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AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen

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9. Übersicht Gestaltung von Ausgliederungsgesetzen<br />

9.1 Grundsätze <strong>für</strong> Wahl der Rechtsform<br />

und Gründung von Ausgliederungen<br />

Es soll möglichst die privatrechtliche Organisationsform der Kapitalgesellschaft (Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung) gewählt werden, die sich bei Ausgliederungen in der Vergangenheit<br />

bewährt hat. Öffentlich-rechtliche Formen der Ausgliederung sind weitestgehend zu vermeiden.<br />

Die Gründung erfolgt auf Grund gesetzlicher Anordnung zum im Gesetz vorgesehenen Stichtag<br />

(Ex-Lege-Gründung).<br />

9.2 Kriterien <strong>für</strong> die Wahl der Rechtsform:<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

• eigene Rechtspersönlichkeit,<br />

• der Öffentlichkeit bekannte und vertraute Rechtsform mit genau umschriebenen<br />

Kompetenzen,<br />

• Rechte des Eigentümers:<br />

a) Weisungsrecht gegenüber Geschäftsführung auch gegen den Willen des Aufsichts-<br />

rates/über den Aufsichtsrat hinweg,<br />

b) Recht, jede Geschäftsführungsangelegenheit jederzeit "an sich zu ziehen" (aber kein<br />

Vertretungsrecht),<br />

c) jederzeitige Abberufung der Geschäftsführer, auch ohne Grund.<br />

• Verantwortlichkeit der Geschäftsführer (Rechnungslegung) mit strengen Sanktionen<br />

(persönliche Haftung, Abberufung),<br />

• hohe Flexibilität der Geschäftsführung durch kurze Entscheidungswege,<br />

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