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betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Ende des Krankengelds<br />

Das Ende des Krankengelds kann maßgeblich von der<br />

Krankenkasse gesteuert werden. Dazu hat die Krankenkasse<br />

folgende Möglichkeiten:<br />

• Wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten nach ärztlichem<br />

Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die<br />

Krankenkasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen<br />

setzen, um einen Antrag auf Rehamaßnahmen zu stellen.<br />

• Ebenso kann die Krankenkasse den Krankengeldempfänger<br />

auffordern, einen Antrag auf Rente zu stellen. Dem muss<br />

er ebenfalls innerhalb von 10 Wochen nachkommen.<br />

Hat er noch Anspruch auf Krankengeld, erhält er dieses<br />

weiter, bis über den Rentenantrag entschieden ist.<br />

• Wird ein arbeitsloser Krankengeldempfänger von der<br />

Krankenkasse aufgefordert, einen Antrag auf Abgestufte<br />

Erwerbsminderungsrente (siehe S. 60) zu stellen, wird die<br />

Krankengeldzahlung eingestellt und die Agentur für Arbeit<br />

zahlt Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (siehe S. 31).<br />

• Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit<br />

innerhalb von 3 Jahren wegen derselben<br />

Erkrankung) ausgeschöpft und ist der Versicherte noch<br />

immer arbeitsunfähig, dann endet seine Mitgliedschaft<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Vorgang<br />

wird auch Aussteuerung genannt.<br />

Drohendes Ende des<br />

Krankenversicherungsschutzes<br />

Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, ob sie den Wegfall des<br />

Krankengelds plant und den Versicherten auffordert, innerhalb<br />

von 10 Wochen einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen.<br />

Kommt der Versicherte dieser Aufforderung nicht fristgerecht<br />

nach, ruht mit Ablauf der Frist der Anspruch auf Krankengeld und<br />

die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet. Wird der Antrag<br />

später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag<br />

der Antragstellung wieder auf, aber nicht die Mitgliedschaft. Mit<br />

Ende des Krankengelds endet die Mitgliedschaft auf jeden Fall.<br />

!<br />

Praxistipp<br />

Um weiter krankenversichert zu bleiben, gibt es<br />

verschiedene Möglichkeiten:<br />

• freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse<br />

• Familienversicherung (wenn z. B. der Ehemann/die Ehefrau<br />

Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist)<br />

• Beantragung von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit<br />

(siehe S. 31)<br />

Ist abzusehen, dass der Krankengeldbezug endet, sollten sich<br />

der Betroffene oder die Angehörigen unbedingt rechtzeitig<br />

mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, um den künftigen<br />

Versicherungsschutz zu klären.<br />

30 Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit

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