21 Prinzipien zur Raumplanung - IRAP
21 Prinzipien zur Raumplanung - IRAP
21 Prinzipien zur Raumplanung - IRAP
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
• der mit den erwogenen Massnahmen verbleibende Handlungs- und Ermessensspielraum für die in<br />
der Hierarchie und der Zeit nachgeordneten Akteure.<br />
Wo ein Abstimmungsstand erreicht ist, der festgehalten oder gar verbindlich vereinbart werden soll, hat<br />
dies, analog der 4 Stufen der Konsensbildung, stufengerecht und transparent zu erfolgen. Wenn man<br />
sich grundsätzlich über die Notwendigkeit einer Konfliktlösung einig ist, bedeutet dies noch nicht, dass<br />
man sich bei der zu ergreifenden Massnahme einig ist. Vielleicht lässt sich aber eine Einigung hinsichtlich<br />
des Planungs- und Entscheidfindungsprozesses finden. Zumindest einigen sich die Verantwortlichen vielleicht<br />
auf den Rahmen möglicher Lösungen und das dadurch betroffene Gebiet sowie auf Massnahmen<br />
<strong>zur</strong> Erhaltung der Realisierbarkeit.<br />
Diese Vierstufigkeit ist mit dem Instrumentarium der <strong>Raumplanung</strong> umgesetzt:<br />
• Grundsätze werden als solche in strategischen Instrumenten wie Leitbildern, sog. Grundzügen, Strukturkonzepte<br />
oder integriert als Leitsätze in Richtplänen behandelt.<br />
• Vereinbarungen, welche hinsichtlich der Ausgestaltung von Massnahmen definitiv getroffen werden<br />
können, da die Interessenabwägung abschliessend hat stattfinden können, werden in den Richtplänen<br />
als Festsetzung behandelt.<br />
• Vereinbarungen über den Prozessablauf führen in den Richtplänen zu Zwischenergebnissen.<br />
• Vereinbarungen hinsichtlich der zielsichernden Massnahmen, selbst noch recht visionäre Ideen und<br />
langfristige Massnahmen, werden als Vororientierung bezeichnet.<br />
Solche Richtplanvereinbarungen sind für die Behörden verbindlich und können im selben Prozess, wie<br />
sie getroffen werden, jederzeit aktualisiert, geändert oder weiterentwickelt werden. Vertragliche Vereinbarungen<br />
unter und mit privaten Akteuren bzw. die mit Prinzip 17 geforderten neuen Planungsinstrumente<br />
sollen nach denselben Vereinbarungsstufen konkretisiert werden.<br />
Instrumente die Vereinbarungen festhalten und sichern, insbesondere Richtpläne und das neu zu schaffende<br />
Planungsinstrument für alle Typen von Akteuren sollen Festlegungen in vier Stufen, d.h. im Grundsätzlichen,<br />
in der Massnahme, im Verfahren bzw. in der Zielsicherung enthalten können.<br />
Diese Festlegungsstufen sind transparent darzustellen.<br />
19. Das Prinzip Nachhaltigkeit und der Faktor Zeit<br />
Das Prinzip Nachhaltigkeit verbindet die Forderung nach Erfüllung dreier Verträglichkeiten, nämlich der<br />
ökologischen, der gesellschaftlichen und der wirtschaftlichen Verträglichkeit unseres Tuns. Dies betrifft<br />
gleichsam unsere Handlungen und deren Vorbereitung, unsere Aktivitäten und unsere Planungen. Die<br />
Forderung bezieht sich auf den eigenen Aktionsraum als auch auf andere Räume, insbesondere auch auf<br />
weniger privilegierte Regionen und Weltgegenden. Ferner geht es einerseits um die Auswirkungen in der<br />
Gegenwart und andererseits in der Zukunft: Im Sinne des Prinzips Verantwortung (Hans Jonas) ist die<br />
„Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden“ sicherzustellen.<br />
Hier liegt eine der grössten Herausforderungen der Wissenschaft, der Gesellschaft und der Politik und<br />
damit auch der Planungsdisziplinen: Sie haben Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen,<br />
welche erlauben, in dieser umfassenden Verantwortung zu handeln. Es geht darum, die sich in der<br />
Zeit verändernden Faktoren und die regionalen Umverteilungsmechanismen bei der Abschätzung der<br />
Auswirkungen von Handlungen zu berücksichtigen und diese verständlich und glaubhaft darzustellen.<br />
Solche Grundlagen sind auf den Handlungsbedarf und den Einflussbereich der Akteure abzustimmen.<br />
Das Prinzip Nachhaltigkeit bezieht sich auf die Verträglichkeit unseres Handelns, hinsichtlich<br />
• Ökologie, Gesellschaft und Wirtschaft<br />
• aller Weltregionen<br />
• Der Gegenwart und der Zukunft.<br />
Das Wissensdefizit darüber worum es bei der Umsetzung des Prinzips Nachhaltigkeit geht, inwiefern Tätigkeiten<br />
Aus- und Nebenwirkungen verursachen können und worin die Einflussmöglichkeit der Akteure<br />
liegt, gilt es zu beheben bzw. durch anhaltende Bemühungen zu verringern.<br />
13