betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Abgestufte Erwerbsminderungsrente<br />
„Rente“ infolge von <strong>Depression</strong>en verursacht bei Betroffenen<br />
oft Angst und Abwehr. Die „Abgestufte Erwerbsminderungsrente“<br />
wird hier vorgestellt, weil es sich um eine grundsätzlich<br />
befristete Rente handelt, d. h.: In Phasen sehr schwerer<br />
Erkrankung kann die Rente einkommenslose Zeiten überbrücken,<br />
aber der Weg zurück in die Arbeitswelt ist vorgesehen.<br />
Vor einem Rentenantrag sollte aber immer intensiv überprüft<br />
werden, ob alle Reha- und beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten<br />
ausgeschöpft wurden.<br />
Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrente: die volle<br />
Erwerbsminderungsrente und die teilweise Erwerbsminderungsrente.<br />
Sie ersetzen seit 1.1.2001 die „Rente wegen Berufsunfähigkeit“<br />
und die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“. Sie<br />
werden in allen Fällen nur auf Antrag gezahlt. Anspruch auf die<br />
Abgestufte Erwerbsminderungsrente besteht bis zur Vollendung<br />
des 65. Lebensjahres.<br />
Volle<br />
Erwerbsminderungsrente<br />
Voll erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen<br />
auf nicht absehbare Zeit nur eine berufliche Tätigkeit von weniger<br />
als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des<br />
allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.<br />
Teilweise<br />
Erwerbsminderungsrente<br />
Berufschutz<br />
teilweise noch gültig<br />
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen<br />
auf nicht absehbare Zeit eine berufliche Tätigkeit von mindestens<br />
3, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen<br />
des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.<br />
Für vor dem 2.1.1961 Geborene gelten weiterhin<br />
• die Regelung der Berufsunfähigkeitsrente, d. h. der bisherige<br />
Beruf kann nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt<br />
werden, und<br />
• der sogenannte „Berufsschutz“, d. h. der erreichte berufliche<br />
Status ist so weit wie möglich zu erhalten, was bei der<br />
Erwerbsminderungsrente nicht der Fall ist, da hier von „den<br />
üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes“ ausgegangen<br />
und geprüft wird, ob jemand auch in anderen Berufszweigen<br />
einsetzbar ist.<br />
Voraussetzungen<br />
Für den Erhalt von Erwerbsminderungsrente müssen<br />
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
• Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren<br />
(= Mindestversicherungszeit) und<br />
• in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />
3 Jahre Pflichtbeiträge.<br />
60 Abgestufte Erwerbsminderungsrente