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21 Prinzipien zur Raumplanung - IRAP

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• der mit den erwogenen Massnahmen verbleibende Handlungs- und Ermessensspielraum für die in<br />

der Hierarchie und der Zeit nachgeordneten Akteure.<br />

Wo ein Abstimmungsstand erreicht ist, der festgehalten oder gar verbindlich vereinbart werden soll, hat<br />

dies, analog der 4 Stufen der Konsensbildung, stufengerecht und transparent zu erfolgen. Wenn man<br />

sich grundsätzlich über die Notwendigkeit einer Konfliktlösung einig ist, bedeutet dies noch nicht, dass<br />

man sich bei der zu ergreifenden Massnahme einig ist. Vielleicht lässt sich aber eine Einigung hinsichtlich<br />

des Planungs- und Entscheidfindungsprozesses finden. Zumindest einigen sich die Verantwortlichen vielleicht<br />

auf den Rahmen möglicher Lösungen und das dadurch betroffene Gebiet sowie auf Massnahmen<br />

<strong>zur</strong> Erhaltung der Realisierbarkeit.<br />

Diese Vierstufigkeit ist mit dem Instrumentarium der <strong>Raumplanung</strong> umgesetzt:<br />

• Grundsätze werden als solche in strategischen Instrumenten wie Leitbildern, sog. Grundzügen, Strukturkonzepte<br />

oder integriert als Leitsätze in Richtplänen behandelt.<br />

• Vereinbarungen, welche hinsichtlich der Ausgestaltung von Massnahmen definitiv getroffen werden<br />

können, da die Interessenabwägung abschliessend hat stattfinden können, werden in den Richtplänen<br />

als Festsetzung behandelt.<br />

• Vereinbarungen über den Prozessablauf führen in den Richtplänen zu Zwischenergebnissen.<br />

• Vereinbarungen hinsichtlich der zielsichernden Massnahmen, selbst noch recht visionäre Ideen und<br />

langfristige Massnahmen, werden als Vororientierung bezeichnet.<br />

Solche Richtplanvereinbarungen sind für die Behörden verbindlich und können im selben Prozess, wie<br />

sie getroffen werden, jederzeit aktualisiert, geändert oder weiterentwickelt werden. Vertragliche Vereinbarungen<br />

unter und mit privaten Akteuren bzw. die mit Prinzip 17 geforderten neuen Planungsinstrumente<br />

sollen nach denselben Vereinbarungsstufen konkretisiert werden.<br />

Instrumente die Vereinbarungen festhalten und sichern, insbesondere Richtpläne und das neu zu schaffende<br />

Planungsinstrument für alle Typen von Akteuren sollen Festlegungen in vier Stufen, d.h. im Grundsätzlichen,<br />

in der Massnahme, im Verfahren bzw. in der Zielsicherung enthalten können.<br />

Diese Festlegungsstufen sind transparent darzustellen.<br />

19. Das Prinzip Nachhaltigkeit und der Faktor Zeit<br />

Das Prinzip Nachhaltigkeit verbindet die Forderung nach Erfüllung dreier Verträglichkeiten, nämlich der<br />

ökologischen, der gesellschaftlichen und der wirtschaftlichen Verträglichkeit unseres Tuns. Dies betrifft<br />

gleichsam unsere Handlungen und deren Vorbereitung, unsere Aktivitäten und unsere Planungen. Die<br />

Forderung bezieht sich auf den eigenen Aktionsraum als auch auf andere Räume, insbesondere auch auf<br />

weniger privilegierte Regionen und Weltgegenden. Ferner geht es einerseits um die Auswirkungen in der<br />

Gegenwart und andererseits in der Zukunft: Im Sinne des Prinzips Verantwortung (Hans Jonas) ist die<br />

„Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden“ sicherzustellen.<br />

Hier liegt eine der grössten Herausforderungen der Wissenschaft, der Gesellschaft und der Politik und<br />

damit auch der Planungsdisziplinen: Sie haben Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen,<br />

welche erlauben, in dieser umfassenden Verantwortung zu handeln. Es geht darum, die sich in der<br />

Zeit verändernden Faktoren und die regionalen Umverteilungsmechanismen bei der Abschätzung der<br />

Auswirkungen von Handlungen zu berücksichtigen und diese verständlich und glaubhaft darzustellen.<br />

Solche Grundlagen sind auf den Handlungsbedarf und den Einflussbereich der Akteure abzustimmen.<br />

Das Prinzip Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Verträglichkeit unseres Handelns, hinsichtlich<br />

• Ökologie, Gesellschaft und Wirtschaft<br />

• aller Weltregionen<br />

• Der Gegenwart und der Zukunft.<br />

Das Wissensdefizit darüber worum es bei der Umsetzung des Prinzips Nachhaltigkeit geht, inwiefern Tätigkeiten<br />

Aus- und Nebenwirkungen verursachen können und worin die Einflussmöglichkeit der Akteure<br />

liegt, gilt es zu beheben bzw. durch anhaltende Bemühungen zu verringern.<br />

13

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