betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Zuzahlung<br />
zu Medikamenten<br />
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die das<br />
18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für viele Medikamente<br />
Zuzahlungen (umgangssprachlich oft als „Rezeptgebühr" bezeichnet)<br />
in Höhe von 10 % des Abgabepreises bezahlen,<br />
mindestens 5,– € und höchstens 10,– €.<br />
Zuzahlungsbefreiung ist möglich, Details siehe S. 40.<br />
Zuzahlungsfreie<br />
Medikamente<br />
Ein Teil der Arzneimittelwirkstoffe kann von der Zuzahlung<br />
befreit sein – das gilt auch für viele Antidepressiva.<br />
Auf den Internetseiten der GKV (Die gesetzlichen Krankenkassen),<br />
www.gkv.info, steht eine Übersicht über diese Wirkstoffe, ebenso<br />
eine Liste der Arzneimittel, die tatsächlich zuzahlungsbefreit<br />
sind. Eine komfortable Suchmöglichkeit für zuzahlungsfreie Arzneimittel<br />
bietet auch IFAP (Service-Institut für Ärzte und<br />
Apotheker GmbH) unter www.ifap.de.<br />
Darüber hinaus können Medikamente eines Arzneimittelherstellers,<br />
mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat,<br />
ganz oder zur Hälfte zuzahlungsfrei sein. Hier haben in der Regel<br />
die Apotheken die aktuellsten Informationen.<br />
Psychotherapie<br />
Die Psychotherapie orientiert sich an der jeweiligen Erkrankungsphase<br />
sowie den individuellen Möglichkeiten des<br />
Patienten und seiner Lebenssituation.<br />
Die therapeutische Beziehung kann helfen, sich zu spiegeln, zu<br />
spüren und sich über seine Gefühle Klarheit zu verschaffen.<br />
Langfristig kann sie helfen, Ursachen und/oder Auslösern<br />
für <strong>Depression</strong>en auf die Spur zu kommen und die damit zusammenhängenden<br />
Konflikte zu entschärfen.<br />
Kosten<br />
Bei psychischen Störungen mit Krankheitswert übernimmt die<br />
Krankenkasse die Kosten bestimmter psychotherapeutischer<br />
Behandlungen im Sinne einer Krankenbehandlung (§ 27 SGB V).<br />
Derzeit von den Kassen anerkannt sind psychoanalytisch begründete<br />
Verfahren und Verhaltenstherapie.<br />
Für andere Therapien übernehmen die Kassen die Kosten nur im<br />
Einzelfall und auf Antrag.<br />
10 Behandlung