AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen
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und Ausland zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben, zu errichten und zu ver-<br />
äußern sowie alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, mittelbar oder unmittelbar die<br />
Interessen der Gesellschaft oder ihres Konzerns zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
personenbezogene Daten automationsunterstützt zu ermitteln und zu verarbeiten.<br />
(3) Die Gesellschaft ist nicht zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt.<br />
§ 3<br />
Veröffentlichungen<br />
Die Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung".<br />
§ 4<br />
Grundkapital<br />
Variante 1 (bei Begründung von Nennbetragsaktien):<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR ............... (Euro ...............) und ist zerlegt in<br />
............... (...............) Stück Aktien im Nennbetrag von je EUR ............... (Euro ...............).<br />
Variante 2 (bei Begründung von Stückaktien):<br />
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR ............... (Euro ................) und ist zerlegt in<br />
................ (................) nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital im<br />
gleichen Umfang beteiligt ist.<br />
(1) Die Aktien lauten auf Inhaber.<br />
§ 5<br />
Aktien<br />
(2) Die Aktionäre haben keinen Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien.<br />
(3) Form und Inhalt der Aktienurkunden und Zwischenscheine sowie der Gewinnanteil- und<br />
Erneuerungsscheine setzt der Vorstand fest. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> Schuldverschreibungen<br />
und Zinsscheine.<br />
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