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betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Zuzahlung<br />

zu Medikamenten<br />

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die das<br />

18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für viele Medikamente<br />

Zuzahlungen (umgangssprachlich oft als „Rezeptgebühr" bezeichnet)<br />

in Höhe von 10 % des Abgabepreises bezahlen,<br />

mindestens 5,– € und höchstens 10,– €.<br />

Zuzahlungsbefreiung ist möglich, Details siehe S. 40.<br />

Zuzahlungsfreie<br />

Medikamente<br />

Ein Teil der Arzneimittelwirkstoffe kann von der Zuzahlung<br />

befreit sein – das gilt auch für viele Antidepressiva.<br />

Auf den Internetseiten der GKV (Die gesetzlichen Krankenkassen),<br />

www.gkv.info, steht eine Übersicht über diese Wirkstoffe, ebenso<br />

eine Liste der Arzneimittel, die tatsächlich zuzahlungsbefreit<br />

sind. Eine komfortable Suchmöglichkeit für zuzahlungsfreie Arzneimittel<br />

bietet auch IFAP (Service-Institut für Ärzte und<br />

Apotheker GmbH) unter www.ifap.de.<br />

Darüber hinaus können Medikamente eines Arzneimittelherstellers,<br />

mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat,<br />

ganz oder zur Hälfte zuzahlungsfrei sein. Hier haben in der Regel<br />

die Apotheken die aktuellsten Informationen.<br />

Psychotherapie<br />

Die Psychotherapie orientiert sich an der jeweiligen Erkrankungsphase<br />

sowie den individuellen Möglichkeiten des<br />

Patienten und seiner Lebenssituation.<br />

Die therapeutische Beziehung kann helfen, sich zu spiegeln, zu<br />

spüren und sich über seine Gefühle Klarheit zu verschaffen.<br />

Langfristig kann sie helfen, Ursachen und/oder Auslösern<br />

für <strong>Depression</strong>en auf die Spur zu kommen und die damit zusammenhängenden<br />

Konflikte zu entschärfen.<br />

Kosten<br />

Bei psychischen Störungen mit Krankheitswert übernimmt die<br />

Krankenkasse die Kosten bestimmter psychotherapeutischer<br />

Behandlungen im Sinne einer Krankenbehandlung (§ 27 SGB V).<br />

Derzeit von den Kassen anerkannt sind psychoanalytisch begründete<br />

Verfahren und Verhaltenstherapie.<br />

Für andere Therapien übernehmen die Kassen die Kosten nur im<br />

Einzelfall und auf Antrag.<br />

10 Behandlung

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