Vom Viehvermarkter zum Dienstleistungsprofi, Teil 1 - GIQS
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Ein gesicherter Bezug ist für jedes Viehhandelsunternehmen von essentieller Bedeutung,<br />
da viele Viehhändler, vor allem die größeren Unternehmen, fest ausgehandelte Kontrakte<br />
mit ihren Abnehmern vereinbart haben, in denen hauptsächlich die Anzahl der Tiere sowie<br />
der Lieferzeitpunkt festgelegt werden. Vor allem gegenüber den Landwirten als Lieferanten<br />
werden allerdings die Bedingungen <strong>zum</strong> Ankauf der Tiere oft nur mündlich vereinbart, so<br />
dass eine stabile und gesicherte Geschäftsbeziehung zu den Lieferanten der Viehhandelsunternehmen<br />
erforderlich ist, um die Erfüllung der Verträge gegenüber den Abnehmern zu<br />
gewährleisten. Die beiden Organisationsformen gehen dabei unterschiedlich vor: Die VVG/<br />
EZG legen in ihrer Satzung oftmals vertraglich die Andienungspflicht aller oder eines <strong>Teil</strong>s<br />
der erzeugten Tiere fest. Im Gegenzug erhalten die Lieferanten eine Abnahmegarantie. Dies<br />
bedeutet eine Stärke der VVG/EZG, da dadurch – anders als im privaten Viehhandel – ein<br />
gesicherter Bezug von Schlachttieren realisiert werden kann und die Organisationen den<br />
Verkauf sowie die Logistik besser planen können. Ein Risiko besteht aber darin, dass die<br />
Organisationen kaum kontrollieren können, ob der Lieferant alle vereinbarten Produkte<br />
andient, denn in guten Zeiten, in denen der Preis hoch ist, versuchen die Lieferanten teilweise,<br />
ihre Produkte anderweitig zu verkaufen. Eine Kontrollmöglichkeit ergibt sich für die<br />
VVG/EZG dann, wenn bspw. der Verkauf von Ferkeln über die Organisation abläuft, so dass<br />
die Anzahl der Tiere im jeweiligen Betrieb erfasst ist und Rückschlüsse auf die potentielle<br />
Anzahl vermarktungsfähiger Schweine zulässt. Der private Viehhandel fordert dagegen<br />
keine Bindungen an das Unternehmen, so dass der Lieferant selbst entscheiden kann, an<br />
welchen Viehhändler er seine Produkte verkauft. Um aber über eine einigermaßen gesicherte<br />
Erfassung zu verfügen, versuchen auch die privaten Viehhändler, ihren Lieferanten<br />
eine Abnahmegarantie zu geben. Diese Zusage dient der Aufrechterhaltung und Stärkung<br />
von langfristig gewachsenen Handelsbeziehungen. Der Vorteil dieser Form der Geschäftsbeziehungen<br />
besteht im Vergleich zu vertraglichen Bindungen darin, dass der Viehhändler<br />
in schlechten Zeiten, wenn die Produktpreise niedrig sind, die Tiere nicht zwingend abnehmen<br />
muss, so flexibler in seinen Entscheidungen ist und seine Aktivitäten besser an die<br />
aktuelle Marktsituation anpassen kann. Das Risiko hierbei besteht allerdings darin, dass in<br />
Zeiten hoher Preise die Landwirte ihre Produkte ebenfalls nicht zwingend einem bestimmten<br />
Unternehmen andienen müssen, sondern im Zuge der eigenen Gewinnmaximierung an<br />
den Marktpartner verkaufen, der ihnen die besten Preise bietet. Damit ist der gesicherte<br />
Bezug einer ausreichend großen Menge an Schlachttieren bei den privaten Viehhändlern<br />
im Vergleich zu den genossenschaftlich organisierten Unternehmen eher gefährdet.<br />
In Bezug auf die Flexibilität der Anpassung an Nachfrageschwankungen liegt der Vorteil<br />
bei den privaten Viehhändlern, die durch ihre lockeren Handelsbeziehungen zu den Landwirten<br />
nur die Anzahl der Tiere kaufen müssen, die sie selber auch verkaufen können. Bei<br />
der VVG/EZG ist die Flexibilität diesbezüglich geringer, da sie aufgrund der Abnahmegarantie<br />
immer eine Mindestmenge an Tieren in der Erfassung haben und diese auch zu einem<br />
festgelegten Zeitpunkt verkaufen müssen. Hinzu kommt, dass in Zeiten geringer Nachfrage<br />
auch die Lieferanten, die keine Andienungspflicht haben, versuchen, ihre Tiere über die<br />
VVG/EZG zu verkaufen. Die Organisationen müssen dann einen Weg finden, auch diese<br />
Produkte zu vermarkten.<br />
Beim Beurteilungskriterium gesicherter Absatz stehen die Geschäftsbeziehungen zwischen<br />
dem Viehhandel und den Abnehmern im Vordergrund. Die VVG/EZG pflegen eher<br />
enge Geschäftsbeziehungen zu ihren Abnehmern. So haben 41,1% der VVG/EZG eine feste<br />
Anbindung an ihre Abnehmer, wodurch der Absatz der Tiere auch in nachfrageschwachen<br />
Zeiten gesichert ist. Für eine VVG/EZG ist eine feste Bindung auch deshalb wichtig, da sie<br />
die Vermarktung aller angedienten Produkte zu jeder Zeit sicherstellen muss. Der private<br />
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