A. VorbemerkungIn diesem Abschnitt des Prospektes werden die steuerlichen Konsequenzen im Zusammenhangmit Immobilieninvestments nach der geltenden Gesetzeslage erläutert.Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angebotenen Wohnungen sich in einerLiegenschaft befinden, die im Jahre 1905/06 errichtet wurde. Alle Hinweise verstehensich dabei unter der Annahme, dass es sich um Eigentumswohnungen und derenErwerb durch private Anleger oder Eigennutzer handelt.B. Steuerrechtliche Themen1. ÜberschussprognoseGrundsätzlich ist für die einkommensteuerrechtliche Anerkennung durch die Finanzverwaltungmaßgebend, dass der Erwerb und die Nutzung der Eigentumswohnungzur Fremdvermietung keine Liebhaberei darstellt. Bei einer auf Dauer angelegtenVermietungstätigkeit geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung grundsätzlichund typisierend von einer Überschusserzielungsabsicht aus (vgl. auch Schreibendes Bundesministeriums der Finanzen vom 08.10.2004).Der § 21 Abs. 2 EStG wurde mit Gesetz vom 01.11.2011 (mit Wirkung für denVeranlagungszeitraum 2012) dahingehend geändert, dass bei mindestens 66 % derortsüblichen Vergleichsmiete von einer entgeltlichen Vermietung auszugehen ist undbei weniger als 66 % eine Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teilstattzufinden hat (verbunden mit einer anteiligen Kürzung des Werbungskostenabzugs).Dabei handelt es sich um eine Vereinfachung der Rechtslage. Nach der vorhergeltenden Rechtslage betrug die Grenze nach § 21 Abs. 2 EStG 56 % der ortsüblichenMiete, wobei die Entscheidung zur steuerlichen Behandlung im Bereich zwischen56 % und 75 % eine Totalüberschussprognose erforderte. Für die ortsüblicheMiete ist der örtliche Mietspiegel maßgebend, wobei zu Gunsten des Steuerpflichtensowohl der untere Rand einer ausgewiesenen Preisspanne angesetzt werden kannals auch die umlagefähigen Betriebskosten einbezogen werden können (BayLfStDStR 2008, S.406 und R 21.3 EStR).2. Modellhafte Gestaltungen § 15b EStGIndividualität und Exklusivität Die <strong>DGG</strong> •<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für <strong>Grundbesitz</strong> <strong>AG</strong>,ein Unternehmen der GGH Holding, stehtfür in sich schlüssige, ertragsorientierte undnachhaltige Gesamtkonzepte – Revitalisierungsbeispiel:das in den Jahren 1928 bis1930 im Art-déco-Stil errichtete WESTEND-Ensemble in Leipzig, Gröpplerstraße 54-68[Aufnahmen 2012]Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verlustabzugs im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellenvom 22.12.2005 wurde der § 15b EStG neu eingefügt. Voneinem Steuerstundungsmodell ist dann die Rede, wenn aufgrund der modellhaftenGestaltung Steuervorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dabeisoll dies nur dann gelten, wenn innerhalb der Verlustphase im Verhältnis zur Höhedes nach dem Konzept zu gezeichneten Kapitals die Gesamtheit der prognostiziertenVerluste das eingesetzte Eigenkapital 10 von Hundert übersteigt. Besondere Ausprägungensind daher Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, Flugzeugbeteiligungen, geschlosseneImmobilienfonds und ähnliche Konstruktionen.Steuerliche Gestaltung80Alte Tapisserie | Nonnenstraße 44 e, f und g | Leipzig
