AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen
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1. Zusammenfassung<br />
1.1 Begriff der Ausgliederung<br />
Unter dem Begriff der Ausgliederung wird die gesetzliche Übertragung von hoheitlichen<br />
Aufgaben und/oder Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes oder eines unselbst-<br />
ständigen Bundesbetriebes einschließlich des bisherigen bundeseigenen Personals auf einen<br />
neu geschaffenen Rechtsträger verstanden.<br />
Die gesetzlichen Grundlagen <strong>für</strong> Ausgliederungen von Bundesvermögen reichen bis in die<br />
Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts zurück. Ein auslösendes Motiv <strong>für</strong> die Ausgliederung<br />
von Aufgabenbereichen ging von der Forderung nach höherer Kostentransparenz und<br />
umfassenderer Information über die Vermögens- und Finanzlage in der öffentlichen Verwaltung<br />
aus. Mit der Schaffung von selbstständigen Rechtsträgern des privaten und des öffentlichen<br />
Rechts wurden erste Ansätze einer Umstellung von der reinen geldverbrauchsorientierten Input-<br />
Steuerung zu einer wirkungsorientierten Output-Steuerung umgesetzt.<br />
1.2 Ziele einer Ausgliederung<br />
Im Zuge der Verwaltungsreform soll die Straffung und Erhöhung der Flexibilität der Angebots-<br />
struktur des öffentlichen Sektors in Richtung einer bedarfsgerechten bürgernahen Leistungs-<br />
erbringung dazu führen, dass sich die Effektivität öffentlicher Dienstleistungen verbessert und<br />
die Effizienz der Aufgabendurchführung erhöht.<br />
Die Ausgliederung von Bundesvermögen aus dem Bundeshaushalt, d. h. die Überleitung von<br />
definierten Bundesbetrieben oder Verwaltungsbereichen des Bundes in die gesellschaftsrecht-<br />
liche Verselbstständigung (mit der Option einer späteren [Teil-] Privatisierung) sind wesentlicher<br />
Bestandteil der Verwaltungsreform. Die sich daraus ergebende Konzentration der Tätigkeit der<br />
öffentlichen Verwaltung auf ihre Kernfunktionen ermöglicht eine bessere Steuerung und die<br />
Überwachung staatlicher Leistungen insgesamt, die das Ziel verfolgt, eine Entlastung der<br />
öffentlichen Haushalte zu erreichen.<br />
Mit der Ausgliederung von Aufgaben samt Personal verfolgt der Bund auch das budget-<br />
politische Ziel, die Ausgabendynamik des Staatshaushaltes durch Einfrieren bzw. Verringerung<br />
des Personalstandes des Bundes einzubremsen.<br />
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