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betapharm Depression - Schmerzzentrum Ludwigshafen

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Wer hilft weiter?<br />

Zuständig sind die örtlichen Sozialämter. Gemeinden sind nicht<br />

Träger der Sozialhilfe, können aber als erste Anlaufstelle genutzt<br />

werden und wissen, wie und wo die Ansprechpartner erreichbar<br />

sind. Sehr viele Beratungsstellen informieren über Fragen der<br />

Sozialhilfe und angrenzende Gebiete.<br />

Zentrale Auskunftsstelle bei der Suche nach Beratungsstellen ist<br />

die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen<br />

(BAG-SHI). Unter www.bag-shi.de/hilfe finden sich<br />

Links zur Beratungsstellensuche.<br />

Telefonisch erreichbar ist die BAG-SHI unter 069 27220898,<br />

dienstags von 11.30–14.30 Uhr und donnerstags von 14–17 Uhr.<br />

Grundsicherung<br />

im Alter und<br />

bei Erwerbsminderung<br />

Die Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den<br />

Lebensunterhalt von Menschen sicherstellen, die wegen Alters<br />

oder aufgrund voller Erwerbsminderung aus medizinischen<br />

Gründen endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind<br />

und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt<br />

nicht ausreichen.<br />

Voraussetzungen<br />

Leistungsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem<br />

Aufenthalt in Deutschland,<br />

• die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder<br />

• die das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von<br />

der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen<br />

dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,<br />

wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen<br />

und Vermögen bestreiten können.<br />

Nicht leistungsberechtigt sind Personen,<br />

• deren zu versteuerndes Gesamteinkommen der Eltern oder<br />

Kinder jährlich 100.000,– € übersteigt.<br />

• die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.<br />

Umfang und Höhe<br />

Die Grundsicherung ist abhängig von der Bedürftigkeit und entspricht<br />

in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe<br />

(siehe links).<br />

Die Grundsicherung setzt sich aus folgenden Leistungen<br />

zusammen:<br />

• Regelsatz der Sozialhilfe<br />

• Angemessene tatsächliche Aufwendungen für<br />

Unterkunft und Heizung<br />

54 Sozialhilfe

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