betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Außerdem können weitere Leistungen zur Eingliederung in<br />
Arbeit erbracht werden, z. B.:<br />
• Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder<br />
häusliche Pflege von Angehörigen<br />
• Schuldnerberatung<br />
• psychosoziale Betreuung<br />
• Suchtberatung<br />
Als Leistungen zur Eingliederung gelten die „Arbeitsgelegenheiten<br />
mit Mehraufwandentschädigungen“. Dabei handelt es sich<br />
um die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“.<br />
Eingliederung<br />
Für Empfänger von ALG II, die keine Arbeit finden können,<br />
können Kommunen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und<br />
Stiftungen Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Diese Arbeitsgelegenheiten<br />
dürfen auf keinen Fall reguläre Arbeitsplätze verdrängen.<br />
Diese Jobs sollen täglich bis 8 Stunden ausgeübt werden, der<br />
ALG-II-Empfänger bekommt pro Stunde zwischen 1,– und 2,– €<br />
zusätzlich zum ALG II. Es entsteht kein arbeitsrechtliches Verhältnis.<br />
Wird diese Arbeitsmöglichkeit abgelehnt, kommt es zu<br />
Kürzungen des ALG II.<br />
Bei entsprechender Auswahl und Begleitung können diese<br />
Arbeitsmöglichkeiten auch seelisch beeinträchtigten Menschen<br />
bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder zu einer Ausbildung<br />
verhelfen. Weitere geförderte und betreute Arbeitsmöglichkeiten<br />
siehe S. 25.<br />
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden in<br />
der Regel von den örtlichen Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften<br />
(ARGE) sowie den kreisfreien Städten und Kreisen<br />
(kommunale Träger) erbracht. Sie beraten, betreuen und führen<br />
individuelle Berechnungen durch.<br />
?<br />
Wer hilft weiter?<br />
Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten Arbeitslose nach dem<br />
Arbeitslosengeld, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.<br />
Arbeitslosengeld II<br />
und Sozialgeld<br />
Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit<br />
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben,<br />
wenn sie keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und<br />
bei Erwerbsminderung bekommen.<br />
Erklärungen der Begriffe „erwerbsfähig“, „hilfebedürftig“ und<br />
„Bedarfsgemeinschaft“ siehe ab S. 32.<br />
Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit 35