Wirtschaftliche Entwicklung
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ei<br />
Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
2.837<br />
Euro.<br />
Die Mindestanschlussgebühren dürfen auf Grund der Förderungsrichtlinien<br />
der Oö. Landes-regierung nicht unterschritten werden.<br />
Obwohl auf Grund der Bindung der Anschlussgebühren an den VPI 1986<br />
eine Verringerung auf die oben angeführten Werte möglich wäre, ergeht<br />
an die Gemeinden dennoch die Empfehlung, die für das laufende<br />
Haushaltsjahr 2009 gültigen Mindestanschlussgebühren für das Jahr 2010<br />
unverändert zu belassen.<br />
Benützungsgebühren<br />
Bei der Benützungsgebühr ist durch Anwendung einer betriebswirtschaftlichen<br />
Kostenrechnung aus den Betriebskosten, der<br />
Abschreibung, dem Zinsaufwand und den kalkulatorischen Kosten eine<br />
Kostendeckung anzustreben.<br />
Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 9. November 2009<br />
beschlossen, dass die Anhebung der Mindestbenützungsgebühren für die<br />
Wasserversorgungs- und Abwasser-entsorgungsanlagen ab dem Jahr 2010<br />
(bis einschließlich 2015) auf Basis der <strong>Entwicklung</strong> des VPI 1986 in den<br />
vergangenen zwölf Monaten festgesetzt wird, sofern diese mindestens 2 %<br />
beträgt. Liegt die Steigerung des VPI 1986 unter 2 %, so werden die<br />
Mindestgebührensätze als Ausgleich zur jährlichen Degression der<br />
Förderungszuschüsse gem. UFG 1993 um 2 % erhöht.<br />
Die Mindestgebühren (jeweils ohne USt.) betragen somit ab 1. Jänner<br />
2010<br />
bei Wasserversorgungsanlagensp; 1,28 Euro pro m³<br />
bei Abwasserbeseitigungsanlagen 3,16 Euro pro m³<br />
Die 20 Gemeinden, die einen Vertrag gemäß § 18 des<br />
Wasserbautenförderungsgesetzes von 1985 abgeschlossen haben, sowie<br />
die Gemeinden Hinterstoder und Vorderstoder sind von der