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Wirtschaftliche Entwicklung

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Jahr 2010 sein werden.<br />

Die Entgelte sind bei der VA-Stelle 1/528/755 zu veranschlagen.<br />

Kostentragung der Gemeinden an das Land für die<br />

Durchführung des Winterdienstes auf<br />

Verkehrsflächen des Landes<br />

Mit Verordnung der Oö. Landesregierung vom 19. September 2008, LGBl.<br />

Nr. 85, wurde die Kostentragung für die Durchführung des Winterdienstes<br />

auf Verkehrsflächen des Landes dahingehend geändert, dass die<br />

Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen<br />

einen Kostenbeitrag in der Höhe von 600 Euro je Straßenkilometer und<br />

Kalenderjahr zu leisten haben.<br />

Diese Beiträge sind bei der VA-Stelle 1/611/720 zu veranschlagen.<br />

Kostenbeitrag der Gemeinden zum Oö. Verkehrsverbund<br />

Hinsichtlich der Höhe der im Jahr 2010 von den Gemeinden zu leistenden<br />

Kostenbeiträge zum Oö. Verkehrsverbund wird auf die<br />

Oö. Verkehrsverbund-Kostenbeitragsverordnung 2000, LGBl. Nr. 54/2000,<br />

verwiesen. Allfällige weitere Fragen mögen direkt an die zuständige<br />

Oö. Verkehrsverbund-Organisationsgesellschaft mbH., Volksgartenstraße<br />

15/4, 4020 Linz, Telefon 0732/661010-0, gerichtet werden.<br />

Die Beiträge sind bei der VA-Stelle 1/690/751 zu veranschlagen.<br />

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