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betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Außerdem können weitere Leistungen zur Eingliederung in<br />

Arbeit erbracht werden, z. B.:<br />

• Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder<br />

häusliche Pflege von Angehörigen<br />

• Schuldnerberatung<br />

• psychosoziale Betreuung<br />

• Suchtberatung<br />

Als Leistungen zur Eingliederung gelten die „Arbeitsgelegenheiten<br />

mit Mehraufwandentschädigungen“. Dabei handelt es sich<br />

um die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“.<br />

Eingliederung<br />

Für Empfänger von ALG II, die keine Arbeit finden können,<br />

können Kommunen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und<br />

Stiftungen Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Diese Arbeitsgelegenheiten<br />

dürfen auf keinen Fall reguläre Arbeitsplätze verdrängen.<br />

Diese Jobs sollen täglich bis 8 Stunden ausgeübt werden, der<br />

ALG-II-Empfänger bekommt pro Stunde zwischen 1,– und 2,– €<br />

zusätzlich zum ALG II. Es entsteht kein arbeitsrechtliches Verhältnis.<br />

Wird diese Arbeitsmöglichkeit abgelehnt, kommt es zu<br />

Kürzungen des ALG II.<br />

Bei entsprechender Auswahl und Begleitung können diese<br />

Arbeitsmöglichkeiten auch seelisch beeinträchtigten Menschen<br />

bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder zu einer Ausbildung<br />

verhelfen. Weitere geförderte und betreute Arbeitsmöglichkeiten<br />

siehe S. 25.<br />

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in<br />

der Regel von den örtlichen Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften<br />

(ARGE) sowie den kreisfreien Städten und Kreisen<br />

(kommunale Träger) erbracht. Sie beraten, betreuen und führen<br />

individuelle Berechnungen durch.<br />

?<br />

Wer hilft weiter?<br />

Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten Arbeitslose nach dem<br />

Arbeitslosengeld, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.<br />

Arbeitslosengeld II<br />

und Sozialgeld<br />

Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben,<br />

wenn sie keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und<br />

bei Erwerbsminderung bekommen.<br />

Erklärungen der Begriffe „erwerbsfähig“, „hilfebedürftig“ und<br />

„Bedarfsgemeinschaft“ siehe ab S. 32.<br />

Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit 35

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