Steuerliche GestaltungBauträger sind grundsätzlich von den Restriktionen des § 15b EStG nicht ausgenommen.Das BMF hat aber in seinem Schreiben vom 17.07.2007 und 29.01.2008festgehalten, dass der bloße Erwerb einer noch zu sanierenden Wohnung von derVerkäuferin grundsätzlich keinen Fall der modellhaften Gestaltung und damit keinschädliches Steuerstundungsmodell darstellt.Für die Modellhaftigkeit typisch ist, die Bereitstellung eines Bündels an Haupt-,Zusatz- und Nebenleistungen, letztere führen zu einer Schädlichkeit des Vertragswerks,wenn sie es nach dem zugrunde liegenden Konzept ermöglichen, den sofortabziehbaren Aufwand zu erhöhen. (vgl. BMF Schreiben vom 17.04.2007). Wirddem Käufer eine entgeltliche Neben- und Zusatzleistung z. B. durch die Gewährungeiner Mietgarantie oder einer Bürgschaft für die Endfinanzierung zur Verfügung gestellt,verzichtet der Käufer jedoch darauf, liegen unterschiedliche Vertragskonstruktionenvor, die jeweils für sich auf ihre Modellhaftigkeit geprüft werden müssen (käuferbezogeneBetrachtungsweise). Dabei kommt es nicht darauf an, dass diese Neben-und Zusatzleistungen durch die Verkäuferin selber gewährt werden, sondern esreicht auch aus, wenn der Verkäuferin nahestehende Personen, mit ihr verbundene<strong>Gesellschaft</strong>en oder Dritte, die sie dem Käufer empfohlen hat als Anbieter auftreten.Leistungen, die der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Verwaltung der Liegenschaftdienen (z. B. WEG-Verwaltung, Wohnungsverwaltung, Abschluss einesMietpools) sind dagegen unschädlich, sofern nicht gleichzeitig verpflichtende Vorauszahlungenfür mehr als 12 Monate vereinbart sind/werden.Was die Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibungen nach den §§ 7h und 7iEStG – für sich genommen – angeht, so führt dies nicht zur Annahme einer modellhaftenGestaltung.Ein Verkaufsprospekt per se führt nicht zur Annahme der Modellhaftigkeit, sondernes bedarf der Prüfung des konkreten Inhaltes des Prospektes, ob es sich tatsächlichum schädliche Nebenleistungen im Einzelfall handelt. Die Entscheidungüber das Vorliegen schädlicher Leistungen wird allerdings dabei durch das fürden Steuerpflichten zuständige Finanzamt getroffen (vgl. BMF-Schreiben vom29.01.2008).Aufgrund der bisherigen Anwendung der Vorschrift des § 15b EStG ergibt sichnoch keine dauerhafte Anwendungspraxis der Finanzverwaltung und keine damitkorrespondierende Rechtsprechung, so dass es zu diesem Thema noch keine abschließendeRechtssicherheit gibt.3. Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltungund gewerblichem GrundstückshandelSobald die Fremdvermietung steuerlich relevant ist, muss abgegrenzt werden, ob essich um einen Fall der Vermietung und Verpachtung (Einkünfte nach § 21 EStG) oderEinkünfte aus Gewerbebetrieb handelt (Einkünfte nach § 15 EStG).Private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn der Käufer die Eigentumswohnungdauerhaft an Fremde zur Nutzung überlässt und die Fruchtziehung aus der zu erhal-Das Zweckmäßige ist auch schön, ist nur zur Hälfte wahr. (...) Nur vollkommene Harmoniein der technischen Zweck-Funktion sowohl wie in den Proportionen der Formen kannSchönheit hervorbringen. Und das macht unsere Aufgabe so vielseitig und kompliziert.Walter Gropius (1883.1969), deutsch-amerikanischer Architekt und Bauhauslehrer81
