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Heft - Nr. 129:Heft - Bäriswil

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Holzfeuerungskontrolle ab 1. Januar 2009<br />

Im Kanton Bern werden jedes Jahr 3500 bis 7000<br />

Tonnen brennbare Abfälle illegal entsorgt, zu<br />

einem grossen Teil in privaten Holzfeuerungen. So<br />

ge langen hoch giftige Stoffe wie Dioxine oder Fu -<br />

rane in die Luft. In Kehrichtverbrennungsanlagen<br />

werden diese in Filtern zurückgehalten. Oft sind<br />

sich die Betreiberinnen und Betreiber gar nicht im<br />

Klaren darüber, welche Umweltbelastungen sie<br />

damit verursachen. Allgemeine Informationen<br />

und Appelle haben nicht die erwünschten Verbes -<br />

se run gen gebracht. Deshalb werden zusätzliche<br />

Kontrollen eingeführt. Anlässlich der Reinigung<br />

überprüfen die Kaminfegerinnen und Kaminfeger<br />

Asche, Verbrennungsrückstände und das Holz. So<br />

entstehen für die Hauseigentümer im Normalfall<br />

nur geringe Kosten. Nach dem Verursacherprinzip<br />

werden Ihnen Gebühren auferlegt, welche entsprechend<br />

höher ausfallen, wenn die Kontrollen<br />

Mängel aufzeigen. Die neuen Vorschriften basieren<br />

auf der Lufthygieneverordnung, die der Re gie -<br />

rungs rat total revidiert hat. Sie treten am 1. Sep -<br />

tember 2008 in Kraft.<br />

In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes<br />

Stückholz wie Scheiter aus trockenem Nadel- oder<br />

Laubholz verbrannt werden. Erlaubt sind auch<br />

Bin demittelfreie Briketts aus naturbelassenem<br />

Holz oder Pellets.<br />

Kein Brennstoff für Holzfeuerungen sind Zeitun -<br />

gen und Karton, Holz von Paletten und von Kisten<br />

oder Altholz von Möbeln oder aus Gebäude -<br />

renovationen.<br />

Wie sind solche Abfälle zu entsorgen?<br />

Zeitungen > Altpapierpapiersammlung<br />

Karton > Kartonsammlung<br />

Naturbelassenes Messpflichtige Restholz-<br />

><br />

Restholz<br />

feuerung (z.B. Schreinerei)<br />

Möbel, Altholzverbrennungs anlage<br />

><br />

Abbruchholz oder Kehrichtver<br />

bren nungs anlage<br />

Neben dem Holz ist auch der richtige Betrieb, insbesondere<br />

das Anfeuern von grosser Wichtigkeit<br />

für einen sauberen Betrieb der Holzfeuerung. In -<br />

formieren Sie sich unter www.holzenergie.ch oder<br />

fragen sie Ihren Kaminfeger.<br />

Kaminfegergeschäft Buchsifäger GMBH<br />

Eschenweg 5, 3053 Münchenbuchsee<br />

Tel. 031 869 42 55, Fax 031 869 42 66<br />

info@buchsifeger.ch, www.buchsifeger.ch<br />

Gemeindebehörden<br />

9<br />

Schweizer Pass<br />

Als Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet,<br />

spä te stens ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />

Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />

und zwei Fingerabdrücken auszustellen. Die bisherigen<br />

Schengen-Staaten mussten den biometrischen<br />

Pass mit einem elektronisch gespeicherten<br />

Gesichtsbild bereits per 28. August 2006 definitiv<br />

einführen. Ab 28. Juni 2009 müssen sie zusätzlich<br />

zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke in<br />

den Pässen speichern. Zur Umsetzung dieser<br />

Weiter entwicklung hat die Schweiz eine maximale<br />

Frist von zwei Jahren, einschliesslich der Durch -<br />

füh rung des Referendums. Deshalb plant die<br />

Schweiz die definitive Einführung von biometrischen<br />

Pässen denn auch auf den 1. März 2010. Die<br />

Nichteinführung von biometrischen Pässen würde<br />

eine Vertragsverletzung darstellen.<br />

Damit dieser Pass mit Gesichtsbild und Finger ab -<br />

drücken (Kurzbezeichnung «Pass 10») eingeführt<br />

und die Reisefreiheit der Schweizerinnen und<br />

Schweizer auch in Zukunft sichergestellt werden<br />

kann, hat das Parlament im Sommer 2008 die nö -<br />

tigen Beschlüsse gefällt. Dagegen kam am 17. Ok -<br />

to ber 2008 das Referendum zustande. Nun hat<br />

das Volk das letzte Wort. Die entsprechende Ab -<br />

stimmung ist für den 17. Mai 2009 geplant.<br />

Falls Sie Fragen zu dem Schweizer Pass haben<br />

kön nen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung<br />

Bäris wil, Tel. 031 850 33 50, info@baeriswil.ch,<br />

www.baeriswil.ch oder direkt auf der Internetseite<br />

der Schweizer Eid ge nos senschaft unter<br />

www.schweizerpass.ch informieren.<br />

Achtung:<br />

An die Fotos werden sehr hohe Qualitätsanforde -<br />

rungen und Kriterien gestellt. Die Fotomustertafel<br />

ist unter www.schweizerpass.ch zu finden.<br />

Falls Sie keinen Internetzugriff haben, wenden Sie<br />

sich bitte betreffend den Kriterien an die Gemein -<br />

de ver waltung.

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