Tag der Württ. Pfarrerinnen und Pfarrer - Evangelischer Pfarrverein ...
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Mitteilungen <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
Beitragsentlastung 2009 für Mitglie<strong>der</strong> mit<br />
eingeschränkten Dienstaufträgen<br />
Wer kann einen Antrag<br />
stellen <strong>und</strong> unter welchen<br />
Voraussetzungen?<br />
W Mitglie<strong>der</strong> mit einem<br />
eingeschränkten Dienstauftrag<br />
(in <strong>der</strong> Regel 50 Prozent o<strong>der</strong><br />
75 Prozent),<br />
die über kein zusätzliches Einkommen<br />
von mehr als 400 Euro<br />
im Monat verfügen <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong>en Ehegatten nicht berufstätig<br />
sind bzw. über kein zusätzliches<br />
Einkommen von<br />
mehr als 400 Euro im Monat<br />
verfügen.<br />
Freiwillige Reduzierungen<br />
des Dienstauftrags o<strong>der</strong> die<br />
Befreiung von Religionsunterricht<br />
werden nicht berücksichtigt.<br />
W Mitglie<strong>der</strong> im Erziehungsurlaub,<br />
<strong>der</strong>en Ehegatten in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen o<strong>der</strong> privaten<br />
Krankenversicherung versichert<br />
sind.<br />
Was erhalten Sie vom<br />
Evangelischen <strong>Pfarrverein</strong><br />
zurück?<br />
W bei einem 50-prozentigen<br />
Dienstauftrag:<br />
2 Monatsbeiträge zur Krankheitshilfe<br />
W bei einem 75-prozentigen<br />
Dienstauftrag:<br />
1 Monatsbeitrag zur<br />
Krankheitshilfe<br />
W Im Erziehungsurlaub bis zu<br />
3 Monatsbeiträge zur Krankheitshilfe.<br />
Wie beantragen Sie die<br />
Beitragsentlastung?<br />
W Mit dem Antragsvordruck, <strong>der</strong><br />
Ihnen von <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
bereits zugegangen ist.<br />
W Durch möglichst baldige telefonische<br />
Anfor<strong>der</strong>ung des<br />
Antrags bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
(Telefon 0711 /<br />
23 99 03).<br />
W Durch Herunterladen des<br />
Vordrucks von unserer<br />
Homepage unter www.<br />
pfarrverein-wuerttemberg.<br />
de/cms/startseite/<strong>der</strong>-pfarrverein/vordrucke-<strong>und</strong>downloads/.<br />
Hinweis für alle<br />
Vikarinnen <strong>und</strong> Vikare<br />
Auch im Jahr 2009 ist es dem<br />
Evang. <strong>Pfarrverein</strong> in <strong>Württ</strong>emberg<br />
wie<strong>der</strong> möglich, allen<br />
Vikarinnen <strong>und</strong> Vikaren, die<br />
sich für die Wahlleistungen<br />
entschieden haben, zu ihrem<br />
Beitrag von monatlich 13 Euro<br />
eine außerordentliche Beihilfe<br />
zu gewähren. Voraussetzung<br />
ist, dass sie bei <strong>der</strong> Krankheitshilfe<br />
Mitglied sind. Mit<br />
dieser Beihilfe will <strong>der</strong> <strong>Pfarrverein</strong><br />
die Vikarinnen <strong>und</strong> Vikare<br />
aufgr<strong>und</strong> ihrer niedrigen<br />
Anwärterbezüge unterstützen.<br />
Antragsformulare können von<br />
unserer Homepage unter<br />
www.pfarrverein-wuerttemberg.de/cms/startseite/<strong>der</strong>pfarrverein/vordrucke-<strong>und</strong>downloads/<br />
heruntergeladen o<strong>der</strong> von un-<br />
33<br />
serer Geschäftsstelle in <strong>der</strong><br />
Gerokstraße 51 in Stuttgart angefor<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
Wahlleistungen im<br />
Krankenhaus<br />
Nach den Beihilfevorschriften<br />
besteht für Beihilfeberechtigte<br />
nur dann ein Anspruch auf<br />
Beihilfe zu den Aufwendungen<br />
für Wahlleistungen<br />
»Zweibettzimmer <strong>und</strong> Chefarztbehandlung«,<br />
wenn hierfür<br />
ein monatlicher Beitrag in<br />
Höhe von 13 Euro von den<br />
Bezügen einbehalten wird.<br />
Haben sich Mitglie<strong>der</strong> gegen<br />
diesen Einbehalt entschieden,<br />
so sind ggf. in Anspruch genommene<br />
Wahlleistungen<br />
nicht beihilfefähig. Auch von<br />
<strong>der</strong> Krankheitshilfe kann daher<br />
hierfür keine Erstattung erfolgen.