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Wirtschaft im Revier 04 | 2015<br />
Es geht hier um viel<br />
Die Politik betont gerne – nahezu über<br />
alle Parteigrenzen hinweg – die besondere<br />
Bedeutung der Familienunternehmen. Das<br />
hören wir Unternehmer in allen Reden<br />
und in vielen Gesprächen. Die Familienunternehmen<br />
in unserem Land sind in der<br />
Tat etwas Besonderes. Sie prägen unsere<br />
Wirtschaftsstruktur. Sie sind über Generationen<br />
hinweg in den Regionen verankert<br />
und sie sind oft weltweit erfolgreich.<br />
© DIHK e.V.<br />
DIHK-Präsident Eric Schweitzer<br />
Daher soll ab einer noch festzulegenden<br />
Grenze eine „Bedürfnisprüfung“ für die<br />
Verschonung erfolgen.<br />
Die ersten Vorschläge zur Ausgestaltung<br />
der Erbschaftsteuer liegen auf dem Tisch.<br />
Insbesondere die Ausführungen zur<br />
Bedürfnisprüfung sorgen für Stirnrunzeln.<br />
Denn das Bundesfinanzministerium hat<br />
vorgeschlagen, diese nicht auf das Unternehmen<br />
zu beziehen, sondern auf den<br />
Erben. Beantragt dieser eine Verschonung<br />
von der Steuerzahlung, soll er nachweisen,<br />
dass er persönlich nicht in der Lage ist, die<br />
Steuerschuld für das Unternehmen sofort<br />
aus seinem Vermögen zu begleichen – und<br />
zwar nicht nur aus dem gegebenenfalls<br />
mitübertragenen privaten Vermögen, sondern<br />
auch aus dem bereits vorhandenen.<br />
Damit würden wir eine gravierende Änderung<br />
des Erbschaftssteuersystems vornehmen.<br />
Minimalinvasiv – wie von der Politik<br />
angekündigt – könnte man eine solche<br />
Änderung nun wirklich nicht nennen.<br />
Das tut<br />
gut!<br />
Tun auch Sie<br />
Gutes und werden<br />
Sie Stifter!<br />
In seinem Urteil zur Erbschaftsteuer hat<br />
das Bundesverfassungsgericht deshalb<br />
auch unterstrichen, welchen hohen<br />
Stellenwert die Familienunternehmen für<br />
unseren Wirtschaftsstandort haben. Der<br />
Erhalt der Unternehmensstruktur und<br />
von Arbeitsplätzen werden als Ziele einer<br />
Verschonung bei der Übertragung von<br />
Betriebsvermögen ausdrücklich anerkannt.<br />
An einigen Stellen sieht das Verfassungsgericht<br />
jedoch Nachsteuerungsbedarf. Vor<br />
allem bei großen Unternehmen soll belegt<br />
werden, dass eine Verschonung gerechtfertigt<br />
ist. Dies ist der Fall, wenn eine<br />
Steuerzahlung eines Unternehmens die<br />
Investitionskraft schwächt und damit Arbeitsplätze<br />
gefährdet, oder wenn es sogar<br />
verkauft oder aufgelöst werden müsste.<br />
Zum Glück stehen wir erst am Anfang<br />
der Reformdebatte. Bundesfinanzminister<br />
Wolfgang Schäuble hat zumindest<br />
signalisiert, dass er für weitere Vorschläge<br />
offen ist. Das ist gut so. Es geht hier<br />
um viel, jedenfalls um viel mehr als nur<br />
die jährlich rund fünf Milliarden Euro<br />
Steuereinnahmen. Es geht um den Erhalt<br />
unserer einmaligen Wirtschaftsstruktur in<br />
Deutschland. Das gilt für die vielen kleinen<br />
und mittleren Familienunternehmen,<br />
aber es gilt natürlich auch für die großen,<br />
die überproportional viele Arbeitsplätze<br />
sichern.<br />
Eric Schweitzer<br />
DIHK-Präsident<br />
Hermann-Gmeiner-Stiftung<br />
Ridlerstr. 55 | 80339 München<br />
Telefon 089/179 14 - 218<br />
E-Mail: hgs@sos-kd.org<br />
hermann-gmeiner-stiftung.de<br />
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