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DGG AG - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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HolzschutzgutachtenEs wird eine holzschutztechnische Untersuchung zur Ermittlungvon biotischen Schäden durch holzzerstörende Pilze und Insektendurchgeführt. Die Untersuchung erfolgt durch einen geprüftenFachmann (Sachverständiger) für Holzschutz, Pilz- undInsektenschäden verbauter Hölzer im Hochbau auf der Grundlageder DIN 68 800, Teil 2-4, welcher die fachgerechte Sanierungüberwacht und die Abnahme dieser Sanierungsarbeitendurchführt. Bei längerer Zeit leer stehenden Gebäudenkann ein Hausschwammbefall nicht ausgeschlossen werden.Sollte dieser festgestellt werden, erfolgt eine fachgerechte Beseitigungnach den Vorgaben und unter Überwachung desSachverständigen für Holzschutz.Gutachten durch vereidigten Sachverständigenfür Brandschutz, Standsicherheit und WärmeschutzDer jeweils erforderliche Nachweis über Standsicherheit einschließlichder Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile,Schall-, Wärme- und vorbeugenden baulichen Brandschutzwerden von einem Tragwerksplaner erstellt. Diese Unterlagenwerden durch staatlich anerkannte Sachverständige oder einesachverständige Stelle gemäß § 82 (4) SächsBO geprüft. Dieergangenen Prüfberichte werden dem Bauordnungsamt vorgelegt.Wärmeschutznachweis für GebäudeDie genehmigungsfähigen Bauausführungen erfolgen, soweitdies möglich ist, nach den gültigen DIN-Normen sowie derEnergieeinsparverordnung nach Maßgabe der behördlichenAuflagen (Denkmalschutz). Zu den genehmigungsfähigenBauausführungen gehören z. B. der Einbau von neuen Holzfensternmit Isolierverglasung, der Einbau von Fußbodendämmungen(EG) sowie der Einbau von Dämmung im Dachbereich.Für nicht genehmigungsfähige Baumaßnahmen anBaudenkmälern wird auf Grundlage der Energieeinsparverordnungeine Befreiung erwirkt.SchallschutzmaßnahmenDas gesamte Gebäude bleibt im Bestand erhalten. Maßnahmenzur Verbesserung des Schallschutzes werden im Bereichder vorhanden Decken durch Einbringung neuer Fußbodenkonstruktionen(schwimmender Estrich mit Trittschalldämmung)sowie Unterhangdecken erbracht .Vorhandene Innenwände, die nach Planung jetzt Wohnungstrennwändedarstellen, erhalten entsprechende Trockenbauvorsatzschalenzur Verbesserung Ihrer Schallschutzeigenschaften.Sämtliche Fenster werden entsprechend eines Schallschutzgutachtensbemessen und falls notwendig erneuert.2. Technische Anlagen – Hausanschluss und Haustechnik2.1 HausanschlüsseHeizungsanlageDer Anschluss erfolgt über ein vorhandenes Blockheizkraftwerkauf Basis eines Contractings. Änderungen durch behördlicheAuflagen oder baulicher Gegebenheiten müssen berücksichtigtwerden und können zu Planungsänderungen führen.Wasseranschluss und -aufbereitungDas Warmwasser wird zentral aufbereitet. Die Verteilungsleitungenfür Kalt- und Warmwasserleitungen sowie die Zirkulationsleitungenwerden aus Edelstahlrohren oder modernenMetallverbundrohrsystemen hergestellt und in den dafür vorgesehenenInstallationsschächten verlegt. Gleiches gilt für Leitungender Wohnungsinstallation.Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das vorhandeneTrinkwassernetz der Stadt Leipzig. Der vorhandene Trinkwasseranschlusswird überprüft und ggf. erneuert. Alte Versorgungsleitungenwerden demontiert und entsorgt. Es wird einzentraler Trinkwasserfilter installiert, der rückspülbar ist.Wärmemengen- und WasserzählerWärmemengen- und Wasserzähler werden bei einer entsprechendenFachfirma über die Hausverwaltung gemietet.RegenwasserAlte Entwässerungsleitungen werden demontiert und entsorgt.Die Entwässerung der Dachrinne erfolgt über die außenliegendenFallrohre mit Einbindung über Standrohre in die vorhandeneGrundleitung.Die Entwässerung der Loggien und Balkone erfolgt durch Einbindungan Fallrohre. Sämtliche Regenrinnen, Fallrohre undVerkleidungen im Dachbereich sowie die Verkleidung sämtlicherFensterbänke, Gurtgesimse und Bekrönungen der Fassadewerden mit Titanzinkblech ausgeführt.62Alte Tapisserie | Nonnenstraße 44 e, f und g | Leipzig

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