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betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Kostenübernahme<br />

!<br />

Praxistipps<br />

Beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernimmt<br />

der Rentenversicherungsträger die Kosten. Die Krankenkasse zahlt<br />

nachrangig und vor allem dann, wenn sie im Rahmen einer Medizinischen<br />

Reha der Kostenträger ist.<br />

Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter<br />

Umständen das Sozialamt für die Kosten auf.<br />

Die Anmeldung erfolgt durch den Reha-Träger in Abstimmung<br />

mit den Fachdiensten der Agentur für Arbeit.<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

• Eingliederungsplan, der vom Reha-Träger zusammen mit der<br />

Agentur für Arbeit vor Ort und dem Betroffenen erstellt wird<br />

• Eignungsgutachten des Fachpsychologen<br />

• ärztliche Gutachten mit Befundunterlagen<br />

• Kostenzusage des Reha-Trägers<br />

Ein Verzeichnis der bundesweiten Berufsförderungswerke ist mit<br />

der Bestellnummer A 714 erhältlich beim Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales, Telefon 0180 515151-0, www.bmas.bund.de.<br />

?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Fragen beantworten der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger<br />

oder die Servicestellen. Letztere klären im Zweifelsfall auch<br />

ab, welcher Träger für die Berufsfindung und Arbeitserprobung<br />

zuständig ist.<br />

Arbeitstherapie und<br />

Belastungserprobung<br />

Arbeitstherapie und Belastungserprobung unterstützen die<br />

Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und gehören zu den<br />

Leistungen der Medizinischen Rehabilitation (siehe S. 43).<br />

Als Arbeitstherapie gelten die Entwicklung und Klärung von<br />

• Handfertigkeiten,<br />

• handwerklich-technischen Fähigkeiten und/oder<br />

• geistig-psychischen Befähigungen (z. B. Interesse, Ausdauer,<br />

Pünktlichkeit, Auftreten im Arbeitsmilieu, Kontaktfähigkeit,<br />

Kooperationsbereitschaft)<br />

zur Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme im alten Beruf.<br />

24 Arbeit

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