Wirtschaftliche Entwicklung
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prüfen und ebenfalls auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken sein.<br />
Die Abgangsgemeinden werden darauf hingewiesen, dass die in den Vorjahren<br />
kolportierte Obergrenze für Investitionen im ordentlichen Haushalt von 5.000 Euro<br />
nicht auf Einzelfälle abstellt, sondern den Gesamtbetrag darstellt.<br />
Außerordentlicher Haushalt<br />
Im Hinblick auf die rückläufigen Einnahmen auf Grund der derzeit herrschenden<br />
Finanz- und Wirtschaftkrise werden neue Vorhaben erst dann realisiert werden<br />
können, wenn die Finanzierung tatsächlich gesichert ist.<br />
Wir weisen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Bestimmungen des § 80<br />
Oö. GemO 1990 hin.<br />
Zur Vermeidung zusätzlicher Budgetbelastungen werden auch<br />
Zwischenfinanzierungen weitestgehend zu vermeiden sein.<br />
Im Erlass "Bedarfszuweisungen 2010", der in den nächsten Wochen den Gemeinden<br />
und Gemeindeverbänden übermittelt werden wird, wird auf die dramatische Finanzund<br />
Wirtschaftsentwicklung und die damit verbundenen Auswirkungen auf neue<br />
Projekte ebenfalls eingegangen werden.<br />
Wir bitten aber bereits jetzt um Verständnis, dass im Hinblick auf die Finanzkrise die<br />
Aufrechterhaltung der Gleichgewichte der kommunalen Haushalte oberste Priorität<br />
hat. Die Realisierung neuer Vorhaben wird daher erst wieder ab 2013 möglich sein.<br />
Nachtragsvoranschlag<br />
Auf die Pflicht der Gemeinden zur rechtzeitigen Erstellung von<br />
Nachtragsvoranschlägen, gemäß den Bestimmungen des § 79 Oö. GemO 1990, wird<br />
nachdrücklich hingewiesen.<br />
Abgangsgemeinden