die Mindestgebühr<br />

tatsächlich eingehoben wird.<br />

Die Details zur Dateneingabe entnehmen sie bitte der Online-Hilfe.<br />

Wir ersuchen, die Gebührenkalkulationen dem Voranschlag lose anzuschließen. Für<br />

allfällige Rückfragen steht Hr. Rainer Secklehner (0732 / 7720 / 11469) gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Investitions- und Tilgungszuschüsse/Gewinnentnahmen<br />

Auf den diesbezüglichen Erlass Gem-013019/947-2003-Jl/Pü vom<br />

12. November 2003 wird hinge-wiesen. Auf die Bedeutung dieser Umbuchungen im<br />

Zusammenhang mit dem Maastricht-Ergebnis für das Jahr 2010 wird besonders<br />

hingewiesen.<br />

Rückzahlung der Getränkesteuer<br />

Um bei der Rückzahlung der Getränkesteuer im Jahr 2009 bei allen Gemeinden ein<br />

einheitliches Vorgehen bei der Erfassung in der Buchhaltung und damit auch die<br />

Anrechenbarkeit bei der Ermittlung der Finanzkraft zu gewährleisten, haben wir<br />

empfohlen, die Rückzahlung der Getränkesteuer an die Unternehmen bei der VA-<br />

Stelle 1/920/7229 als Ausgabe zu veranschlagen. Der teilweise Rückersatz des<br />

Bundes für diese Ausgabe soll bei der VA-Stelle 2/942/8619 "Sonstige<br />

Finanzzuweisungen, laufende Transferzahlungen von Ländern und Landesfonds<br />

(Getränkesteuerrückzahlung)" ausgewiesen werden.<br />

Es wird ersucht, im Zusammenhang mit der Erstellung der Rechnungsabschlüsse für<br />

das Finanzjahr 2009 entsprechend vorzugehen, um eine Berücksichtigung der<br />

Auswirkungen auf die Finanzkraft 2009 möglichst zu vereinfachen.<br />

Ob jedoch der Rückersatz des Bundes noch im laufenden Jahr 2009 zu erwarten ist,<br />

ist aus derzeitiger Sicht ungewiss.

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