09.04.2015 Aufrufe

Wirtschaftliche Entwicklung

Wirtschaftliche Entwicklung

Wirtschaftliche Entwicklung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Mindestgebührenregelung des Landes ausgenommen.<br />

Grundsätzlich haben alle oberösterreichischen Gemeinden die<br />

Mindestgebühren festzusetzen, auch jene Gemeinden, die kostendeckende<br />

Gebühren einheben.<br />

Ausgenommen sind nur jene Gemeinden, bei denen die Mindestgebühr die<br />

gesetzliche Obergrenze des § 15 Abs. 3 Z. 4 FAG 2008 überschreiten<br />

würde. Nach § 15 Abs. 3 Z. 4 leg.cit. darf der Jahresbetrag der<br />

Benützungsgebühr das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und<br />

den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und<br />

Tilgung der Errichtungs-kosten unter Berücksichtigung einer der Art der<br />

Einrichtung oder Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigen.<br />

Die Einhebung einer Mindestbenützungsgebühr durch Gemeinden, bei<br />

denen die kostendeckende Gebühr unter der Mindestbenützungsgebühr<br />

liegt, entspricht im Übrigen auch den einschlägigen<br />

Verfassungsgerichtshoferkenntnissen zur Gebührendeckung (sh. zB. VfGH<br />

vom 10.10.2001, Zl. B 260/01), wonach die finanziellen Mittel aus einer<br />

allfälligen Überdeckung auch für allgemeine Haushaltsbelange, wobei im<br />

weitesten Sinn ein innerer Zusammenhang gegeben sein sollte, verwendet<br />

werden können.<br />

Jene Gemeinden, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können<br />

und für dessen Ausgleich Bedarfszuweisungsmittel beanspruchen, haben<br />

Benützungsgebühren einzuheben, die sowohl für Wasser als auch Kanal -<br />

unter Beachtung der Bestimmungen des § 15 Abs. 3 Z. 4 FAG 2008 - um<br />

mindestens 20 Cents über den Mindestgebühren des Landes liegen<br />

müssen.<br />

Bestehen in einer Gemeinde Wassergenossenschaften, so sind diese über<br />

die Mindestgebühren zu informieren.<br />

Krankenanstaltenbeiträge<br />

Die von der zuständigen Direktion Soziales und Gesundheit (Abteilung<br />

Gesundheit) bekanntgegebenen Daten beschränken sich derzeit eine<br />

Prognose über die künftigen Krankenanstaltenbeiträge (Prozentuelle<br />

Veränderungen bis 2013). Diese Prognose ist der Tabelle auf Seite 3 zu

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!