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Teil D: Rutschungen - Planat

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4 Massnahmenbeurteilung4.3 GefährdungsbilderUnter Gefährdungsbildern sind schleichende oder plötzliche Einwirkungen auf dieMassnahme zu verstehen, welche zu einer Verringerung von deren Zuverlässigkeitführen können. In nachfolgender Tab. 4.1 sind einige typische Gefährdungsbilderund Einwirkungen aufgeführt, welche bei der Massnahmenbeurteilung zu beachtensind.TypischeGefährdungsbilderTab. 4.1: Beispiele typischer Gefährdungsbilder (Liste nicht abschliessend).GefahrenbilderVerstärkte Hangbewegungen,räumlich konzentrierte Differenzialbewegungen,StabilitätsproblemeEinwirkungen- Abscheren von oberflächlichen Entwässerungsgräben Infiltrationvon Oberflächenwasser- Undichtigkeiten bei Tiefendrainagen Anstieg Hangwasserspiegel,Porenwasserdruck- Abscheren von Drainagebohrungen Anstieg Hangwasserspiegel,Porenwasserdruck- Abscheren von Scherwiderständen Verlust an Scherwiderstand- Überschreiten der Bruchlast von Ankern Verlust an negativertreibender Kraft- Versagen von Stützkonstruktionen Verlust an rückhaltendenKräftenChemisch-physikalische Einflüsse - Versinterung oder Kolmatierung von Drainagerohren, Entwässerungsbohrungen Anstieg Hangwasserspiegel, Porenwasserdruck- Korrosion von Stahlteilen bei Scherwiderständen, Ankern Reduktion Materialeigenschaften bis hin zu Versagen, v.a. beiverstärkten HangbewegungenEinwirkung von Naturgefahrenprozessen- Naturgefahrenprozesse können verschiedenartig auf vorhandeneMassnahmen einwirken (Aufprall, Druckwirkung, Erosion). SolcheInteraktionen sind szenarienbezogen im Gesamtsystem zubetrachten.4.4 TragsicherheitDer Begriff Tragsicherheit im engeren Sinne kann bei Schutzmassnahmen gegen<strong>Rutschungen</strong> nur bei Massnahmen mit einer statischen Funktion verwendet werden(Tab. 2.1: W1 ohne Injektionen, W2, M1 ohne Aufschüttung, M3). Bei Massnahmenzur Absenkung des Hangwasserspiegels ist die Verwendung des Begriffes Tragsicherheitim engeren Sinne weniger geeignet, obschon ein Hang als Ganzesbetrachtet ein System darstellt, dessen Zustand im weitesten Sinn auch unter demAspekt der Tragsicherheit betrachtet werden kann. Dasselbe gilt für jene Massnahmen,bei denen durch Veränderungen der Geländeformen eine Verbesserungder Stabilität erzielt wird (Tab. 2.1: Aufschüttung unter M1, M2).Im Folgenden wird der Begriff Tragsicherheit im Sinne der SIA-Normen auf Massnahmenund Bestandteile von Massnahmen mit statischer Funktion angewendet.Für die anderen Massnahmen wird der Begriff „Funktionalität“ verwendet. Die Funktionalitätist die Fähigkeit einer Massnahme, für die anzunehmenden Einwirkungeneine ausreichende Stabilisierung zu erzielen.Eine pauschale Beurteilung von Tragsicherheit und Funktionalität ist aufgrund derKomplexität von Rutschprozessen nicht angezeigt. Eine qualitative oder quantitativeBeurteilung ist daher unabdingbar. Da auf Stufe der Massnahmenbeurteilung beiNur bei Massnahmenmit statischer FunktionFunktionalitätSzenarienbezogeneBerechnungen17

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