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betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Abgestufte Erwerbsminderungsrente<br />

„Rente“ infolge von <strong>Depression</strong>en verursacht bei Betroffenen<br />

oft Angst und Abwehr. Die „Abgestufte Erwerbsminderungsrente“<br />

wird hier vorgestellt, weil es sich um eine grundsätzlich<br />

befristete Rente handelt, d. h.: In Phasen sehr schwerer<br />

Erkrankung kann die Rente einkommenslose Zeiten überbrücken,<br />

aber der Weg zurück in die Arbeitswelt ist vorgesehen.<br />

Vor einem Rentenantrag sollte aber immer intensiv überprüft<br />

werden, ob alle Reha- und beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten<br />

ausgeschöpft wurden.<br />

Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrente: die volle<br />

Erwerbsminderungsrente und die teilweise Erwerbsminderungsrente.<br />

Sie ersetzen seit 1.1.2001 die „Rente wegen Berufsunfähigkeit“<br />

und die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“. Sie<br />

werden in allen Fällen nur auf Antrag gezahlt. Anspruch auf die<br />

Abgestufte Erwerbsminderungsrente besteht bis zur Vollendung<br />

des 65. Lebensjahres.<br />

Volle<br />

Erwerbsminderungsrente<br />

Voll erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen<br />

auf nicht absehbare Zeit nur eine berufliche Tätigkeit von weniger<br />

als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des<br />

allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.<br />

Teilweise<br />

Erwerbsminderungsrente<br />

Berufschutz<br />

teilweise noch gültig<br />

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen<br />

auf nicht absehbare Zeit eine berufliche Tätigkeit von mindestens<br />

3, aber weniger als 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen<br />

des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben kann.<br />

Für vor dem 2.1.1961 Geborene gelten weiterhin<br />

• die Regelung der Berufsunfähigkeitsrente, d. h. der bisherige<br />

Beruf kann nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt<br />

werden, und<br />

• der sogenannte „Berufsschutz“, d. h. der erreichte berufliche<br />

Status ist so weit wie möglich zu erhalten, was bei der<br />

Erwerbsminderungsrente nicht der Fall ist, da hier von „den<br />

üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes“ ausgegangen<br />

und geprüft wird, ob jemand auch in anderen Berufszweigen<br />

einsetzbar ist.<br />

Voraussetzungen<br />

Für den Erhalt von Erwerbsminderungsrente müssen<br />

folgende Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

• Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren<br />

(= Mindestversicherungszeit) und<br />

• in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung<br />

3 Jahre Pflichtbeiträge.<br />

60 Abgestufte Erwerbsminderungsrente

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