AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen
AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen
AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8.2 Einleitung<br />
a) Das Ausgliedern bisher von staatlichen Stellen ohne eigene Rechtspersönlichkeit durchge-<br />
führter Tätigkeiten (hoheitlicher oder rein privatwirtschaftlicher Natur; Mischformen ergeben<br />
sich bei der Durchführung von hoheitsnahen Staatsfunktionen in privatrechtlicher Form) ist<br />
in den letzten Jahren verstärkt als Mittel der Verwaltungsreform eingesetzt worden. Die<br />
Ausgliederung kann unterschiedliche Rechtsformen annehmen (neben den Gesellschafts-<br />
formen des Privatrechts kommen insbesondere auch öffentlich-rechtliche Anstalten oder<br />
Sonderkonstruktionen in Betracht). Die Ausgliederung kann Vorstufe zu einer gänzlichen<br />
oder teilweisen Privatisierung (Verkauf von Anteilen) sein, kann sich aber auch auf ver-<br />
waltungsinterne Ziele (insbesondere größere Effizienz und Budgetentlastung) beschränken.<br />
Die folgenden Ausführungen betreffen nicht nur Ausgliederungen der Bundesverwaltung,<br />
sondern gelten im Prinzip ebenso <strong>für</strong> Ausgliederungen der Länder und Gemeinden.<br />
b) Während reine Produktions- und Dienstleistungsbetriebe des Bundes mit großem Kunden-<br />
kreis meist schon vor längerer Zeit in privatrechtliche Rechtsformen (gegebenenfalls mit<br />
einzelnen gesetzlichen Sonderregelungen) ausgegliedert wurden (z. B. ÖIAG-Bereich, aber<br />
auch Bahn und Post – diese unterliegen überdies noch weiteren europarechtlichen Sonder-<br />
vorschriften, auf welche hier nicht einzugehen ist), sind in den letzten Jahren insbesondere<br />
interne oder spezifische Dienstleistungen ins Zentrum des Interesses gerückt. Unter dem<br />
Gesichtspunkt des Dienstleistungsnachfragers lassen sich dabei drei Konstellationen unter-<br />
scheiden:<br />
- Dienstleistungen einer staatlichen Stelle <strong>für</strong> andere staatlichen Stellen (z. B. Rechen-<br />
zentrum);<br />
- Dienstleistungen im staatlichen Interesse <strong>für</strong> Dritte (meist <strong>für</strong> bestimmte Zielgruppen);<br />
Beispiele sind die Bundessporteinrichtungen und die Bundestheater oder – primär mit<br />
hoheitlichen Aufgaben – Austro Control;<br />
- schließlich kommen Mischformen zwischen den beiden obigen Grundtypen vor, sei es<br />
auf Grund des historischen Tätigkeitsbildes, oder gerade im Zusammenhang mit der<br />
Ausgliederung, um durch Hereinnahme zusätzlicher Aktivitäten insbesondere das Ziel<br />
der Kostensenkung der staatlichen Aufgaben zu erreichen.<br />
- 51 -