Studie Deponienachsorge TEXT
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Erhebung der Maßnahmen und Kosten<br />
zur Sicherstellung der Nachsorge der Massenabfalldeponien in Vorarlberg<br />
2 Inhaltliche Vorgaben für die <strong>Studie</strong><br />
2.1 Pflichtenheft<br />
Das Pflichtenheft hatte alle für die Nachsorge relevanten Positionen vollständig auszuweisen.<br />
Die Erstellung der Inhalte des Pflichtenheftes hatte dabei streng nach dem Prinzip der<br />
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen.<br />
Da sich die Anlagen unterscheiden, war das Pflichtenheft für jede Anlage auszuarbeiten.<br />
Der Stand der Technik war zu berücksichtigen.<br />
2.2 Nachsorgezeiträume<br />
Der Nachsorgezeitraum muss mindestens so lange angesetzt werden, als relevante Emissionen<br />
aus dem Deponiekörper austreten können. Dieser Zeitraum ist betriebswirtschaftlich zu<br />
bewerten. Nach Auffassung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung ist aus heutiger<br />
Sicht für die Entsorgung der Sickerwässer ein Nachsorgezeitraum von 30 Jahren und für die<br />
Instandhaltung der Deponiegaseinrichtungen von 20 Jahren anzunehmen.<br />
Diese Annahmen sind auf Grundlage neuer Regelungen und Kenntnisse zu prüfen.<br />
2.3 Deponiespezifische Vorgaben<br />
Neben den üblichen Sanierungsmaßnahmen sind für die einzelnen Anlagen in der Nachsorgekalkulation<br />
folgende spezifische Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.<br />
Diese Sanierungsmaßnahmen sind:<br />
Königswiesen: Generalsanierung der Sickerschächte<br />
Böschistobel: Generalsanierung des Kollektorschachtes und des Auffangbeckens<br />
Sporenegg: Sanierung des Betontanks<br />
2.4 Finanzmathematische Aufbereitung der Nachsorge<br />
Eine Abschätzung der erforderlichen Maßnahmen sowie deren Kosten insgesamt werden für<br />
jede Anlage gesondert durchgeführt.<br />
Die Kosten sind detailliert, vollständig und die Geldwertentwicklung berücksichtigend abzuschätzen.<br />
Auch dabei hat die Abschätzung der Maßnahmen und Kosten nach dem Prinzip<br />
der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.<br />
Für die Beurteilung und Rückführung des bestehenden Nachsorge- und Haftungsfonds ist<br />
ein Modell zu erarbeiten und digital sowie in Papierform darzustellen.<br />
2.5 Umsatzsteuerpflicht<br />
In einer Auskunft des Finanzamtes Feldkirch wird im Rahmen des Grundsatzes von Treu<br />
und Glauben mitgeteilt, dass die Nachsorgeleistungen keine umsatzsteuerbare Leistung im<br />
Sinne des UStG 1994 darstellen.<br />
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