19.11.2012 Aufrufe

AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen

AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen

AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8.2 Einleitung<br />

a) Das Ausgliedern bisher von staatlichen Stellen ohne eigene Rechtspersönlichkeit durchge-<br />

führter Tätigkeiten (hoheitlicher oder rein privatwirtschaftlicher Natur; Mischformen ergeben<br />

sich bei der Durchführung von hoheitsnahen Staatsfunktionen in privatrechtlicher Form) ist<br />

in den letzten Jahren verstärkt als Mittel der Verwaltungsreform eingesetzt worden. Die<br />

Ausgliederung kann unterschiedliche Rechtsformen annehmen (neben den Gesellschafts-<br />

formen des Privatrechts kommen insbesondere auch öffentlich-rechtliche Anstalten oder<br />

Sonderkonstruktionen in Betracht). Die Ausgliederung kann Vorstufe zu einer gänzlichen<br />

oder teilweisen Privatisierung (Verkauf von Anteilen) sein, kann sich aber auch auf ver-<br />

waltungsinterne Ziele (insbesondere größere Effizienz und Budgetentlastung) beschränken.<br />

Die folgenden Ausführungen betreffen nicht nur Ausgliederungen der Bundesverwaltung,<br />

sondern gelten im Prinzip ebenso <strong>für</strong> Ausgliederungen der Länder und Gemeinden.<br />

b) Während reine Produktions- und Dienstleistungsbetriebe des Bundes mit großem Kunden-<br />

kreis meist schon vor längerer Zeit in privatrechtliche Rechtsformen (gegebenenfalls mit<br />

einzelnen gesetzlichen Sonderregelungen) ausgegliedert wurden (z. B. ÖIAG-Bereich, aber<br />

auch Bahn und Post – diese unterliegen überdies noch weiteren europarechtlichen Sonder-<br />

vorschriften, auf welche hier nicht einzugehen ist), sind in den letzten Jahren insbesondere<br />

interne oder spezifische Dienstleistungen ins Zentrum des Interesses gerückt. Unter dem<br />

Gesichtspunkt des Dienstleistungsnachfragers lassen sich dabei drei Konstellationen unter-<br />

scheiden:<br />

- Dienstleistungen einer staatlichen Stelle <strong>für</strong> andere staatlichen Stellen (z. B. Rechen-<br />

zentrum);<br />

- Dienstleistungen im staatlichen Interesse <strong>für</strong> Dritte (meist <strong>für</strong> bestimmte Zielgruppen);<br />

Beispiele sind die Bundessporteinrichtungen und die Bundestheater oder – primär mit<br />

hoheitlichen Aufgaben – Austro Control;<br />

- schließlich kommen Mischformen zwischen den beiden obigen Grundtypen vor, sei es<br />

auf Grund des historischen Tätigkeitsbildes, oder gerade im Zusammenhang mit der<br />

Ausgliederung, um durch Hereinnahme zusätzlicher Aktivitäten insbesondere das Ziel<br />

der Kostensenkung der staatlichen Aufgaben zu erreichen.<br />

- 51 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!