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Tod und Auferstehung

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Fre<strong>und</strong>e der Gesellschaft Jesu e.V.Menschen aus allen Berufen <strong>und</strong> Altersschichten unterstützendurch Gebet <strong>und</strong> Finanzmittel die Anliegen der Jesuiten. Ohnediese Hilfe können wir Jesuiten weder unsere Aufgaben inDeutschland noch weltweit durchführen. Die vierteljährlicherscheinende Publikation JESUITEN will Sie am Leben <strong>und</strong>Arbeiten der deutschen Jesuiten teilnehmen lassen <strong>und</strong> Ihnenzugleich danken für Ihr Engagement <strong>und</strong> Ihre Unterstützung.Darüber hinaus sind wir den Fre<strong>und</strong>en der Gesellschaft Jesuverb<strong>und</strong>en im Gebet <strong>und</strong> in der Eucharistiefeier.SpendenInformationen:Fre<strong>und</strong>eder Gesellschaft Jesu e. V.Seestraße 1480802 MünchenFon 089 38185 - 213Fax 089 38185 - 252fre<strong>und</strong>eskreis@jesuiten.orgSpendenkonto: 2 121 441LIGA Bank BLZ 750 903 00IBAN: DE31 7509 0300 0002 1214 41BIC: GENODEF 1M05In vielen Bereichen ist der Jesuitenorden nahezu ausschließlichauf Spenden angewiesen. Bei der Ausbildung der jungenJesuiten, die sich meist über mindestens zwölf Jahre erstreckt,können wir im allgemeinen ebenso wenig mit staatlicher oderkirchlicher Unterstützung aus Steuergeldern rechnen wie beider Pflege der alten oder kranken Ordensmitglieder. Auch <strong>und</strong>gerade unsere Schulen <strong>und</strong> Hochschulen, Exerzitien- <strong>und</strong> Bildungshäuser,Kirchen <strong>und</strong> Seelsorgezentren brauchen priva -te Zuschüsse. Wir bitten um Spenden <strong>und</strong> sind selbst für diekleinste Unterstützung dankbar.Selbstverständlich haben Spender auch die Möglichkeit, besondereAnliegen ihrer Wahl durch den Eintrag eines entsprechendenStichworts im eingedruckten Überweisungsträger zubenennen.Durch Bescheinigung des Finanzamtes München für Körperschaftenist der Verein „Fre<strong>und</strong>e der Gesellschaft Jesu“ als ausschließlich<strong>und</strong> unmittelbar religiösen Zwecken dienend anerkannt<strong>und</strong> berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.34 Jesuiten Fre<strong>und</strong>e der Gesellschaft Jesu

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