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Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich von 1908 bis 1948

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3. <strong>Die</strong> <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong> <strong>von</strong> 1928 <strong>bis</strong> 1937<br />

3.1. <strong>Die</strong> Fortführung sozialpolitischer Innovationen<br />

Bei der Arbeit zur Einrichtung der Verwaltungsgemeinschaft der <strong>Pharmazeutische</strong>n<br />

<strong>Gehaltskasse</strong> und der Versicherungsanstalt im Frühjahr 1927 zeigte sich, dass die neuen<br />

Statuten der <strong>Gehaltskasse</strong> nur sehr schwer mit dem <strong>Gehaltskasse</strong>ngesetz <strong>von</strong> 1919 in<br />

Einklang zu bringen waren. Weiters gab es in gewissen Bereichen, wie zum Beispiel der<br />

Regelungen zum Riskenausgleich oder der Absicherung der Einzahlungen <strong>von</strong><br />

PächterInnen, Reformbedarf des Gesetzes. Mag. Gustav Hummer – ehemaliger, aus<br />

Mähren stammender Reichtagsabgeordneter und Mitglied der provisorischen<br />

Nationalversammlung 1918/1919 114 sowie interimistischer Geschäftsführer der Gehalts-<br />

kasse – begann daher eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten. Unterstützt wurde er dabei<br />

vom Nationalratsabgeordneten der Großdeutschen Volkspartei Dr. Iring Grailer, der schon<br />

seit Mitte der 1920er-Jahre vor allem die konditionierenden PharmazeutInnen mehrmals<br />

unterstützt hatte. 115 Dass die Novelle zum <strong>Gehaltskasse</strong>ngesetz auch im Sinne des<br />

Bundesministeriums <strong>für</strong> soziale Verwaltung war, ist daran zu ersehen, dass<br />

Mag. Hummers Entwurf bereits am 20. Oktober 1927 <strong>von</strong> Dr. Grailer im Nationalrat<br />

eingebracht wurde. Schon am 17. Dezember 1927 wurde die Novelle zum <strong>Gehaltskasse</strong>n-<br />

gesetz verabschiedet. Mit der Verordnung vom 24. Dezember 1927 trat dieses neue<br />

Gesetz per 1. Jänner 1928 in Kraft. 116<br />

In den ersten Monaten des Jahres 1928 wurden die nach der Einführung der neuen<br />

Satzungen im Juni 1927 und der Schaffung einer neuen gesetzlichen Basis notwendig<br />

gewordenen Wahlen zur Bestellung einer neuen Geschäftsführung vorbereitet. Nach den<br />

am 20. April 1928 abgehaltenen Wahlen beider Standesgruppen wurde in der Haupt-<br />

versammlung der <strong>Pharmazeutische</strong>n <strong>Gehaltskasse</strong> vom 28. April 1928 Mag. Franz Dittrich<br />

(aus der <strong>Die</strong>nstnehmerInnengruppe) und Mag. Fritz Lehni (aus der <strong>Die</strong>nst-<br />

geberInnengruppe) zum zweiten beziehungsweise dritten Obmann der Versicherungs-<br />

anstalt gewählt. <strong>Die</strong>se übernahmen laut den neuen Satzungen der <strong>Gehaltskasse</strong> jährlich<br />

114 http://www.parlinkom.gv.at (30.04.2008).<br />

115 http://www.parlinkom.gv.at (30.04.2008); vgl. Dittrich, <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong>, 33.<br />

116 BGBl. Nr. 389/1927; vgl. Dittrich, <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong>, 38f.<br />

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