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DGG AG - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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A. VorbemerkungIn diesem Abschnitt des Prospektes werden die steuerlichen Konsequenzen im Zusammenhangmit Immobilieninvestments nach der geltenden Gesetzeslage erläutert.Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angebotenen Wohnungen sich in einerLiegenschaft befinden, die im Jahre 1905/06 errichtet wurde. Alle Hinweise verstehensich dabei unter der Annahme, dass es sich um Eigentumswohnungen und derenErwerb durch private Anleger oder Eigennutzer handelt.B. Steuerrechtliche Themen1. ÜberschussprognoseGrundsätzlich ist für die einkommensteuerrechtliche Anerkennung durch die Finanzverwaltungmaßgebend, dass der Erwerb und die Nutzung der Eigentumswohnungzur Fremdvermietung keine Liebhaberei darstellt. Bei einer auf Dauer angelegtenVermietungstätigkeit geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung grundsätzlichund typisierend von einer Überschusserzielungsabsicht aus (vgl. auch Schreibendes Bundesministeriums der Finanzen vom 08.10.2004).Der § 21 Abs. 2 EStG wurde mit Gesetz vom 01.11.2011 (mit Wirkung für denVeranlagungszeitraum 2012) dahingehend geändert, dass bei mindestens 66 % derortsüblichen Vergleichsmiete von einer entgeltlichen Vermietung auszugehen ist undbei weniger als 66 % eine Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teilstattzufinden hat (verbunden mit einer anteiligen Kürzung des Werbungskostenabzugs).Dabei handelt es sich um eine Vereinfachung der Rechtslage. Nach der vorhergeltenden Rechtslage betrug die Grenze nach § 21 Abs. 2 EStG 56 % der ortsüblichenMiete, wobei die Entscheidung zur steuerlichen Behandlung im Bereich zwischen56 % und 75 % eine Totalüberschussprognose erforderte. Für die ortsüblicheMiete ist der örtliche Mietspiegel maßgebend, wobei zu Gunsten des Steuerpflichtensowohl der untere Rand einer ausgewiesenen Preisspanne angesetzt werden kannals auch die umlagefähigen Betriebskosten einbezogen werden können (BayLfStDStR 2008, S.406 und R 21.3 EStR).2. Modellhafte Gestaltungen § 15b EStGIndividualität und Exklusivität Die <strong>DGG</strong> •<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für <strong>Grundbesitz</strong> <strong>AG</strong>,ein Unternehmen der GGH Holding, stehtfür in sich schlüssige, ertragsorientierte undnachhaltige Gesamtkonzepte – Revitalisierungsbeispiel:das in den Jahren 1928 bis1930 im Art-déco-Stil errichtete WESTEND-Ensemble in Leipzig, Gröpplerstraße 54-68[Aufnahmen 2012]Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verlustabzugs im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellenvom 22.12.2005 wurde der § 15b EStG neu eingefügt. Voneinem Steuerstundungsmodell ist dann die Rede, wenn aufgrund der modellhaftenGestaltung Steuervorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dabeisoll dies nur dann gelten, wenn innerhalb der Verlustphase im Verhältnis zur Höhedes nach dem Konzept zu gezeichneten Kapitals die Gesamtheit der prognostiziertenVerluste das eingesetzte Eigenkapital 10 von Hundert übersteigt. Besondere Ausprägungensind daher Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, Flugzeugbeteiligungen, geschlosseneImmobilienfonds und ähnliche Konstruktionen.Steuerliche Gestaltung80Alte Tapisserie | Nonnenstraße 44 e, f und g | Leipzig

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