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Radio Liechtenstein - eLiechtensteinensia

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ung ab. Einmal, weil es ihr nicht opportun schien, mit einer so grossen,<br />

nur aus Ausländern bestehenden Delegation aufzukreuzen, zum<br />

zweiten weil sie glaubte, es sei besser, wenn die <strong>Radio</strong>-Angelegenheit<br />

— schon mit Rücksicht auf die Schweiz — als nationale Angelegenheit<br />

behandelt würde. 217<br />

Nach mehrtätigem Hin und Her wurde schliesslich der Mitarbeiter<br />

Dr. Marxers, Dr. Rupert Ritter, als Delegierter der in Gründung befindlichen<br />

<strong>Liechtenstein</strong>ischen Rundspruch-Gesellschaft nach Ouchy entsandt.<br />

In seinem Reisegepäck hatte er eine Vollmacht von Dr. Marxer, 218<br />

ein formelles Aufnahmegesuch der <strong>Liechtenstein</strong>ischen Rundspruch-<br />

Gesellschäft 219<br />

und eine Empfehlung der Regierung für die «Aufnahme<br />

der . . . Sendegesellschaft in die Union Internationale de <strong>Radio</strong>-Diffusion<br />

und um Zulassung ihres Delegierten Herrn Dr. Rupert Ritter zur . . .<br />

Tagung der Union in Ouchy». 220<br />

Die Schweiz erklärte sich zudem bereit<br />

ihm durch ihren Delegationsführer, Dr. Metzler, «alle notwendigen<br />

und wünschenswerten Informationen über den Verlauf der Tagung zukommen<br />

zu lassen». 221<br />

Trotzdem wurde die liechtensteinische Delegation bei der Konferenz<br />

nicht zugelassen. 222<br />

Ein informelles Gespräch zwischen Dr. Rupert Ritter<br />

und G. T. Mills mit dem Präsidenten und dem Generalsekretär der<br />

U.I.R. war das einzige konkrete Ergebnis. Dabei verlangten die Vertreter<br />

der U.I.R. <strong>Liechtenstein</strong> müsste vor einem Beitritt erst die Sachlage<br />

genau abklären, insbesondere die offenen Fragen, die hinsichtlich des<br />

<strong>Radio</strong>regals zwischen der Schweiz und <strong>Liechtenstein</strong> bestünden. 223<br />

Die Regelung dieser Fragen schien also dringlich zu sein, denn die<br />

Neuverteilung der Frequenzen war in ein entscheidendes Stadium getreten.<br />

Die zum damaligen Zeitpunkt gültige Konvention von Luzern<br />

sollte auf Ende des Jahres ablaufen. Die Konferenz von Ouchy bestellte<br />

217 AM, Roditi, Schreiben Marxer an Roditi v. 14. 6. 38.<br />

218 AM, Roditi, Vollmacht v. 22. 6. 38.<br />

219 AM, Roditi, Schreiben Marxer an Generalsekretär UIR v. 22. 6. 38.<br />

220 AM, Roditi, Bestätigung der Regierung v. 22. 6. 38.<br />

221 AM. Roditi, Schreiben Regierung an R. Ritter v. 23. 6. 38.<br />

222 AM, Roditi, «Liste des Participants aux reunions de l'Union internationale<br />

de radiodiffusion» v. 24. 6. 38.<br />

223 AM, Roditi, Handschriftliches «Memorandum of the interview with the<br />

U.I.R.» v. 24. 6. 38.<br />

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