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Wirtschaftliche Entwicklung

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Mit LGBl. Nr. 75/2003 wurde die Oö. Gemeindeordnung 1990 um den § 35<br />

(Krankenfürsorge) und das Oö. Gemeindebezügegesetz 1998 um den § 7a<br />

(Kranken- und Unfallfürsorge) ergänzt. Diese Bestimmungen sind erstmals<br />

auf die nach dem 1. Oktober 2003 neu oder neuerlich bestellten<br />

Bürgermeister und sonstigen von ihnen erfassten Gemeindeorgane<br />

anzuwenden.<br />

In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben der<br />

Krankenfürsorge für Oö. Gemeinde-beamte (KFG), in dem die Neuerungen<br />

erläutert wurden, hingewiesen.<br />

Allfällige Beiträge sind bei der VA-Stelle 1/000/753 zu veranschlagen.<br />

Entschädigungen für die ausgeschiedenen Bürgermeister<br />

Der Gemeindeverband für die Entschädigungen ausgeschiedener<br />

Bürgermeister hat bekannt gegeben, dass sich die Kostenersätze der<br />

Gemeinden gemäß § 30 Abs. 1 Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 (=<br />

Umlage) für das Jahr 2010 voraussichtlich nicht verändern werden.<br />

Sie sind bei der VA-Stelle 1/000/752 zu veranschlagen.<br />

Es wird abermals darauf hingewiesen, dass der angesprochene<br />

Umlagebetrag unabhängig von den Beiträgen im Sinne des § 29<br />

Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 (= Gemeindebeitrag aller<br />

Gemeinden bzw. Bürgermeisterbeitrag jener Bürgermeister, die noch<br />

zumindest teilweise im alten Pensionssystem verblieben sind) zu<br />

veranschlagen ist.<br />

Kostenersätze an die Gemeinden für die Führung<br />

der Staatsbürger-schaftsevidenz<br />

Der für die Kosten, die den Gemeinden in Durchführung des Staatsbürgerschaftsgesetzes<br />

1985, BGBl. Nr. 311, entstehen, zu ersetzende

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