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Wirtschaftliche Entwicklung

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ei<br />

Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

2.837<br />

Euro.<br />

Die Mindestanschlussgebühren dürfen auf Grund der Förderungsrichtlinien<br />

der Oö. Landes-regierung nicht unterschritten werden.<br />

Obwohl auf Grund der Bindung der Anschlussgebühren an den VPI 1986<br />

eine Verringerung auf die oben angeführten Werte möglich wäre, ergeht<br />

an die Gemeinden dennoch die Empfehlung, die für das laufende<br />

Haushaltsjahr 2009 gültigen Mindestanschlussgebühren für das Jahr 2010<br />

unverändert zu belassen.<br />

Benützungsgebühren<br />

Bei der Benützungsgebühr ist durch Anwendung einer betriebswirtschaftlichen<br />

Kostenrechnung aus den Betriebskosten, der<br />

Abschreibung, dem Zinsaufwand und den kalkulatorischen Kosten eine<br />

Kostendeckung anzustreben.<br />

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 9. November 2009<br />

beschlossen, dass die Anhebung der Mindestbenützungsgebühren für die<br />

Wasserversorgungs- und Abwasser-entsorgungsanlagen ab dem Jahr 2010<br />

(bis einschließlich 2015) auf Basis der <strong>Entwicklung</strong> des VPI 1986 in den<br />

vergangenen zwölf Monaten festgesetzt wird, sofern diese mindestens 2 %<br />

beträgt. Liegt die Steigerung des VPI 1986 unter 2 %, so werden die<br />

Mindestgebührensätze als Ausgleich zur jährlichen Degression der<br />

Förderungszuschüsse gem. UFG 1993 um 2 % erhöht.<br />

Die Mindestgebühren (jeweils ohne USt.) betragen somit ab 1. Jänner<br />

2010<br />

bei Wasserversorgungsanlagensp; 1,28 Euro pro m³<br />

bei Abwasserbeseitigungsanlagen 3,16 Euro pro m³<br />

Die 20 Gemeinden, die einen Vertrag gemäß § 18 des<br />

Wasserbautenförderungsgesetzes von 1985 abgeschlossen haben, sowie<br />

die Gemeinden Hinterstoder und Vorderstoder sind von der

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