AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen
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9. Übersicht Gestaltung von Ausgliederungsgesetzen<br />
9.1 Grundsätze <strong>für</strong> Wahl der Rechtsform<br />
und Gründung von Ausgliederungen<br />
Es soll möglichst die privatrechtliche Organisationsform der Kapitalgesellschaft (Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung) gewählt werden, die sich bei Ausgliederungen in der Vergangenheit<br />
bewährt hat. Öffentlich-rechtliche Formen der Ausgliederung sind weitestgehend zu vermeiden.<br />
Die Gründung erfolgt auf Grund gesetzlicher Anordnung zum im Gesetz vorgesehenen Stichtag<br />
(Ex-Lege-Gründung).<br />
9.2 Kriterien <strong>für</strong> die Wahl der Rechtsform:<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
• eigene Rechtspersönlichkeit,<br />
• der Öffentlichkeit bekannte und vertraute Rechtsform mit genau umschriebenen<br />
Kompetenzen,<br />
• Rechte des Eigentümers:<br />
a) Weisungsrecht gegenüber Geschäftsführung auch gegen den Willen des Aufsichts-<br />
rates/über den Aufsichtsrat hinweg,<br />
b) Recht, jede Geschäftsführungsangelegenheit jederzeit "an sich zu ziehen" (aber kein<br />
Vertretungsrecht),<br />
c) jederzeitige Abberufung der Geschäftsführer, auch ohne Grund.<br />
• Verantwortlichkeit der Geschäftsführer (Rechnungslegung) mit strengen Sanktionen<br />
(persönliche Haftung, Abberufung),<br />
• hohe Flexibilität der Geschäftsführung durch kurze Entscheidungswege,<br />
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