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Studie Deponienachsorge TEXT

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Erhebung der Maßnahmen und Kosten<br />

zur Sicherstellung der Nachsorge der Massenabfalldeponien in Vorarlberg<br />

2 Inhaltliche Vorgaben für die <strong>Studie</strong><br />

2.1 Pflichtenheft<br />

Das Pflichtenheft hatte alle für die Nachsorge relevanten Positionen vollständig auszuweisen.<br />

Die Erstellung der Inhalte des Pflichtenheftes hatte dabei streng nach dem Prinzip der<br />

Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen.<br />

Da sich die Anlagen unterscheiden, war das Pflichtenheft für jede Anlage auszuarbeiten.<br />

Der Stand der Technik war zu berücksichtigen.<br />

2.2 Nachsorgezeiträume<br />

Der Nachsorgezeitraum muss mindestens so lange angesetzt werden, als relevante Emissionen<br />

aus dem Deponiekörper austreten können. Dieser Zeitraum ist betriebswirtschaftlich zu<br />

bewerten. Nach Auffassung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung ist aus heutiger<br />

Sicht für die Entsorgung der Sickerwässer ein Nachsorgezeitraum von 30 Jahren und für die<br />

Instandhaltung der Deponiegaseinrichtungen von 20 Jahren anzunehmen.<br />

Diese Annahmen sind auf Grundlage neuer Regelungen und Kenntnisse zu prüfen.<br />

2.3 Deponiespezifische Vorgaben<br />

Neben den üblichen Sanierungsmaßnahmen sind für die einzelnen Anlagen in der Nachsorgekalkulation<br />

folgende spezifische Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Diese Sanierungsmaßnahmen sind:<br />

Königswiesen: Generalsanierung der Sickerschächte<br />

Böschistobel: Generalsanierung des Kollektorschachtes und des Auffangbeckens<br />

Sporenegg: Sanierung des Betontanks<br />

2.4 Finanzmathematische Aufbereitung der Nachsorge<br />

Eine Abschätzung der erforderlichen Maßnahmen sowie deren Kosten insgesamt werden für<br />

jede Anlage gesondert durchgeführt.<br />

Die Kosten sind detailliert, vollständig und die Geldwertentwicklung berücksichtigend abzuschätzen.<br />

Auch dabei hat die Abschätzung der Maßnahmen und Kosten nach dem Prinzip<br />

der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.<br />

Für die Beurteilung und Rückführung des bestehenden Nachsorge- und Haftungsfonds ist<br />

ein Modell zu erarbeiten und digital sowie in Papierform darzustellen.<br />

2.5 Umsatzsteuerpflicht<br />

In einer Auskunft des Finanzamtes Feldkirch wird im Rahmen des Grundsatzes von Treu<br />

und Glauben mitgeteilt, dass die Nachsorgeleistungen keine umsatzsteuerbare Leistung im<br />

Sinne des UStG 1994 darstellen.<br />

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