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Studie Deponienachsorge TEXT

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Erhebung der Maßnahmen und Kosten<br />

zur Sicherstellung der Nachsorge der Massenabfalldeponien in Vorarlberg<br />

1 <strong>Deponienachsorge</strong> in Vorarlberg<br />

1.1 Aufgabenstellung<br />

Für die gesicherte Entsorgung der in Vorarlberg anfallenden Abfälle aus Haushalten, Industrie<br />

und Gewerbe wurden an drei Standorten regionale Massenabfalldeponien betrieben,<br />

die Deponie Königswiesen in Lustenau /Fußach,<br />

die Deponie Böschistobel in Nenzing und<br />

die Deponie Sporenegg in Andelsbuch (samt Umlagerungsdeponie Reuthe).<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren derart geändert, dass<br />

Massenabfalldeponien bzw. Deponiekompartimente für unbehandelte Massenabfälle nicht<br />

weiter bewirtschaftet werden dürfen. Diese Vorgaben betreffen die Deponien der ehemaligen<br />

Abfallregionen Unterland, Oberland und Bregenzerwald und es wurde vom Amt der<br />

Vorarlberger Landesregierung die Einhebung und Finanzierung der Nachsorge vertraglich<br />

geregelt. Für diese Aufgabe baut das Land Vorarlberg seit 1995 einen Nachsorge- und<br />

Haftungsfonds auf.<br />

Von den angeführten Deponien wurde bis dato die Deponie Sporenegg verfüllt und<br />

geschlossen 1 . Die Ablagerung unbehandelter Abfälle auf den Deponien Königswiesen und<br />

Böschistobel ist bis spätestens Ende 2008 erlaubt 2 . Oberstes Ziel ist die gefahrlose Rückführung<br />

der Deponien in die natürlichen Ökosysteme<br />

unter Beachtung der geltenden Rechtslage,<br />

des aktuellen Standes der Technik und<br />

nach dem Prinzip der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.<br />

Die gegenständliche <strong>Studie</strong> soll unter Beachtung der noch offenen Investitionen die Maßnahmen<br />

und die voraussichtlichen Kosten für die erforderlichen Nachsorgemaßnahmen feststellen.<br />

1.2 Untersuchungsziele<br />

Ziel der <strong>Studie</strong> ist die technisch vollständige und betriebswirtschaftlich richtige Planung und<br />

Bearbeitung der Nachsorgephase sowie eine transparente, einheitliche und möglichst einfache<br />

und vergleichbare Abwicklung und Darstellung im Voraus. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

wurden folgende Aufgabenstellungen ausgearbeitet:<br />

Erstellung eines Pflichtenheftes der für die Nachsorge notwendigen Maßnahmen<br />

Detaillierte und vollständige, die Geldwertentwicklung berücksichtigende Abschätzung<br />

der Sicherstellungsbeträge der Nachsorgephase für jede Deponie<br />

Detaillierte und vollständige, die Geldwertentwicklung berücksichtigende Abschätzung<br />

der Höhe und Veränderung der Beträge des Nachsorge- und Haftungsfonds<br />

Tabellarische und graphische Darstellung der Untersuchungsergebnisse<br />

Nachnutzungsmöglichkeiten<br />

1 VIe-6012.003, Maßnahmen aus Anlass zur Stilllegung der Deponie, Checkliste für Wartungs- und Kontrollaufgaben,<br />

13.12.2005<br />

2 2/8/2. Verordnung über die Verlängerung der Anpassungsfrist für das Verbot der Deponierung bestimmter<br />

Abfälle, § 1<br />

1

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