betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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• Arzt und Patient erstellen gemeinsam einen „Wiedereingliederungsplan“,<br />
aus dem hervorgeht, mit welcher Tätigkeit<br />
und Stundenzahl begonnen wird und in welchem Zeitraum<br />
Art und Umfang der Tätigkeit gesteigert werden.<br />
• Der Antrag wird dem Arbeitgeber vorgelegt – von ihm hängt<br />
die Stufenweise Wiedereingliederung ab. Er muss sein<br />
Einverständnis mit der Maßnahme mit einer Unterschrift<br />
bestätigen, ist dazu aber nicht verpflichtet.<br />
• Es empfiehlt sich, eine Stellungnahme des Betriebsarztes<br />
bzw. des MDK einzuholen.<br />
• Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht. Diese<br />
prüft, ob sie der Maßnahme zustimmt. Zum Teil bezieht<br />
auch die Krankenkasse den MDK mit ein.<br />
• Haben alle Beteiligten zugestimmt, kann die Maßnahme<br />
beginnen.<br />
• Während der eingeschränkten Beschäftigung bleibt der<br />
Versicherte weiterhin arbeitsunfähig geschrieben.<br />
Informationen geben die Krankenkassen, der behandelnde Arzt<br />
und der Arbeitgeber.<br />
?<br />
Wer hilft weiter?<br />
Berufsfindung und Arbeitserprobung dienen dazu, den geeignetsten<br />
Weg der beruflichen (Wieder-)Eingliederung zu<br />
finden.<br />
Berufsfindung<br />
und Arbeitserprobung<br />
Sie zählen zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (siehe<br />
S. 47). In der Regel geht es dabei um das Finden und Erproben<br />
eines neuen beruflichen Umfelds. Die Maßnahmen werden meist<br />
in Berufsförderungs- und Berufsfindungswerken durchgeführt.<br />
Einige von ihnen haben sich auf die Berufsfindung für psychisch<br />
kranke Menschen spezialisiert.<br />
• Die Berufsfindung<br />
klärt das Leistungsvermögen, die Eignung und Neigung<br />
sowie die Auswirkungen der Behinderung auf eine spätere<br />
berufliche Tätigkeit des Versicherten.<br />
• Die Arbeitserprobung<br />
soll nach weitgehender Klärung und Entscheidung für einen<br />
Beruf noch bestehende Fragen zu bestimmten Ausbildungsund<br />
Arbeitsplatzanforderungen klären.<br />
Arbeit 23