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Die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich von 1908 bis 1948

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Notsituation und die hohe Arbeitslosigkeit bedingt waren. <strong>Die</strong> hohe Arbeitslosigkeit der<br />

PharmazeutInnen war einerseits Folge der Wiedereingliederung jener Assistenten, die als<br />

Soldaten gedient hatten, und andererseits der zahlreichen Flüchtlinge aus den ehemaligen<br />

Kronländern. Durch die wirtschaftliche Krisenzeit und das plötzliche Überangebot an<br />

PharmazeutInnen wurden die Reallöhne immer geringer und der Unmut innerhalb des<br />

Reichsverbandes stieg. <strong>Die</strong> Kaufkraft der Löhne der PharmazeutInnen war, wie auch bei<br />

allen anderen Berufsgruppen, seit Kriegsbeginn ständig gefallen und lag beim<br />

Existenzminimum und oft sogar noch darunter. 55 Im Vordergrund stand <strong>für</strong> die Angestellten<br />

daher nicht die Einrichtung der <strong>Gehaltskasse</strong>, sondern die soziale Absicherung, und <strong>für</strong><br />

die Arbeitslosen die Suche nach einer Stelle. <strong>Die</strong>s führte dazu, dass sich zahlreiche<br />

PharmazeutInnen <strong>von</strong> dem eher konservativ-deutschnationalen Reichsverband ab- und<br />

der sozialdemokratischen Gewerkschaftsbewegung zuwandten. Mag. Franz Fischer<br />

verstand es, als Obmann des Wiener Assistentenausschusses 1920 in Verhandlungen mit<br />

den BesitzerInnen Lohnverbesserungen auszuverhandeln, um schließlich den größten Teil<br />

der angestellten PharmazeutInnen wieder <strong>für</strong> den Reichsverband zu gewinnen. 56 <strong>Die</strong>se<br />

Lohnzuschüsse und Teuerungsanpassungen waren den ApothekenbesitzerInnen 1920<br />

möglich, weil sich die gesamtwirtschaftliche Situation verbessert hatte und ein Konjunktur-<br />

aufschwung zu verzeichnen war. Durch die hohe Inflation wurde die Lohnsituation der<br />

angestellten ApothekerInnen allerdings bald wieder schlechter. 57<br />

Ein Dokument, das diese Entwicklungen illustriert, findet sich im Aktenbestand des<br />

Staatsamtes <strong>für</strong> soziale Verwaltung. Es handelt sich um eine Eingabe des Wiener<br />

Apotheker-Hauptgremiums an das Staatsamt <strong>für</strong> soziale Verwaltung vom 26. Juli 1920. 58<br />

Das Apotheker-Hauptgremiums bat um Erhöhung der Arbeitstaxe und der Dispensations-<br />

gebühr um fünfzig Prozent beziehungsweise nur der Arbeitstaxe um hundert Prozent, um<br />

die Lohnforderungen der Assistentenschaft sowie die durch die Inflation rapide steigenden<br />

Ausgaben <strong>für</strong> Miete, Licht, Steuern und ähnliche Belastungen bezahlen zu können.<br />

Wichtig erscheint dieses Dokument auch durch den darin enthaltenen Hinweis auf die<br />

Bemühungen der ApothekenbesitzerInnen, die <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong> zu<br />

reaktivieren. Im abschließenden Teil des Briefes heißt es:<br />

55 Vgl. Ulrike Weber-Felber, Wege aus der Krise: Freie Gewerkschaften und Wirtschaftspolitik in der Ersten Republik,<br />

Wien u. Zürich 1990, 48.<br />

56 Vgl. Dittrich, <strong>Pharmazeutische</strong> <strong>Gehaltskasse</strong>, 26; Dittrich, Entwicklung und Aufgaben, 12f.<br />

57 Vgl. Weber-Felber, Wege aus der Krise, 33f., 48.<br />

58 ÖStA, AdR, BMfsV, Kt. 1646, 17160-20.<br />

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