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Wirtschaftliche Entwicklung

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Die Verteilung der Finanzzuweisung gem. § 21 auf die einzelnen<br />

Gemeinden wird auch 2010 noch auf Basis der VZ 2001 erfolgen.<br />

Daraus ergibt sich, dass Gemeinden, die im Jahr 2009 eine Finanzzuweisung<br />

erhalten haben, voraussichtlich wieder mit einer Finanzzuweisung<br />

in etwa der Höhe, in welcher sie eine solche im Jahr 2009 gemäß § 21<br />

Abs. 7 ("1. Zuweisung") erhalten haben, rechnen können - sofern sich ihre<br />

Finanzkraft gemäß § 21 Abs. 5 des Jahres 2008 gegenüber jener des<br />

Jahres 2007 nicht wesentlich verbessert hat.<br />

Eine Finanzzuweisung wäre bei der VA-Stelle 2/941/8610 zu<br />

veranschlagen.<br />

Strukturhilfe für finanzschwache Gemeinden<br />

Die Weiterführung der Strukturhilfe in der neuen Regierungsperiode ist<br />

grundsätzlich vorgesehen.<br />

Im laufenden Jahr 2009 ist es durch die Umstellung auf die aktuellen<br />

Bevölkerungszahlen (Stichtag 31. Oktober 2008) zu Verschiebungen<br />

gekommen, es wird aber daran nichts mehr geändert.<br />

Über die Bedingungen, nach denen die Strukturhilfe ab dem Jahr 2010<br />

berechnet wird, sind dem Oö. Gemeindebund noch Gespräche zugesagt, so<br />

dass endgültige Details oder Beträge für 2010 noch nicht bekanntgegeben<br />

werden können.<br />

Personalaufwand<br />

Bezugserhöhungen<br />

Eine Erhöhung der derzeitigen Bezüge der Gemeindebediensteten wird für<br />

2010 um den Prozentsatz notwendig sein, der als Ergebnis der Lohn- und

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