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21 Prinzipien zur Raumplanung - IRAP

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Anspruch nimmt, damit auch Pflichten zu übernehmen hat, lässt sich aufgrund des angesprochenen Prinzips<br />

Verantwortung in zweifacher Weise konkretisieren. Rechte und Pflichten, bzw. Macht und Verantwortung<br />

haben sich zu entsprechen (nicht nur das eine folgt aus dem andern).<br />

Macht verpflichtet <strong>zur</strong> Verantwortung. Nur wer dazu bereit ist, soll Macht ausüben dürfen.<br />

12. Das Prinzip der Konsensfindung: Diskursethik<br />

Zu den demokratischen Entscheidungsprozessen gehören, nach schweizerischem Verständnis, in erster<br />

Linie die Gemeindeversammlungen und Urnengänge. Das Mehrheitsprinzip, welches dabei <strong>zur</strong> Anwendung<br />

kommt, ist weitgehend auch Muster für kleinere Gremien, sei es in Legislativ-, Exekutiv- oder richterlichen<br />

Behörden; selbst im Vereinswesen werden Mehrheitsentscheide mittels Abstimmungsverfahren<br />

gefällt. Das Mehrheitsprinzip steht der diskursiven Konsensfindung gegenüber. Diese bildet in vielen<br />

Exekutivgremien, in Kommissionen und bei Entscheidungsträgern der Privatwirtschaft ganz selbstverständlich<br />

ein zentrales Entscheidfindungsprinzip. Nur wenn keine Einigung zustande kommt, wird mittels<br />

Abstimmungen auf Mehrheitsentscheide <strong>zur</strong>ückgegriffen.<br />

Die Diskursethik, wie sie von Jürgen Habermas 5 und Karl-Otto Apel vertreten wird, setzt auf den Konsens;<br />

es geht um die Verpflichtung, Konsens anzustreben. „Im Argumentieren müssen sie (die Teilnehmer)<br />

pragmatisch voraussetzen, dass im Prinzip alle Betroffenen als Freie und Gleiche an einer kooperativen<br />

Wahrheitssuche teilnehmen können, bei der einzig das bessere Argument zum Zuge kommen<br />

darf.“ 6 Dies bedeutet, dass bei fairen Bedingungen nach einem unparteiischen Ausgleich der Interessen<br />

bzw. der Konflikte gesucht wird und setzt ein Solidaritätsverhalten voraus, das zumindest zwei Momente<br />

umfasst: Die Gleichbehandlung und der gleichmässige Respekt vor der Würde eines jeden. Die Diskursethik<br />

rechnet mit der Überzeugungskraft des Argumentes, welches aber nicht mit der Fähigkeit des Argumentierens<br />

gleichgesetzt werden darf. Sie kann gar mit dieser in Widerspruch stehen. Auch daraus erklärt<br />

sich die Forderung nach fairen Bedingungen für alle.<br />

Bei komplexen Entscheidungssituationen bzw. bei schwierigen Entscheidungsinhalten, wie sie bei raumund<br />

umweltrelevanten Aufgaben die Regel sind, bedeuten faire Bedingungen insbesondere auch, dass<br />

die Diskursgegenstände „diskursfähig“ aufbereitet sind. Dies geschieht zum Beispiel in der Bildung von<br />

Varianten bzw. Szenarien: Bei der Suche nach der anzustrebenden Entwicklung soll mit Varianten etwa<br />

der Handlungsspielraum abgedeckt und abgesteckt werden.<br />

Bei Entscheidungssituationen bzw. in Konfliktlösungsprozessen (selbst in Friedensverhandlungen) sind<br />

zumindest vier Stufen der Konsensbildung zu beobachten:<br />

• Die Parteien einigen sich grundsätzlich, z.B. darin, ein Infrastrukturproblem gemeinsam lösen zu<br />

wollen (bzw. Frieden zu schliessen).<br />

• Sie kommen im besten Fall überein, konkrete Massnahmen einzuleiten, z.B. einen Verkehrsknoten<br />

zu sanieren (bzw. die Truppen <strong>zur</strong>ück zu ziehen und sie zu entwaffnen).<br />

• Wenn dies nicht möglich ist, versuchen die Parteien schrittweise Lösungen des Konfliktes zu entwickeln<br />

und umzusetzen, sie einigen sich auf eine Vorgehensstrategie.<br />

• Sollte dies nicht gelingen, werden nächste Verhandlungen terminiert oder zumindest ein gegenseitiges<br />

Orientieren über allfällige den Einigungsprozess beeinflussende einseitige Schritte vereinbart,<br />

man einigt sich auf einen ersten Stabilisierungsschritt.<br />

Für die Konsensbildung sind Hilfen bereitzustellen, in Form von echten Argumenten, der Darlegung des<br />

Entscheidungs- bzw. Handlungsspielraumes und der Konsensstufen.<br />

Die in der <strong>Raumplanung</strong> bereits instrumentell verankerten vier Stufen der Konsensbildung sind konsequent<br />

zu nutzen. (siehe Prinzip 18)<br />

13. Das Prinzip Partizipation<br />

Demokratie kann als Herrschaftsform aufgefasst werden, in welcher die Macht beim Volk liegt. Dabei<br />

können die einzelnen Bürger alle gleichermassen staatsbürgerliche Rechte ausüben und insbesondere in<br />

sozialer Gleichheit an Entscheidungen beteiligt werden. Mit dem Begriff Partizipation wird dieses Demokratieprinzip<br />

zum einen aufgeweitet und zum andern relativiert. Bei der Partizipation geht es nicht nur um<br />

Entscheidungskompetenzen, sondern vielmehr um die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen. Da-<br />

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