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Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich von 1908 bis 1948

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schema sowie die Umlagentarife vorerst auszusetzen und ab 1. November 1921 ein neues<br />

Gehaltssystem einzuführen. <strong>Die</strong>ses richtete sich nach dem <strong>von</strong> der statistischen Zentral-<br />

kommission errechneten Indexziffer, welche den Lebenshaltungsindex anzeigte. Sämtliche<br />

über die <strong>Gehaltskasse</strong> auszuzahlende Gehälter, Zulagen und Taxen passten sich jeweils<br />

im folgenden Monat dieser Indexziffer an. Durch die Einführung dieses Berechnungs-<br />

schemas musste über die Höhe der Löhne <strong>bis</strong> Ende 1924, als der Schilling als neues<br />

offizielles Zahlungsmittel festgesetzt wurde, nicht mehr verhandelt werden. Insgesamt<br />

wurden in den ersten Monaten 14 Verordnungen erlassen, welches ein zügiges und<br />

rasches Arbeiten aller Beteiligten erkennen lässt. 72<br />

2.3. Soziale Erneuerungen und Ausbau der gesetzlichen <strong>Gehaltskasse</strong><br />

1922–1927<br />

Obwohl die <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong> 1921 zu Beginn ihres Bestehens<br />

Schwierigkeiten hatte und die wirtschaftliche Lage in <strong>Österreich</strong> Anfang der 1920er-Jahre<br />

mit zahlreichen Problemen (wie zum Beispiel einer stark steigenden Inflation und hoher<br />

Arbeitslosigkeit) konfrontiert war, fanden die <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong> beziehungs-<br />

weise deren Vorstand Wege und Mittel, zahlreiche neue Sozialleistungen einzuführen. <strong>Die</strong><br />

Zeit zwischen 1923 und 1927 ist <strong>für</strong> die <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong> somit eine Zeit<br />

der sozialen Reformen und der Neuerungen. Sowohl ArbeitgeberInnen als auch<br />

ArbeitnehmerInnen konnten sich – offenbar beeindruckt durch die wirtschaftliche Not vieler<br />

ArbeiterInnen und Angestellter in anderen Branchen in <strong>Österreich</strong> – immer wieder auf<br />

Kompromisse einigen, um diese sozialen Reformen zu finanzieren, und die zuständigen<br />

PolitikerInnen <strong>von</strong> der Notwendigkeit dieser Neuerungen überzeugen.<br />

Basis <strong>für</strong> die Einführung neuer Sozialleistungen <strong>für</strong> die angestellten ApothekerInnen, aber<br />

auch <strong>für</strong> die ApothekenbesitzerInnen, war eine erfolgreiche wirtschaftliche Gebarung der<br />

<strong>Pharmazeutische</strong>n <strong>Gehaltskasse</strong>. Schon im Jahre 1921 zeigten sich die Auswirkung und<br />

die Notwendigkeit der Pflichtmitgliedschaft. So ist in den Jahren 1921/1922 in den<br />

Vorstandsprotokollen, aber auch im Resümee Mag. Franz Dittrichs, zwar <strong>von</strong> einigen<br />

kritischen Momenten die Auszahlung der Gehälter betreffend zu lesen, doch konnten<br />

72 AdPhGK, Protokolle der Vorstandssitzungen der PhGK 1921–1927, Sitzung vom 08.06.1921, Sitzung vom<br />

18.10.1921; Dittrich, <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong>, 29; Dittrich, Entwicklung und Aufgaben, 15.<br />

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