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Tag der Württ. Pfarrerinnen und Pfarrer - Evangelischer Pfarrverein ...

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Mitteilungen <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Beitragsentlastung 2009 für Mitglie<strong>der</strong> mit<br />

eingeschränkten Dienstaufträgen<br />

Wer kann einen Antrag<br />

stellen <strong>und</strong> unter welchen<br />

Voraussetzungen?<br />

W Mitglie<strong>der</strong> mit einem<br />

eingeschränkten Dienstauftrag<br />

(in <strong>der</strong> Regel 50 Prozent o<strong>der</strong><br />

75 Prozent),<br />

die über kein zusätzliches Einkommen<br />

von mehr als 400 Euro<br />

im Monat verfügen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en Ehegatten nicht berufstätig<br />

sind bzw. über kein zusätzliches<br />

Einkommen von<br />

mehr als 400 Euro im Monat<br />

verfügen.<br />

Freiwillige Reduzierungen<br />

des Dienstauftrags o<strong>der</strong> die<br />

Befreiung von Religionsunterricht<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

W Mitglie<strong>der</strong> im Erziehungsurlaub,<br />

<strong>der</strong>en Ehegatten in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen o<strong>der</strong> privaten<br />

Krankenversicherung versichert<br />

sind.<br />

Was erhalten Sie vom<br />

Evangelischen <strong>Pfarrverein</strong><br />

zurück?<br />

W bei einem 50-prozentigen<br />

Dienstauftrag:<br />

2 Monatsbeiträge zur Krankheitshilfe<br />

W bei einem 75-prozentigen<br />

Dienstauftrag:<br />

1 Monatsbeitrag zur<br />

Krankheitshilfe<br />

W Im Erziehungsurlaub bis zu<br />

3 Monatsbeiträge zur Krankheitshilfe.<br />

Wie beantragen Sie die<br />

Beitragsentlastung?<br />

W Mit dem Antragsvordruck, <strong>der</strong><br />

Ihnen von <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

bereits zugegangen ist.<br />

W Durch möglichst baldige telefonische<br />

Anfor<strong>der</strong>ung des<br />

Antrags bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

(Telefon 0711 /<br />

23 99 03).<br />

W Durch Herunterladen des<br />

Vordrucks von unserer<br />

Homepage unter www.<br />

pfarrverein-wuerttemberg.<br />

de/cms/startseite/<strong>der</strong>-pfarrverein/vordrucke-<strong>und</strong>downloads/.<br />

Hinweis für alle<br />

Vikarinnen <strong>und</strong> Vikare<br />

Auch im Jahr 2009 ist es dem<br />

Evang. <strong>Pfarrverein</strong> in <strong>Württ</strong>emberg<br />

wie<strong>der</strong> möglich, allen<br />

Vikarinnen <strong>und</strong> Vikaren, die<br />

sich für die Wahlleistungen<br />

entschieden haben, zu ihrem<br />

Beitrag von monatlich 13 Euro<br />

eine außerordentliche Beihilfe<br />

zu gewähren. Voraussetzung<br />

ist, dass sie bei <strong>der</strong> Krankheitshilfe<br />

Mitglied sind. Mit<br />

dieser Beihilfe will <strong>der</strong> <strong>Pfarrverein</strong><br />

die Vikarinnen <strong>und</strong> Vikare<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer niedrigen<br />

Anwärterbezüge unterstützen.<br />

Antragsformulare können von<br />

unserer Homepage unter<br />

www.pfarrverein-wuerttemberg.de/cms/startseite/<strong>der</strong>pfarrverein/vordrucke-<strong>und</strong>downloads/<br />

heruntergeladen o<strong>der</strong> von un-<br />

33<br />

serer Geschäftsstelle in <strong>der</strong><br />

Gerokstraße 51 in Stuttgart angefor<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Wahlleistungen im<br />

Krankenhaus<br />

Nach den Beihilfevorschriften<br />

besteht für Beihilfeberechtigte<br />

nur dann ein Anspruch auf<br />

Beihilfe zu den Aufwendungen<br />

für Wahlleistungen<br />

»Zweibettzimmer <strong>und</strong> Chefarztbehandlung«,<br />

wenn hierfür<br />

ein monatlicher Beitrag in<br />

Höhe von 13 Euro von den<br />

Bezügen einbehalten wird.<br />

Haben sich Mitglie<strong>der</strong> gegen<br />

diesen Einbehalt entschieden,<br />

so sind ggf. in Anspruch genommene<br />

Wahlleistungen<br />

nicht beihilfefähig. Auch von<br />

<strong>der</strong> Krankheitshilfe kann daher<br />

hierfür keine Erstattung erfolgen.

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