betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen
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Wer hilft weiter?<br />
Zuständig sind die örtlichen Sozialämter. Gemeinden sind nicht<br />
Träger der Sozialhilfe, können aber als erste Anlaufstelle genutzt<br />
werden und wissen, wie und wo die Ansprechpartner erreichbar<br />
sind. Sehr viele Beratungsstellen informieren über Fragen der<br />
Sozialhilfe und angrenzende Gebiete.<br />
Zentrale Auskunftsstelle bei der Suche nach Beratungsstellen ist<br />
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen<br />
(BAG-SHI). Unter www.bag-shi.de/hilfe finden sich<br />
Links zur Beratungsstellensuche.<br />
Telefonisch erreichbar ist die BAG-SHI unter 069 27220898,<br />
dienstags von 11.30–14.30 Uhr und donnerstags von 14–17 Uhr.<br />
Grundsicherung<br />
im Alter und<br />
bei Erwerbsminderung<br />
Die Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den<br />
Lebensunterhalt von Menschen sicherstellen, die wegen Alters<br />
oder aufgrund voller Erwerbsminderung aus medizinischen<br />
Gründen endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind<br />
und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt<br />
nicht ausreichen.<br />
Voraussetzungen<br />
Leistungsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem<br />
Aufenthalt in Deutschland,<br />
• die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder<br />
• die das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von<br />
der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen<br />
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,<br />
wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen<br />
und Vermögen bestreiten können.<br />
Nicht leistungsberechtigt sind Personen,<br />
• deren zu versteuerndes Gesamteinkommen der Eltern oder<br />
Kinder jährlich 100.000,– € übersteigt.<br />
• die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.<br />
Umfang und Höhe<br />
Die Grundsicherung ist abhängig von der Bedürftigkeit und entspricht<br />
in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe<br />
(siehe links).<br />
Die Grundsicherung setzt sich aus folgenden Leistungen<br />
zusammen:<br />
• Regelsatz der Sozialhilfe<br />
• Angemessene tatsächliche Aufwendungen für<br />
Unterkunft und Heizung<br />
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