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Teil D: Rutschungen - Planat

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3 GrobbeurteilungTab. 3.1: Ablauf der Grobbeurteilung (Minimalanforderungen). Nein = Abbruch (die Massnahme wirdnicht berücksichtigt). = Die Beurteilung muss ergänzt und von vorne begonnen werden.Anforderungen/Kriterien Ja Nein BemerkungenProzesskenntnisse, Gefahrensituation0 Es liegen folgende Unterlagen in ausreichenderQualität vor:- a. Karte der Phänomene (erweiterte Legende)oder vergleichbare Grundlagenkarte;- b. Das Gesamtsystem ist mitsamt seiner <strong>Teil</strong>prozesseund möglichen Interaktionen erfasst;- c. Das Spektrum möglicher Prozesswirkungenist mittels Gefährdungsbildern (Szenarien)erfasst. Dabei ist auch das Extremereignisbetrachtet worden;- d. Geologisch-hydrogeologisches Modell, mitentsprechenden Hangprofilen;- e. Gefahrenbeurteilung basierend auf denEmpfehlungen des Bundes und der AGN-Methode.Massnahme (Verfügbarkeit, Lebensdauer)1Abbruch Nein = Abbruchoder:die Grundlagen müssenzuerst erarbeitet werden.Abbruch auch dann, wenn dieProzessunsicherheiten zugross sind.AGN-Methode bei neuerenGefahrenbeurteilungen (ab2005).1 Die Massnahme ist auf eine lange Lebensdauerausgelegt (mindestens 50 Jahre).2Abbruch+8Ja = Grundsatz 5 erfüllt.Bei Abbruch spezielle Abklärungenauf negative Wirkung.2 Kontrollen, Unterhalt und Reparaturen sind- langfristig geregelt. Es besteht eine Trägerschaft,vorteilhafterweise auch ein Grundbucheintrag.3Abbruch+ 8Bei Abbruch spezielle Abklärungenauf negative Wirkung.- können verbindlich und dauerhaft geregeltwerden.Gesamtkonzept und Relevanz3 Der Fokus der Massnahme ist auf den gesamtenProzessraum ausgerichtet.46oderAbbruchNein = Die lokale Wirkungkann unter 6 weiter geprüftwerden.4 Die Massnahmenwirkung kann unter Berücksichtigungmindestens der folgenden Aspekte beurteiltwerden:- a. Interaktionen bekannt;- b. Absicht der Massnahme bekannt/kannvermutet werden;5AbbruchoderNein = ist einer der Aspektenicht bekannt, sind dieentsprechenden Abklärungennachzuholen. AndernfallsAbbruch.- c. Massnahmenstandort wirksam;- d. Ausreichende Ausdehnung der Massnahmeim Hinblick auf die Absicht der Massnahme;- e. Erfahrungen in ähnlichen Fällen.5 Es besteht eine bestimmbare, relevante Wirkungoder eine solche kann mit guten Gründenvermutet werden.9Abbruch+ 8Ja = Grundsätze 1 und 2erfüllt. Weiter mit Schritt 2.6 Der Fokus der Massnahme ist nur auf einen <strong>Teil</strong>des gesamten Prozessraumes ausgerichtet. Dieörtliche Massnahmenwirkung kann analog Ziffer4 und 5 beurteilt werden unter Berücksichtigungmindestens der folgenden Aspekte:- a. Interaktionen bekannt, speziell mitangrenzendem Prozessraum;7AbbruchoderAbbruch+ 8<strong>Teil</strong>lösung kann lokal berücksichtigtwerden, aber max. bisauf Gefahrenstufe desGesamtprozesses. Voraussetzung:Das ganze Beurteilungsprozedereergibt für die<strong>Teil</strong>lösung ein positives13

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