- Seite 1 und 2:
Nonnenstraße 44 e, f und g | Leipz
- Seite 3:
Alte Tapisserie 1928 beauftragte di
- Seite 7:
Nonnenstraße 44 e, f und g|Leipzig
- Seite 10 und 11:
Individualität und Exklusivität D
- Seite 12 und 13:
Alte Tapisserie | Angebot im Überb
- Seite 14 und 15:
Außenarchitektonische Facetten Den
- Seite 16 und 17:
AnbieterStandort | LageAngebotenes
- Seite 18 und 19:
Inhalt dieses Prospektes ist ein An
- Seite 20:
Individualität und Exklusivität D
- Seite 24 und 25:
in den Bereich, wo die Nachfrage na
- Seite 26 und 27:
samten Objektes. Dies bedeutet konk
- Seite 28 und 29:
9. Steuerliche AspekteDie Verkäufe
- Seite 30 und 31:
Lage in Deutschland und EuropaGesam
- Seite 32 und 33:
Leipzig setzt mit Abstand seit Jahr
- Seite 34 und 35:
Alte und neue Gründerzeit - die St
- Seite 36 und 37:
Mädler-Passage, der wohl prächtig
- Seite 38 und 39:
Einordnung | LageFläche | Einwohne
- Seite 40 und 41:
Am Wasser gebaut - das sind weite T
- Seite 42 und 43: Bewahrung und Pflege vergangener Ep
- Seite 44 und 45: Interessantes zum ObjektObjektartBa
- Seite 46 und 47: Alte Tapisserie Geplante rückwärt
- Seite 48 und 49: Grundstückssituation36Alte Tapisse
- Seite 50 und 51: Visualisierung anno 1928 Nach Über
- Seite 52 und 53: oder zumindest in Teilen in die Kat
- Seite 54 und 55: ein Netz von Bahngleisen verlegt un
- Seite 56 und 57: Wohnwirtschaftliche Nutzung Mit der
- Seite 58 und 59: Nonnenstraße 44 g (Wohnungsaufstel
- Seite 60 und 61: Alte TapisserieNonnenstraße 44 g|L
- Seite 62 und 63: Alte TapisserieNonnenstraße 44 f|L
- Seite 64 und 65: Alte TapisserieNonnenstraße 44 f|L
- Seite 66 und 67: Alte TapisserieNonnenstraße 44 e|L
- Seite 68 und 69: Alte TapisserieNonnenstraße 44 e|L
- Seite 70 und 71: Alte TapisserieNonnenstraße 44 e|L
- Seite 72 und 73: Revitalisierung Die verantwortungsb
- Seite 74 und 75: HolzschutzgutachtenEs wird eine hol
- Seite 76 und 77: Waschtischanlage, bestehend aus:- W
- Seite 78 und 79: Der Einbau von Türen (T30) erfolgt
- Seite 80 und 81: Baubegleitendes ControllingZertifiz
- Seite 82 und 83: Nonnenstraße 44 g (Kaufpreise)WELa
- Seite 84 und 85: Nonnenstraße 44 e (Kaufpreise)WELa
- Seite 86 und 87: Der vorliegende Prospekt beinhaltet
- Seite 88 und 89: standsetzungsmaßnahmen am und im O
- Seite 90 und 91: der Wohnung von dem Zeitpunkt an ü
- Seite 94 und 95: tenden Substanz Vorrang vor der Sub
- Seite 96 und 97: sowie Gebäudealtsubstanz und Grund
- Seite 98 und 99: Individualität und Exklusivität D
- Seite 100 und 101: Leistungsbilanz (Auszug, denkmalges
- Seite 102 und 103: Leipzig, Moschelesstraße 13 Außen
- Seite 104 und 105: Leipzig, Könneritzstraße 106 Die
- Seite 106 und 107: Markkleeberg, Karl-Liebknecht-Stra
- Seite 108 und 109: Leipzig, Breitenfelder Straße 84 D
- Seite 110 und 111: Potsdam, Eisenhartstraße 5 Histori
- Seite 112 und 113: Revitalisierung Der jeweilige Werts
- Seite 114 und 115: Alte Tapisserie Geplante straßense
- Seite 118: Bauherr: Philipp Penin, FabrikantEn