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IHK aktuell<br />
Viele<br />
Chancen<br />
noch ungenutzt<br />
Der Entwurf des „Gesetzes für sichere<br />
digitale Kommunikation und Anwendungen<br />
im Gesundheitswesen“,<br />
wie es präzise heißt, sorgt für erheblichen<br />
Gesprächsstoff in der Wirtschaft, denn es<br />
sollen im erweiterten Umfang telemedizinische<br />
Dienstleistungen und Produkte <strong>Ein</strong>gang<br />
in die medizinische Versorgung finden.<br />
Innovative Anwendungen könnten<br />
die Versorgung optimieren und zeitgleich<br />
Kosten senken.<br />
Dies wird zum Beispiel bei der Unterstützung<br />
multimorbider, also an verschiedenen<br />
Symptomen leidender Personen<br />
deutlich, die aufgrund ihres Krankheitsbildes<br />
zeitgleich verschiedene Medikamente<br />
einnehmen müssen. Die Wirkungen<br />
und Nebenwirkungen der Medikamente<br />
untereinander sind vom verschreibenden<br />
Arzt ohne umfassende Kenntnis der<br />
Krankengeschichte und Informationen<br />
über bestehende Unverträglichkeiten<br />
kaum noch abzuschätzen. Hier könnten<br />
6<br />
Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte<br />
für mehr Klarheit sorgen.<br />
Ähnliches gilt für die wiederholte Aufnahme<br />
radiologischer Bilder, weil den behandelnden<br />
Ärzten nicht bekannt ist, dass<br />
bereits brauchbare Aufnahmen vorliegen<br />
(nur nicht beim behandelnden Arzt!). Hier<br />
erfolgen Doppelarbeiten und werden zu<br />
Lasten des Gesundheitssystems – und<br />
damit der Beitragszahler und Unternehmen<br />
– ohne zusätzlichen Nutzen abgerechnet.<br />
Die technisch lösbare Vernetzung<br />
der unterschiedlichen Sektoren Krankenhäuser,<br />
Ärzte und andere Dienstleister<br />
(Sanitätshäuser, Akustiker, Optiker, Physiotherapeuten<br />
etc.), die Rezepte abrechnen<br />
können, findet bisher praktisch nicht statt.<br />
Grund genug für den Gesetzgeber, endlich<br />
zu handeln.<br />
Claudia Riepe vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit in Bonn, zuständig für<br />
rechtliche, ökonomische und medizinische<br />
Fragen der Telematik, skizzierte den<br />
aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens<br />
und beschrieb den Status-quo<br />
der bisherigen Bemühungen rund um die<br />
Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die<br />
bis jetzt zu verzeichnenden Erfolge sind<br />
demnach noch sehr überschaubar. Daher<br />
arbeite man nun insbesondere an der<br />
Telematik-Infrastruktur, die den sicheren<br />
Datenverkehr ermöglichen soll und<br />
dabei die Bedenken vieler Datenschützer<br />
berücksichtige.<br />
Monika Rimmele, Managerin Politik und<br />
Internationales der VISUS Technology<br />
Transfer GmbH aus Bochum, bewertete<br />
das eHealth-Gesetzesvorhaben aus Sicht<br />
der Wirtschaft und lieferte zahlreiche<br />
Vorschläge, um das Gesetz zu optimieren.<br />
Ihre Vorschläge zielten aber nicht nur darauf,<br />
Innovationen aus der Wirtschaft im<br />
Gesundheitssystem zu etablieren, sofern<br />
die Abrechenbarkeit telemedizinischer<br />
Leistungen ermöglicht werde (Beispiel:<br />
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