Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung
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dass zwar hauptberufliche Tätigkeiten absolviert wurden, diese aber nicht dem in der<br />
Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofil entsprechen.<br />
Beispiel: Gesucht wird eine Juristin oder ein Jurist mit Erfahrungen im Umweltrecht. Es<br />
bewirbt sich ein Jurist, der Umweltrecht studiert hat, seine hauptberuflichen Erfahrungen<br />
aber nur 5 Jahre in diesem Bereich und 3 Jahre in einer Bank (Bereich: Kreditverträge)<br />
gesammelt hat. Hier spricht vieles dafür, nicht 8 Jahre, sondern nur 5 Jahre positiv<br />
zu berücksichtigen.<br />
1. Berücksichtigung hauptberuflicher Tätigkeiten<br />
In jedem Fall können hauptberufliche Tätigkeiten aber nur berücksichtigt werden,<br />
wenn die beruflichen Erfahrungen, die zusätzlich zu den in § 17 BBG geregelten<br />
Zulassungsvoraussetzungen erworben wurden, ihrer Art und Bedeutung nach dem<br />
angestrebten Amt der betreffenden Laufbahn gleichwertig sind. Arbeitet z. B. ein<br />
Jurist nach Abschluss seines 2. Staatsexamens zunächst als Sachbearbeiter in einer<br />
Verwaltung, entspricht diese Tätigkeit nicht der Tätigkeit im höheren Dienst.<br />
Wurde kein Vorbereitungsdienst absolviert, kann das erste Beförderungsamt frühestens<br />
übertragen werden, wenn nach Erwerb der Bildungsvoraussetzungen im<br />
einfachen Dienst drei Jahre, im mittleren und gehobenen Dienst vier Jahre und<br />
sechs Monate und im höheren Dienst fünf Jahre und sechs Monate hauptberufliche<br />
Tätigkeiten <strong>zur</strong>ückgelegt wurden (Mindestzeiten für den Erwerbs der Laufbahnbefähigung<br />
durch hauptberufliche Tätigkeiten sowie Zeiten einer Probezeit). Eine Beförderung<br />
während der Probezeit kann nicht unterstellt werden, weil keine beamtenrechtliche<br />
Beurteilung vorliegt, die einen Vergleich mit anderen Probezeitbeamtinnen<br />
und Probezeitbeamten ermöglicht.<br />
Fiktiver<br />
Werdegang*<br />
Erwerb der Laufbahnbefähigung**<br />
Abschluss der<br />
Probezeit<br />
eD mD gD hD<br />
1 Jahr und<br />
6 Monate<br />
1 Jahr und<br />
6 Monate<br />
2 Jahre und<br />
6 Monate<br />
3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre<br />
1. Beförderungsamt A 3 A 7 A 10 A 14<br />
Beförderungssperre 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr<br />
2. Beförderungsamt A 4 A 8 A 11 A 15<br />
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