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AUSGLIEDERUNGSHANDBUCH - Bundesministerium für Finanzen

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1. Zusammenfassung<br />

1.1 Begriff der Ausgliederung<br />

Unter dem Begriff der Ausgliederung wird die gesetzliche Übertragung von hoheitlichen<br />

Aufgaben und/oder Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes oder eines unselbst-<br />

ständigen Bundesbetriebes einschließlich des bisherigen bundeseigenen Personals auf einen<br />

neu geschaffenen Rechtsträger verstanden.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen <strong>für</strong> Ausgliederungen von Bundesvermögen reichen bis in die<br />

Siebzigerjahre des letzten Jahrhunderts zurück. Ein auslösendes Motiv <strong>für</strong> die Ausgliederung<br />

von Aufgabenbereichen ging von der Forderung nach höherer Kostentransparenz und<br />

umfassenderer Information über die Vermögens- und Finanzlage in der öffentlichen Verwaltung<br />

aus. Mit der Schaffung von selbstständigen Rechtsträgern des privaten und des öffentlichen<br />

Rechts wurden erste Ansätze einer Umstellung von der reinen geldverbrauchsorientierten Input-<br />

Steuerung zu einer wirkungsorientierten Output-Steuerung umgesetzt.<br />

1.2 Ziele einer Ausgliederung<br />

Im Zuge der Verwaltungsreform soll die Straffung und Erhöhung der Flexibilität der Angebots-<br />

struktur des öffentlichen Sektors in Richtung einer bedarfsgerechten bürgernahen Leistungs-<br />

erbringung dazu führen, dass sich die Effektivität öffentlicher Dienstleistungen verbessert und<br />

die Effizienz der Aufgabendurchführung erhöht.<br />

Die Ausgliederung von Bundesvermögen aus dem Bundeshaushalt, d. h. die Überleitung von<br />

definierten Bundesbetrieben oder Verwaltungsbereichen des Bundes in die gesellschaftsrecht-<br />

liche Verselbstständigung (mit der Option einer späteren [Teil-] Privatisierung) sind wesentlicher<br />

Bestandteil der Verwaltungsreform. Die sich daraus ergebende Konzentration der Tätigkeit der<br />

öffentlichen Verwaltung auf ihre Kernfunktionen ermöglicht eine bessere Steuerung und die<br />

Überwachung staatlicher Leistungen insgesamt, die das Ziel verfolgt, eine Entlastung der<br />

öffentlichen Haushalte zu erreichen.<br />

Mit der Ausgliederung von Aufgaben samt Personal verfolgt der Bund auch das budget-<br />

politische Ziel, die Ausgabendynamik des Staatshaushaltes durch Einfrieren bzw. Verringerung<br />

des Personalstandes des Bundes einzubremsen.<br />

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