Wirtschaftliche Entwicklung
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Mit LGBl. Nr. 75/2003 wurde die Oö. Gemeindeordnung 1990 um den § 35<br />
(Krankenfürsorge) und das Oö. Gemeindebezügegesetz 1998 um den § 7a<br />
(Kranken- und Unfallfürsorge) ergänzt. Diese Bestimmungen sind erstmals<br />
auf die nach dem 1. Oktober 2003 neu oder neuerlich bestellten<br />
Bürgermeister und sonstigen von ihnen erfassten Gemeindeorgane<br />
anzuwenden.<br />
In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben der<br />
Krankenfürsorge für Oö. Gemeinde-beamte (KFG), in dem die Neuerungen<br />
erläutert wurden, hingewiesen.<br />
Allfällige Beiträge sind bei der VA-Stelle 1/000/753 zu veranschlagen.<br />
Entschädigungen für die ausgeschiedenen Bürgermeister<br />
Der Gemeindeverband für die Entschädigungen ausgeschiedener<br />
Bürgermeister hat bekannt gegeben, dass sich die Kostenersätze der<br />
Gemeinden gemäß § 30 Abs. 1 Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 (=<br />
Umlage) für das Jahr 2010 voraussichtlich nicht verändern werden.<br />
Sie sind bei der VA-Stelle 1/000/752 zu veranschlagen.<br />
Es wird abermals darauf hingewiesen, dass der angesprochene<br />
Umlagebetrag unabhängig von den Beiträgen im Sinne des § 29<br />
Oö. Bürgermeisterbezügegesetz 1992 (= Gemeindebeitrag aller<br />
Gemeinden bzw. Bürgermeisterbeitrag jener Bürgermeister, die noch<br />
zumindest teilweise im alten Pensionssystem verblieben sind) zu<br />
veranschlagen ist.<br />
Kostenersätze an die Gemeinden für die Führung<br />
der Staatsbürger-schaftsevidenz<br />
Der für die Kosten, die den Gemeinden in Durchführung des Staatsbürgerschaftsgesetzes<br />
1985, BGBl. Nr. 311, entstehen, zu ersetzende