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Wirtschaftliche Entwicklung

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Gehaltsverhandlungen zwischen der Bundesregierung und den<br />

Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bzw. in den Verhandlungen mit<br />

der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten letztlich in Betracht kommt.<br />

Die Bekanntgabe eines konkreten Prozentsatzes kann daher noch nicht<br />

erfolgen.<br />

Weitere Bezugserhöhungen individueller Art, die im Jahr 2010 z.B. durch<br />

Bezugsvorrückungen, Beförderungen etc. anfallen, sind bei der Ermittlung<br />

der betreffenden Voranschlagskredite ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

Pensionsbeiträge<br />

Das Ausmaß der von den Bezügen der Gemeindebeamten im Jahr 2010<br />

einzubehaltenden und als Einnahmen zu veranschlagenden<br />

Pensionsbeiträge wird nach einer Mitteilung der Direktion Personal des<br />

Amtes der oö. Landesregierung im Finanzjahr 2010 zwischen 10,25 v.H.<br />

und 11,75 v.H. (je nach Alter des Beamten) betragen.<br />

Die von den Gemeinden gemäß § 163 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes<br />

2001, LGBl. Nr. 48, und § 163 des Oö. Gemeinde-Dienstrecht- und<br />

Gehaltsgesetzes 2002, LGBl. Nr. 52, für 2010 zu veranschlagenden monatlichen<br />

Pensionsbeiträge setzen sich danach für Beamte des Dienststandes<br />

aus dem Beitrag des Beamten und dem Gemeindebeitrag, der derzeit noch<br />

im vierfachen Ausmaß des Beamtenbeitrages zu leisten ist, zusammen. Für<br />

Beamte des Ruhestandes ist der Gemeindebeitrag nach § 163 Abs. 1 Ziffer<br />

5 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 und nach § 163 Abs. 1<br />

Zifer 4 des Oö. Gemeinde-Dienstrecht- und Gehaltsgesetzes 2002, LGBl.<br />

Nr. 52, zu berechnen.<br />

Es wird ersucht, die Voranschlagspost 7511 zu verwenden.<br />

Seit dem Jahr 2004 gibt es für die Vertragsbediensteten der Gemeinden<br />

die Möglichkeit der ÖPAG-Pensionskassen AG beizutreten. Für den Fall,<br />

dass im Jahr 2010 ein Vertragsbediensteter die Voraussetzungen für den<br />

Beitritt zur Pensionskasse erfüllt und auch tatsächlich beitritt, hat die<br />

Gemeinde - in Abtausch gegen die (einen Teil der) Jubiläumszuwendung -<br />

bei Vertragsbediensteten, die unter das Oö. GBG 2001 fallen, einen

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