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Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich von 1908 bis 1948

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Friedmann und Dr. Leopold Waber sollten um Intervention gebeten werden. 43 Schon am<br />

31. Jänner 1918 wurde der Gesetzesentwurf per Initiativantrag <strong>von</strong> Dr. Waber im<br />

Abgeordnetenhaus eingebracht. <strong>Die</strong> schwieriger werdende Kriegssituation verzögerte<br />

allerdings eine sofortige Behandlung beziehungsweise Entscheidung über diesen<br />

Gesetzesentwurf. 44<br />

Im September 1918 wurde in einer Vorstandssitzung das zehnjährige Jubiläum der<br />

<strong>Pharmazeutische</strong>n <strong>Gehaltskasse</strong> begangen. Präsident Dr. Franz Stohr und Mag. Fritz<br />

Lehni erinnerten in Ansprachen an die Geschichte des Vereins. Mag. Lehni forderte dabei<br />

alle ApothekerInnen auf, <strong>für</strong> die Pflichtmitgliedschaft in der <strong>Gehaltskasse</strong> einzutreten, und<br />

wies darauf hin, dass ein Gesetzesentwurf hier<strong>für</strong> schon längere Zeit dem Parlament zur<br />

Beratung vorliege. In derselben Sitzung gab auch Dr. Stohr, <strong>für</strong> viele überraschend, seinen<br />

Rücktritt bekannt. Zum neuen Präsidenten der <strong>Pharmazeutische</strong>n <strong>Gehaltskasse</strong> wurde der<br />

Apothekenbesitzer Kaiserlicher Rat Mag. Eduard Binder gewählt. 45<br />

Der Zerfall <strong>Österreich</strong>-Ungarns Ende Oktober und das Ende des Ersten Weltkrieges<br />

hatten auch große Auswirkungen auf die <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong>. Schon am 8.<br />

November 1918 wurde auf Grund der neuen, noch unsicheren politischen Lage eine<br />

Vorstandssitzung abgehalten. Vor allem stand die Frage im Vordergrund, wie mit jenen<br />

Mitgliedern verfahren werden sollte, welche nach dem Zerfall der Monarchie außerhalb<br />

des Gebiets Deutsch-<strong>Österreich</strong>s beheimatet waren. Nach längerer Diskussion beschloss<br />

der Vorstand diesen, Mitgliedern mitzuteilen, dass ihre Mitgliedschaft vorerst ruhe, keine<br />

Zahlungen geleistet oder angenommen werden könnten und somit beide Seiten jeglicher<br />

Verpflichtung enthoben seien. Innerhalb Deutsch-<strong>Österreich</strong>s konnten aufgrund der<br />

herrschenden Verhältnisse keine Bargelder überwiesen werden. Daher wurden die<br />

Mitglieder gebeten, die Gehaltsauszahlungen an die AssistentInnen selbst durchzuführen,<br />

nachdem die <strong>Gehaltskasse</strong> ihnen die Summen auf Scheckkonten überwiesen hatte. 46<br />

Das Staatsamt <strong>für</strong> Volksgesundheit, welches seit 1917 <strong>für</strong> die Apothekerbelange zuständig<br />

war, regelte in einem Erlass <strong>von</strong> Anfang Dezember 1918 den Wiedereinstieg jener<br />

Pharmazeuten, die eingerückt gewesen waren. <strong>Die</strong>se mussten <strong>von</strong> den Apotheken-<br />

43 Ebd., Sitzung vom 22.01.1918.<br />

44 Vgl. Dittrich, <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong>, 23.<br />

45 AdPhGK, Protokolle der Vorstandssitzungen der PhGK <strong>1908</strong>–1918, Sitzung vom 23.09.1918.<br />

46 Ebd., Sitzung vom 8.11.1918.<br />

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