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Holzfeuerungskontrolle ab 1. Januar 2009<br />
Im Kanton Bern werden jedes Jahr 3500 bis 7000<br />
Tonnen brennbare Abfälle illegal entsorgt, zu<br />
einem grossen Teil in privaten Holzfeuerungen. So<br />
ge langen hoch giftige Stoffe wie Dioxine oder Fu -<br />
rane in die Luft. In Kehrichtverbrennungsanlagen<br />
werden diese in Filtern zurückgehalten. Oft sind<br />
sich die Betreiberinnen und Betreiber gar nicht im<br />
Klaren darüber, welche Umweltbelastungen sie<br />
damit verursachen. Allgemeine Informationen<br />
und Appelle haben nicht die erwünschten Verbes -<br />
se run gen gebracht. Deshalb werden zusätzliche<br />
Kontrollen eingeführt. Anlässlich der Reinigung<br />
überprüfen die Kaminfegerinnen und Kaminfeger<br />
Asche, Verbrennungsrückstände und das Holz. So<br />
entstehen für die Hauseigentümer im Normalfall<br />
nur geringe Kosten. Nach dem Verursacherprinzip<br />
werden Ihnen Gebühren auferlegt, welche entsprechend<br />
höher ausfallen, wenn die Kontrollen<br />
Mängel aufzeigen. Die neuen Vorschriften basieren<br />
auf der Lufthygieneverordnung, die der Re gie -<br />
rungs rat total revidiert hat. Sie treten am 1. Sep -<br />
tember 2008 in Kraft.<br />
In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes<br />
Stückholz wie Scheiter aus trockenem Nadel- oder<br />
Laubholz verbrannt werden. Erlaubt sind auch<br />
Bin demittelfreie Briketts aus naturbelassenem<br />
Holz oder Pellets.<br />
Kein Brennstoff für Holzfeuerungen sind Zeitun -<br />
gen und Karton, Holz von Paletten und von Kisten<br />
oder Altholz von Möbeln oder aus Gebäude -<br />
renovationen.<br />
Wie sind solche Abfälle zu entsorgen?<br />
Zeitungen > Altpapierpapiersammlung<br />
Karton > Kartonsammlung<br />
Naturbelassenes Messpflichtige Restholz-<br />
><br />
Restholz<br />
feuerung (z.B. Schreinerei)<br />
Möbel, Altholzverbrennungs anlage<br />
><br />
Abbruchholz oder Kehrichtver<br />
bren nungs anlage<br />
Neben dem Holz ist auch der richtige Betrieb, insbesondere<br />
das Anfeuern von grosser Wichtigkeit<br />
für einen sauberen Betrieb der Holzfeuerung. In -<br />
formieren Sie sich unter www.holzenergie.ch oder<br />
fragen sie Ihren Kaminfeger.<br />
Kaminfegergeschäft Buchsifäger GMBH<br />
Eschenweg 5, 3053 Münchenbuchsee<br />
Tel. 031 869 42 55, Fax 031 869 42 66<br />
info@buchsifeger.ch, www.buchsifeger.ch<br />
Gemeindebehörden<br />
9<br />
Schweizer Pass<br />
Als Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet,<br />
spä te stens ab dem 1. März 2010 nur noch einen<br />
Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild<br />
und zwei Fingerabdrücken auszustellen. Die bisherigen<br />
Schengen-Staaten mussten den biometrischen<br />
Pass mit einem elektronisch gespeicherten<br />
Gesichtsbild bereits per 28. August 2006 definitiv<br />
einführen. Ab 28. Juni 2009 müssen sie zusätzlich<br />
zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke in<br />
den Pässen speichern. Zur Umsetzung dieser<br />
Weiter entwicklung hat die Schweiz eine maximale<br />
Frist von zwei Jahren, einschliesslich der Durch -<br />
füh rung des Referendums. Deshalb plant die<br />
Schweiz die definitive Einführung von biometrischen<br />
Pässen denn auch auf den 1. März 2010. Die<br />
Nichteinführung von biometrischen Pässen würde<br />
eine Vertragsverletzung darstellen.<br />
Damit dieser Pass mit Gesichtsbild und Finger ab -<br />
drücken (Kurzbezeichnung «Pass 10») eingeführt<br />
und die Reisefreiheit der Schweizerinnen und<br />
Schweizer auch in Zukunft sichergestellt werden<br />
kann, hat das Parlament im Sommer 2008 die nö -<br />
tigen Beschlüsse gefällt. Dagegen kam am 17. Ok -<br />
to ber 2008 das Referendum zustande. Nun hat<br />
das Volk das letzte Wort. Die entsprechende Ab -<br />
stimmung ist für den 17. Mai 2009 geplant.<br />
Falls Sie Fragen zu dem Schweizer Pass haben<br />
kön nen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung<br />
Bäris wil, Tel. 031 850 33 50, info@baeriswil.ch,<br />
www.baeriswil.ch oder direkt auf der Internetseite<br />
der Schweizer Eid ge nos senschaft unter<br />
www.schweizerpass.ch informieren.<br />
Achtung:<br />
An die Fotos werden sehr hohe Qualitätsanforde -<br />
rungen und Kriterien gestellt. Die Fotomustertafel<br />
ist unter www.schweizerpass.ch zu finden.<br />
Falls Sie keinen Internetzugriff haben, wenden Sie<br />
sich bitte betreffend den Kriterien an die Gemein -<br />
de ver waltung.