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DGG AG - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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Konzeptionelle GestaltungAbt. II lfd. Nr.: 6Abt. III lfd. Nr.: 2Abt. III lfd. Nr.: 3Abt. III lfd. Nr.: 4Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht, Ver- und Entsorgungsleitungsmitbenutzungsrecht)für den jeweiligen Eigentümerdes Flurstückes Nr. 449/3;1.000.000,- EUR Grundschuld ohne Brief für die Stadt-undKreissparkasse Leipzig, Leipzig500.000,- EUR Grundschuld ohne Brief für die InternationalesBankhaus Bodensee <strong>AG</strong>, Friedrichshafen;2.250.000,- EUR Grundschuld ohne Brief für die InternationalesBankhaus Bodensee <strong>AG</strong>, Friedrichshafen;Der Verkäuferin behält sich vor, sofern zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichGrunddienstbarkeiten und Grundpfandrechte eintragen zu lassen. Die Verkäuferinwird dafür Sorge tragen, dass die Lastenfreistellung hinsichtlich der grundpfandrechtlichenBelastungen in Abteilung III im Zuge des Kaufvertragsvollzugs erfolgt.Die auch im Interesse des Käufers in Abt. II eingetragen und eventuell noch einzutragendenGrunddienstbarkeiten (Geh- und Fahrtrecht, Ver- und Entsorgungsleitungsmitbenutzungsrecht)werden allerdings vom diesem übernommen.b) Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)Die Verkäuferin wird das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile nach§ 8 WEG teilen. Dies bedeutet, dass das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnungund einem zugeordneten Kellerraum in der Liegenschaft mit einem konkretenMiteigentumsanteil verbunden ist. Die konkrete Zuordnung ergibt sich aus der Teilungserklärung,die sämtliche Wohnungseigentumseinheiten nummerisch auflistetund Bestandteil der Grundlagenurkunde ist. Einzelne Wohnungen haben zusätzlichSondernutzungsrechte an Stellplätzen.Die erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung (Erklärung der Bauaufsichtsbehörde,dass die Räumlichkeiten entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz(WEG) abgeschlossen, d.h. baulich von fremden Wohnungen und Wohnräumenabgetrennt sind.) liegt noch nicht vor. Die Erstellung separater einzelner Wohnungsgrundbücherfür das jeweilige Teileigentum hat noch nicht stattgefunden. DerKaufgegenstand wird im Kaufvertrag exakt bezeichnet.c) Baugenehmigung und DenkmalschutzDie vorbezeichnete Teilfläche ist mit einem unter Denkmalschutz stehenden unsaniertenehemaligen Bürogebäude bebaut, welches zu einem Wohngebäude umgestaltet,saniert und modernisiert werden soll. Die Verkäuferin hat sich im Rahmen derGrundlagenurkunde verpflichtet, die jeweilige Eigentumswohnung entsprechendder Baubeschreibung zu sanieren/erstellen.Da das auf dem Grundstück stehende Gebäude nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz(SächsDSchG) ein Kulturdenkmal ist, greifen die Regelungen diesesGesetzes. Dies bedeutet, dass sämtliche Veränderungen, Modernisierungs- und In-Ideen sind der Anfang aller Vermögen. [...] Die Grundlage alles Erreichten ist Verlangen.Sei dir dessen immer bewusst. Ein schwaches Verlangen bringt geringe Ergebnisse, so wieauch ein kleines Feuer nur wenig Wärme abgibt.Napoleon Hill (1883.1970), US-amerikanischer Schriftsteller und Gründer der persönlichen Erfolgsliteratur75

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