betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Ende des Krankengelds<br />
Das Ende des Krankengelds kann maßgeblich von der<br />
Krankenkasse gesteuert werden. Dazu hat die Krankenkasse<br />
folgende Möglichkeiten:<br />
• Wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten nach ärztlichem<br />
Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die<br />
Krankenkasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen<br />
setzen, um einen Antrag auf Rehamaßnahmen zu stellen.<br />
• Ebenso kann die Krankenkasse den Krankengeldempfänger<br />
auffordern, einen Antrag auf Rente zu stellen. Dem muss<br />
er ebenfalls innerhalb von 10 Wochen nachkommen.<br />
Hat er noch Anspruch auf Krankengeld, erhält er dieses<br />
weiter, bis über den Rentenantrag entschieden ist.<br />
• Wird ein arbeitsloser Krankengeldempfänger von der<br />
Krankenkasse aufgefordert, einen Antrag auf Abgestufte<br />
Erwerbsminderungsrente (siehe S. 60) zu stellen, wird die<br />
Krankengeldzahlung eingestellt und die Agentur für Arbeit<br />
zahlt Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (siehe S. 31).<br />
• Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit<br />
innerhalb von 3 Jahren wegen derselben<br />
Erkrankung) ausgeschöpft und ist der Versicherte noch<br />
immer arbeitsunfähig, dann endet seine Mitgliedschaft<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Vorgang<br />
wird auch Aussteuerung genannt.<br />
Drohendes Ende des<br />
Krankenversicherungsschutzes<br />
Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, ob sie den Wegfall des<br />
Krankengelds plant und den Versicherten auffordert, innerhalb<br />
von 10 Wochen einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen.<br />
Kommt der Versicherte dieser Aufforderung nicht fristgerecht<br />
nach, ruht mit Ablauf der Frist der Anspruch auf Krankengeld und<br />
die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet. Wird der Antrag<br />
später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag<br />
der Antragstellung wieder auf, aber nicht die Mitgliedschaft. Mit<br />
Ende des Krankengelds endet die Mitgliedschaft auf jeden Fall.<br />
!<br />
Praxistipp<br />
Um weiter krankenversichert zu bleiben, gibt es<br />
verschiedene Möglichkeiten:<br />
• freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse<br />
• Familienversicherung (wenn z. B. der Ehemann/die Ehefrau<br />
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist)<br />
• Beantragung von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit<br />
(siehe S. 31)<br />
Ist abzusehen, dass der Krankengeldbezug endet, sollten sich<br />
der Betroffene oder die Angehörigen unbedingt rechtzeitig<br />
mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, um den künftigen<br />
Versicherungsschutz zu klären.<br />
30 Finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit